Wir wohnen in einem Mietshaus mit 7 Parteien und 4 weitere Mietshäuser dazu umsäumen einen Innenhof, wo immer wieder Fremde parken!
Unser Parkplatz Nummer 1 ist direkt VOR dem Haus an der Einfahrt zu diesem Innenhof und links neben unserem Parkplatz ist ein kleiner Platz für Mülleimer (Leerung freitags) oder Motorrad!
Immer wieder parkt auf diesm NICHTPARKPLATZ ein Fremder, letztens mehrere Tage. Ich holte die Polizei, die bat Denjenigen runter zu fahren, aber meinten, das wäre ZIVILRECHT und da wäre der Vermieter zuständig. Das Auto hatte auch die Einfahrt etwas "zugeparkt"!
Nun, zwei Tage später parkte Derjenige wieder dort!
Der Vermieter und die Hausmeisterin machen nichts!
Sind vor Wochen angeschrieben/informiert worden!
Vor etwa 2 Jahren fing dies an und ich weiss, dass die Hausmeisterin, als sie noch hier wohnte, dies immer verboten hatte! Und damals - vor 2 Jahren - habe ich nur erwähnt, dass es nicht erlaubt ist und tagsdarauf auch und da wurde ich und meine Frau körperlich angegriffen und die 15 Meiter drumherum schauten zu!
Und als der Vater des Hauptangreifers kam, sagte er noch: "Hängt den Sauschwaben auf!" Und das in Freiburg!
Ich blieb ruhig, mein Sohn "rettete" uns, weil er die Polizei holte, aber diese "Deutschen" wollten sogar die Polizei belügen ect!
Welche Rechte habe ich wirklich?
Gruß
Manfred
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"Wehret den Anfängen!"
-- Editiert von EPA am 19.03.2004 09:01:48
Parkplatz-Mobbing
Verbaut?
Verbaut?
Kein Rat?
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"Wehret den Anfängen!"
Ja, ich hoffte auch, dass jemand wirklich etwas dazu weiss...
Ist das nicht so eine Art Hausfriedensbruch?
Also mein Parkplatz z.B. ist mein Eigentum.
Da würde so etwas bestimmt greifen, wenn einer so etwas macht.
Otherwise: könnten Sie auch etwas nach links parken, so dass nix mehr dazwischenpasst?
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Nun, ich stehe also auf dem ersten Parkplatz Nummer 1 und nach "rechts" folgen die anderen. Links von mir ist also dieser "Nichtparkplatz" und die Einfahrt!
Ich habe auf meinem Parkplatz zwei weisse Striche, die markieren, wo er anfängt und aufhört und damit der Fahrer auf Parkplatz 2 gut einsteigen kann, parke ich oft sehr weit links auf meinem.
Trotzdem stellen sich dort andere dann noch LINKS daneben!
Erst vor zwei Tagen war mein Fahrerspiegel aussen lose! Herausgerissen, herausgezogen,
hing nur noch an einem Draht!! Konnte ihn aber nochmal "einrasten".
Da muss einer GEWALT ausgeübt haben, von Hand oder mit Auto!!
Gruß
Manfred
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"Wehret den Anfängen!"
Noch eine Idee: Fordern Sie die Hausverwaltung auf, auf dem Nichtparkplatz ein Halteverbotsschild anbringen zu lassen - schon allein der Mülleimer wegen.
Dann können Sie Ihre Freunde problemlos abschleppen lassen.
Lediglich für Strafanzeigen wie Sachbeschädigung und Nötigung (Bedrohung) ist die Polizei zuständig. Ansonsten können Sie Ihren Vermieter nur noch einmal folgendermaßen anschreiben:
Sehr geehrte Damen & Herren,
bereits am x.x.2004 habe ich Sie darauf hingewiesen, dass die Hofeinfahrt wiederholt durch ein Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen x-xx-00 zugeparkt wird. Der Eigentümer des PKW ist weder Wohnungseigentümer noch Mieter. Ich bitte Sie nun noch einmal, bis zum 31.03.04 dagegen vorzugehen. Hierbei ist zu betonen, dass nicht nur eine Beeinträchtigung des Eigentums bzw. Besitzes stattfindet, sondern auch Rettungswege blockiert werden. Insofern ist auch eine Dringlichkeit bezüglich Ihres Vorgehens gegen den Störer geboten.
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