Parkplatz Sanierung WEG

19. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
blannico
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Parkplatz Sanierung WEG

Ich besitze eine Eigentumswohnung. Da aber nicht fuer jede Wohnung ein Parkplatz vorhanden ist, wurde in der Teilungserkklaerung nur bestimmten Wohnungen diese Plaetze zugewiesen. Es sieht so aus, als wenn dies nach einem Verlosungssystem gemacht wurde, denn diese Wohnungen haben dafuer weder etwas bezahlt noch sonst irgendwelche einbussen dadurch gehabt.
Es isit nun so, dass sogar einige dieser Wohnungen Mieter haben die diesen Stellplatz nicht nutzen, weil kein Fahrzeug vorhanden ist.
Die Eigentuemer vermieten dann diesen Stellplatz an Dritte (zum Teil nicht mal im Haus).
Da es in der Teilungserklaerung nicht eindeutig vermerkt wurde und bisher immer die sanierungskosten fuer den Parkplatz auf ALLE umgelegt wurden, haette ich schon gerne gewusst ob das so auch richtig ist. Es wurde wieder mal eine Sanierung beantragt und darueber muss abgestimmt werden. Wie kann ich mich dagegen wehren fuer die Sanierung des Parkplatzes zu bezahlen, wenn ich ihn selbst nie benutzen kann?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tugal
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo balnnico,

das ist ja eigenartig.

Meines Erachtens ist das so:

In der Teilungserklärung wird vermerkt, zu welcher Wohnung was gehört. In deinem Fall, welcher Stellplatz zu welcher Wohnung.

Und diese Besitzer müssen dann auch die Sanierung übernehmen und nicht ALLE.

Wenn die Parkplätze für alle zur Nutzung bereitstehen würden, dann müssten auch alle dafür bezahlen.

Gruß Tugal

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#2
 Von 
Tugal
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo blannico,

das ist ja eigenartig.

Meines Erachtens ist das so:

In der Teilungserklärung wird vermerkt, zu welcher Wohnung was gehört. In deinem Fall, welcher Stellplatz zu welcher Wohnung.

Und diese Besitzer müssen dann auch die Sanierung übernehmen und nicht ALLE.

Wenn die Parkplätze für alle zur Nutzung bereitstehen würden, dann müssten auch alle dafür bezahlen.

Gruß Tugal

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#3
 Von 
blannico
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Tugal,
meines Erachtens nach muesste es auch so sein, aber Jahrelang wurden diese Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt. Es ist ja nicht nur die Sanierung. z.B. muss ja auch der Hausmeisterservice fuer das kehren etc. bezahlt werden.
Um dagegen Einspruch zu erheben muesste ich aber schon etwas in der Hand haben. Kennt jemand z.B. ein Gerichtsurteil oder so etwas aehnliches?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47579 Beiträge, 16823x hilfreich)

Was ist denn überhaupt genau vereinbart?

Nach meiner Kenntnis können Aßenstellplätze für PKW gar nicht zum Sondereigentum gehören.

Es kann sich allenfalls um ein Sondernutzungsrecht handeln.

Bei einem Sondernutzungsrecht ist aber die Gemeinschaft für die Instandhaltung zuständig, es sei denn es wurde explizit vereinbart, dass diese Kosten durch den Inhaber des Sondernutzungsrechtes übernommen werden müssen.

Es kann also durchaus sein, dass Du die Kosten mittragen musst, obwohl Du den Stellplatz gar nicht nutzen kannst.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn aber ein Sondernutzungsrecht vereinbart wurde, dann sicher auch, ob dieses Recht "weiter"-vermietet werden darf.
In unserer Anlage gehören die Parkplätze der WEG, Parkplätze können grundsätzlich nur von Eigentümern gegen Summe x angemietet werden. Es gibt eine Warteliste. Die Mietgebühren gehen in die allgemeine Instandsetzungsrücklage.
Wenn was anliegt, z.B. neue Trennstriche ziehen usw. wird es daraus gezahlt.
Um eine letzte Klärung zu erreichen, solltest du vor Ort einen Anwalt deine Teilungserklärung prüfen lassen und zur Not gegen den Beschluss klagen.
Nur weil etwas jahrelang gemacht wurde, ist das noch nicht rechtens.

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#6
 Von 
blannico
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

hh, du hast recht. Es handelt sich um ein Sondernutzungsrecht. Es kann doch aber nicht gerecht sein, dass wir alle bezahlen muessen und die Parkplaetze teilweise sogar vermietet werden. Kann doch wohl nicht angehen, dass man aus dem Sondernutzungsrecht auch noch Kapital schlagen kann, oder?
sika0304, bei Euch ist das ja gut geregelt. Damit koennte ich mich anfreunden.
Danke an Euch

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

@blannico: wenn mit der Zuweisung des Sondernutzungsrechtes in der Teilungserklärung keine Instandhaltungs- und Kostentragungspflicht verbunden ist, dann sind die entstehenden Kosten von allen Eigentümern zu tragen, da auch Sondernutzungsrechte weiterhin Gemeinschaftseigentum sind. Dies mag man als ungerecht empfinden, ist aber so.

Ein möglicher Ausweg aus dem Dilemma wäre, in den Beschluß über die Sanierung einen Passus aufzunehmen, dass die Kosten nur von den Sondernutzungsberechtigten zu tragen sind. Je nach Mehrheitsverhältnissen könnte dies durchgehen.

Im übrigen kann ein Sondernutzungsrecht auch weitervermietet werden.

lg R.M.

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Da du von dieser Sanierungsmassnahme nichts hast, kannst du dagegen stimmen und zur Not noch klagen, die Chancen ständen gut, dass du nicht an der Sanierung beteiligt wirst, da es sich hier nicht um Kosten für den gemeinschaftlichen Gebrauch handelt. Aber wie die Chancen tatsächlich liegen, das kann nur jemand beurteilen, der sowohl deine Teilungserklärung sowie die Gemeinschaftsordnung (so sie denn vorhanden ist) liest.
Das Sondernutzungsrecht - wo ist das festgelegt worden?

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#9
 Von 
blannico
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

@R.M. leider denke ich, dass ich bei einer Abstimmung schlechte Chancen habe. Könnte sein, dass die Mehrheit der Anwesenden diese Parkplätze nutzt, sobald in der Einladung vermerkt wir, dass es um die Sanierung geht.

@Sika0304 eine Gemeinschaftsordnung ist nicht vorhanden. das Sondernutzungsrecht ist in der Teilungserklärung.

@Alle...Habe mit einem Anwalt geredet und der meinte ich sollte über eine Änderung der Teilungserklärung abstimmen lassen und bei Ablehnung oder minderheit wegen grobem unbill klagen. Er meinte, dass Angelegenheiten wie diese schon öfters zur Klage kamen und die Chancen gut stehen würden.
Hat jemand damit Erfahrung?

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#10
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

Hi,
bei uns gibt es noch 2 Garagen zum Haus die letztes Jahr neu gedeckt wurden da es durchgeregnet hat. Eine Eigentümerin hat vor 10 Jahren das Dach auf eigene Kosten machen lassen heutzutage müßen alle Eigentümer für die sanierung der Garagen aufkommen...hat mich ganz klar auch geärgert!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Eine Änderung der Teilungserklärung ist nicht mal so eben gemacht. Da müssen alle zustimmen und zum Notar gehen. Also nicht gangbar.
Aber die Klage gegen deine Beteiligung an den Sanierungskosten hat gute Aussichten. Es gibt da den Fall - Sanierung und nicht davon partizipierende Eigentümer. Wichtig ist, dass du deine NEIN-Stimme namentlich ins Protokoll aufnehmen lässt und hinterher dagegen klagst.

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