Nutzungsuntersagung - gerechtfertigt?

20. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Monsanto
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
Nutzungsuntersagung - gerechtfertigt?

Hallo,

Bitte um Hilfe:
Was bedeutet dieses Gesetzt genau:
"Weiterhin kann gemäß § 73 Abs. 3 BbgBO die Nutzung einer baulichen Anlage untersagt werden, wenn sie im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt wird."

Was bedeutet "bauliche Anlage" - nur Anlagen die gerade erbaut werden, oder alles was irgendwie erbaut wurde und auch schon lange steht?

Und was bedeutet "im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt wird"? Meint das, wenn ich aus einem Wohnhaus ein Gewerbebetrieb mache? Oder meint das schon, wenn ich irgend ein Recht verletze, dass mir das Recht genommen werden kann, mein Wohnhaus als Wohnhaus nutzen zu dürfen?

In unserem Fall wurde ein Fenster 1x1m ohne Bauantrag, aber fachgerecht eingebaut. Nun will die Gemeinde die Gebäudenutzung untersagen.

Danke

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wurde das Fenster in Richtung Nachbargrundstück ohne
Einhaltung des Mindestabstands eingebaut?
Meines Erachtens wird für den Einbau eines Fensters keine
Genehmigung benötigt.Jedenfalls nicht, wenn vorgeschriebene Abstände eingehalten wurden.


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#2
 Von 
Monsanto
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Fenster wurde in Richtung Garten mit einen Abstand zum Nachbarn von mindestens 5 km eingebaut. (dazwischen sind also 5km Urwald. Die Behörde meint aber, dass das Haus jetzt Baufällig und Lebensgefährdend sein könnte.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Die Behörde meint aber, dass das Haus jetzt Baufällig und Lebensgefährdend sein könnte.


Das ist relativ dumm ausgedrückt
Wenn überhaupt ist die Statik gefährdet, wenn fachgerecht ein Sturz verbaut wurde, sind diese Bedenken aber auch nur für Ablage P.
Habt ihr der Behörde den fachgerechten Einbau nachträglich nachgewiesen? Sonst umgehend nachholen.
Schlimmstenfalls müsst ihr einen Statiker damit beauftragen, die Unbedenklichkeit zu bescheinigen.

quote:
Meines Erachtens wird für den Einbau eines Fensters keine Genehmigung benötigt.


Kommt auf die Stadt/Gemeinde, die Umgebung und das Haus an.
Bei denkmalgeschützten Häusern, ebenso wie bei Häusern in z.B. alten Stadtkernen kann die Stadt/Gemeinde sogar Farbe, Form und Gestaltung vorschreiben, oder den Einbau direkt untersagen.


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#4
 Von 
Monsanto
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

OK .. vielen Dank,

denke mal, da ein Architekt und ein Ingeneur-Büro jetzt eine Unbedenklichkeit für das gesamte Wohnhaus erstellt, sollte es ja für das Amt kein weiteres Argument mehr geben.

Danke.

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