Pächter möchte sein unrechtmäßig gebautes WE-Haus nicht abreisen - Bestandschutz ???

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
kenobi44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pächter möchte sein unrechtmäßig gebautes WE-Haus nicht abreisen - Bestandschutz ???

Hallo,

Ich hätte da mein eine schwierige Frage:

Ich besitze ein Grundstück was noch 3 mal unterteilt ist.

2 Pächter haben aus Altersgründen den Pachtvertrag abgegeben. Einer ist noch da und hat vor ca. 10 Jahren ein massives WE-Haus gebaut - dieses steht zum Teil auf unserem von Ihm gepachteten Grundstück. Wir dachten uns lass Ihn doch bauen und haben nichts dagegen unternommen. Jetzt baut er neben dieses WE-Haus neues EFH (auf seinem eigenem Grundstück). Wir dachten, da wir unser Grundstück im Laufe der nächsten Jahre selber benötigen, wir fragen Ihn ob er das WE-Haus nicht abreisen und wir den Pachtvertrag nicht auflösen könnten. Und nun kam der Hammer:

Er besteht auf Bestandsschutz und will das WE-Haus nicht wegmachen. Vom Landratsamt wurde uns das auch schriftlich so bestätigt - Bestandsschutz. Hinzu kommt noch das er einen Grenzstein versetzt hat - wir können leider nicht nachweisen das er es war - wissen es aber genau.

Was kann man hier machen?

Vielen Dank Vorab!!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

Das ist schon eine eigenartige Geschichte.
Was den Grenzstein angeht, so könntet Ihr ja eine Neuvermessung des Geländes beantragen.
Was das kostet und wer es bezahlt, wäre zu
erfragen.
Brauchte man für das Ferienhaus eine Baugenehmigung?
Habt Ihr jemals die Erlaubnis dazu gegeben?

Es wären mehrere Punkte genauer zu klären.
Wenn Ihr den Pächter verklagt, ist das Ende
ungewiss. Könnte mir denken, dass derjenige
mit dem Argument Bestandschutz Erfolg hat, das muss aber nicht so kommen.
Wie gesagt, es kommt noch auf die Details an.

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#2
 Von 
kenobi44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank!

Das WE-Haus stand schon aus Holz - er hat es vor 12 Jahren nur massiv gemacht.

Er hat nie gefragt ob er es darf.

Eine Neuvermessung soll demnächst gemacht werden.

Mir wurde mal gesagt das wenn man den Platz persönlich benötigt - er das Haus abreissen muss. Und da er ja nun auch ein EFH dort hat, wäre ja mein Rechtsverständis dahingehend eindeutig. Aber mann weis ja nie!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

schau mal unter:
http://www.rechtslexikon-online.de/Bestandsschutz.html

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

Wann endet denn der Pachtvertrag?

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#5
 Von 
kenobi44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Ein Ende ist im Pachtvertrag leider nicht fixiert..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kenobi44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also - ich habe nochmal genau nachgesehen bzw. nachgeforscht. Es existiert kein richtiger Pachtvertrag, nur eine mündliche Vereinbarung über die Zahlung von Pacht. Und natürlich die entsprechenden Zahlungsbelege.

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