Hallo.
Vorab, ich habe mich schwer getan bei der Themeneinteilung. Hoffe hier bin ich halbswegs richtig!
Kurz nach dem Jahreswechsel 2010/2011 sind bei einem Nachbargrundstück Hausteile durch die starken Schneelasten eingestürzt. Vom Ordnungsamt wurde daher der komplette Bereich vor den noch stehenden Gebäudeteilen wegen Einsturzgefahr abgesperrt. Hierdruch ist die Staße nicht durchfahrbar (Sackgasse von beiden Seiten aus) und zudem ist die Zufahrt zu meinem Grundstück nicht mehr möglich, so daß ich meine Garage nicht nutzen kann. Bei dem zu Teilen eingestürzten Gebäude handelt es sich um ein Privathaus. Der Zustand dauert nun bereits vier Monate und es ist nicht absehbar, dass sich kurzfristig etwas ändert.
Nun zu meiner Frage:
Wie lange muß ich diese Einschränkungen dulden? Kann der Besitzer des einstzurzgefährdeten Hauses diesen Zustand ewig aufrecht erhalten? Scheibar hat er zumindest im Moment kein Interesse daran das Gebäude abreißen zu lassen bzw. soweit herstellen zu lassen, dass keine Einsturzgefahr mehr besteht.
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Nutzungseinschränkung des eigenen Grundstücks
31. März 2011
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Frage vom 31. März 2011 | 07:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungseinschränkung des eigenen Grundstücks
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#1
Antwort vom 31. März 2011 | 20:52
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Dein Ansprechpartner ist wohl zuerst die Gemeinde, die ja die Absperrung vorgenommen hat. Hier sollte geprüft werden, ob die Einsturzgefahr noch immer besteht, da die Schneelast ja inzwischen weg ist.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 1. April 2011 | 13:05
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
wie schon gesagt, mit der Gemeinde reden i.d.R. läuft dort schon ein Verfahren in welchem dem Eigentümer gegenüber eine Ersatzvornahme angedroht wird.
Ggf musst du die Gemeinde nur an den laufenden Vorgang erinnern.
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