Parkplätze EFH bei Nutzungsänderung Nebengebäude

16. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tim999
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplätze EFH bei Nutzungsänderung Nebengebäude

Hallo Leute,

es geht darum wenn in einem Nebengebäude (z. B. ehem. Scheune und Wagnerwerkstatt) eine Nutzungsänderung beantragt wird, weil z. B. ein kleiner Hofladen mit ca. 20m2 Verkaufsfläche geplant wird. Hierzu ist es erforderlich beim Kreisbauamt eine Nutzungsänderung zu beantragen. Gehen wir davon aus, dass alle Baupläne im 2. Weltkrieg verbrannt sind.

Darf das örtliche Bauamt der Gemeinde (zusätzlich zu den Stellplätzen für einen geplanten Laden) auch für das Wohnhaus zwei Stellplätze fordern?

Das Haus und Nebengebäude hat Bestandsschutz weil die Satzung erst nach dem Bau eingeführt wurde.

Darf eine örtliche Bauverwaltung bei einer Nutzungsänderung des Nebengebäudes auch Stellplätze für ein auf dem gleichen Grundstück befindliche Einfamilienhaus fordern??

Ein Bekannter Bauamtsleiter der Nachbargemeinde sagt, dass es bei ihnen so gehandhabt wird, dass Altbestände i. d. R. nicht angetastet werden, also keine Forderungen gestellt werden. Aber ob das grundsätzlich so gilt oder jeder handhaben kann wie er will?

Die Frage zielt darauf, dass die Nutzungsänderung sich auf ein Nebengebäude bezieht und nicht auf das Einfamilienhaus.

Danke und Gruss
Tim



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cassadan
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 52x hilfreich)

Du musst die Verkaufs- und 2 Wohnungsstellplätze nach weißen. Wird immer so verlangt sonst würde man die Stellplätze Doppelt belegen können. Ihr habt da bestimmt eine Garage und eine Einfahrt vor der Garage, das wird reichen.

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