Parken auf eigenem Privatparkplatz trotz Baustelle

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
neoxp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Parken auf eigenem Privatparkplatz trotz Baustelle

Hi,

Derzeit wird bei uns direkt angrenzend an unser Grundstück und auch unsere Privatparkplätze die Straße und Wege (Kirchenplatz) neu gepflastert. Dabei werden keinerlei Veränderungen an der Pflasterung unserer Privatparkplätze vorgenommen, da dies ja Privatgrund ist.
Habe ich denn das Recht meinen Privatparkplatz trotzdem zu nutzen, auch wenn ich durch das Abstellen meines Fahrzeuges zwar nicht die Baustelle aber die Zufahrt für LKWs dort hin blockiere?

Würde ich das Fahrzeug dort parken, wäre nicht mehr ausreichend Platz für einen LKW um daran vorbei zu kommen.

Gibt es hier spezielle Regelungen oder bekannte Rechtssprüche zu solchen Fällen?

Grüße

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Aus welchem Grund darf den jemand ihr Privatgrundstück bearbeiten. Das wird denen wohl von ihnen erlaubt worden sein. Diese Erlaubnis kann man zurücknehmen oder durch behindern verhindern das was gemacht wird.
Aber generell kann man mit seinem Grundstück machen was man will.

Es sei denn..... es gibt irgend eine Vereinbarung zwischen der Baubehörde und dem Parkplatzbesitzer.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
neoxp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt keinerlei Vereinbarung zwischen mir (dem Grundstücksbesitzer) und der Baubehörde bzw. der Gemeindeverwaltung.

An meinem Parkplatz wird ja auch nicht verändert. Der soll/muss auch so bleiben.

Da die Gemeinde versucht hat mein Grundstück mal kurzerhand um ca. 70 cm zu verkleinern sehe ich es nicht ein warum ich kulanterweise meinen Parkplatz frei halten sollte damit die Baustellenlaster die Durchfahrt nutzen können.
PKWs kommen natürlich weiterhin ohne Probleme vorbei, nur die LKWs nicht mehr ...

Und als ich die Herrschaften auf der Gemeindeverwaltung auf die falsche Markierung angesprochen habe, wollten die mich auch noch verarschen (sorry für die Ausdrucksweise, aber es war so). "Die Markierungen auf der Straße hätten nichts zu bedeuten" sagte man mir. Aber der Bagger war schon fleißig am graben ...

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Mir ist nicht klar wie ein PKW auf Privatgrund die Bauarbeiten behindern kann. Am besten aufs Amtsgericht und ne einstweilige Verfügung beantragen. Dann an den Grundstücksecken ein Baustahlpfosten und ein Flatterband.
Jeden der sich nicht dran hält fotografieren.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#4
 Von 
neoxp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Privatparkplatz ist frei stehend ohne Mauer oder ähnliches seitlich an der Hauswand (Abstand zur Hauswand ca. 2 M.)

Direkt daneben ist aber auch die Einfahrt (ca. 3 M breit) zum Kirchenvorplatz (Grünanlage mit div. Wegen), Diese Wege + Einfahrt werden erneuert.
Alles was also nun Gemeinde bzw. Kirchengrund ist, wird neu gepflastert. Somit also auch der Weg neben meinem Parkplatz.

Um den ganzen Bauschutt wegzufahren muss also der LKW an meinem Parkplatz vorbei, schafft es aber nicht wenn mein PKW dort steht.

Könnte es passieren dass die Gemeinde mein Auto kostenpflichtig abschleppen lassen könnte?

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Könnte es passieren dass die Gemeinde mein Auto kostenpflichtig abschleppen lassen könnte?



Es würde auch ein Blumentopf auf der Grundstücksecke reichen. Ist das Auto beschädigt muss erst mal beweisen wer es war.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Auch wenn Du im Recht bist - warum dem anderen nicht entgegen kommen. Ich würde aus Selbstschutz für mein Auto dieses tagsüber woanders hinstellen. Denn eine Schramme hier, eine da ist eher ärgerlich, auch wenn andere den Schaden zahlen.
Sollte dein Grundstück beschädigt werden, wende dich an den Bauherren.

Und denk mal an die armen LKW-Fahrer, die wollen auch nur ihre Arbeit tun;) und haben mit dem Grundproblem nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Normalweise kommt der Bauherr und fragt einfach, danach wähl der Bauunternehmer die Fahrzeuge die passen und ganz am Schluss entscheidet der Fahrer ob er in der Lage ist.

Wenn natürlich alle auf die Rechte andere schei...en, dann soll sich der Besitzer des Grundstücks großzügig verhalten.

Ich würde die mein Auto rammen lassen, meinen Garten zerstören und den Schadensersatz einstecken. Man könnte sich auf dem Schrottplatz eigens einen Wagen borgen :-)

k.

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