1990 wurde ein Anbau vorgenommen, in Form eines eigenes Hause. Etwas seltsam, ist aber so. Dabei wurde auch ein Teil des Grundstückes abgetrennt, so das der Anbau dann als eigenständiges Doppelhaus dastand. Die Dächer hängen aber zusammen, so das das Oberwasser vom neuen Haus mit dem alten Haus zusammenläuft. Das ist schon seit 1990 so. Mittlerweile ist das alte Haus verkauft und der Besitzer verlangt, das das beseitigt wird und die Abnutzungsschäden an seinem neu erworbenem Haus beseitigt wird. Was sicher schwer zu realisieren ist, da der Anbau auf der einen Seite keine Dachrinne hat und keinen eigenen Abfluss und da er, das Haus, so mit diesen Schäden gekauft hat.
Jetzt frage ich mich natürlich, in wieweit muss dem Verlangen nachgegeben werden? Muss er sich mit diesem Problem nicht an den Vorbesitzer seines Hauses wenden, das ist jemand anderes als der Doppelhausbesitzer.
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Oberwasserablauf, Überbau.
12. März 2014
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Frage vom 12. März 2014 | 09:02
Von
Status: Beginner (147 Beiträge, 22x hilfreich)
Oberwasserablauf, Überbau.
#1
Antwort vom 13. März 2014 | 15:57
Von
Status: Student (2023 Beiträge, 1551x hilfreich)
Für alte Schäden am Haus des Nachbarn bist du nicht zuständig, da soll er sich an den Verkäufer wenden.
Grundsätzlich kann man aber sagen, das man als Eigentümer verpflichtet ist dafür zu sorgen, das Oberflächenwasser nicht auf das Nachbargrundstück abgeleitet wird.
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#2
Antwort vom 14. März 2014 | 07:38
Von
Status: Beginner (147 Beiträge, 22x hilfreich)
Natürlich darf das Oberwasser nicht auf ein fremdes Nachbarhaus abgeleitet werden. Aber als das Haus gebaut wurde, ist das so gemacht worden und auch so gewollt. Nach 24 Jahren müsste es doch auch ein Gewohnheitsrecht geben, oder nicht?
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#3
Antwort vom 14. März 2014 | 10:26
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 97x hilfreich)
Es gibt kein "Gewohnheitsrecht". Das ist ein erfundenes Wort, das in unserem Rechtssystem nicht existiert!
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