Obergeschoss Ausbau in Einliegerwohnung

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.04.2020 08:46:50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Obergeschoss Ausbau in Einliegerwohnung

Hallo Zusammen,
Wir interessieren uns für ein Haus und haben folgendes Problem.

Das Haus wurde vor knapp 25 Jahren als Einliegerwohnung gebaut. Steht aber wie eine Doppelhaushälfte/Zweifamilienhaus. Das vordere Haus hat in der Baugenehmigung im 1OG auch Schlafzimmer usw. das hintere Haus um das es geht, hat in der Baugenehmigung leider nur das EG als Wohnraum ausgebaut und im 1. OG Bodenraum eingezeichnet. Dieser wurde über die Jahre ausgebaut. Dort sind nun die Schlafzimmer und ein Bad. Die Treppe ist eine feste Treppe. Die lichte höhe Beträgt über 2,50 über ca 2/3 der Fläche. Leider gibt s keinerlei Unterlagen dazu.

Braucht man für den Innenausbau (aussen wurde nichts geändert, Statik usw sollte alles vom Bau passen) eine Genehmigung oder Nutzungsänderung?

Viele Dank schon einmal

KJE

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120371 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von KJE2019):
Das Haus wurde vor knapp 25 Jahren als Einliegerwohnung gebaut.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von KJE2019):
Braucht man für den Innenausbau (aussen wurde nichts geändert, Statik usw sollte alles vom Bau passen) eine Genehmigung oder Nutzungsänderung?

Durchaus.

Man hat Unterlagen von dem Ausbau etc.?
Dann mal beim zuständigen Amt vorstellig werden und anfragen ob das alles legal ist.



Wenn das Haus (ohne Grundstück) mehr als 1 EUR kosten soll, würde ich nicht zuschlagen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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