Hallo liebe Antwortgeber
Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zu meiner zugordnet ist ein kleiner "Platz" in Größe eines Parkplatzes vor dem Haus, welcher momentan noch Grünfläche ist.
Ich würde gerne diese Fläche Schottern und als Parkplatz nutzen.
Ich vermute stark, dass so ein Parkplatz baurechtlich genehmigungspflichtig ist. Welche Vorrausetzungen benötige ich denn für einen Antrag bei der Stadt. Macht ein Antrag überhaupt Sinn?
Oder soll ich die Fläche einfach Schottern und als Parkplatz nutzen -rein nach dem Motte "wo kein Kläger, da kein Richter".
Zudem ist noch die Frage ob die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss.
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten
-- Editiert von Fliegenfängerin am 11.03.2019 16:04
Parkplatz offiziell genemigen lassen Eigentümergemeinschaft
11. März 2019
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Frage vom 11. März 2019 | 16:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplatz offiziell genemigen lassen Eigentümergemeinschaft
Verbaut?
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#1
Antwort vom 11. März 2019 | 16:53
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
Wenn der Bordstein noch abgesenkt werden muss, muss die Stadt einbezogen werden. Ist dann auch von dir zu zahlen.
Wenn der Platz nicht in der Teilungserklärung als Parkplatz vorgesehen ist, müssen alle Eigentümer der Nutzungsänderung zustimmen. Und der baulichen Veränderung Schotter statt Rasen ebenso.
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