Pergola entlang der Grundstücksgrenze

6. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)
Pergola entlang der Grundstücksgrenze

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen. Wir haben ein Reihenmittelhaus in Ba-Württemberg. Innerorts und ohne Bebauungsplan.
Wir haben eine echte Pergola, ohne Dach, nur gedacht um Rankpflanzen und Rosen zu setzen, entlang der Grundstücksgrenze zum Nachbarn aufgebaut und im Boden verankert. Die Pergola ist sehr filigran und luftig, ist aus dünnen Eisenstäben, es ist eine leichte Rosenpergola. Wir dachten, wir haben Rankhilfen für die Rosen eingesetzt.
Die Gesamt-Maße sind: 2,44 m hoch und 4,80 m breit, Tiefe nur 0,50m. Berankt ist es mit Clematis, dazwischen stehen meine Rosen die eine Höhe von 2,44 nicht erreichen werden. Im Herbst verlieren alle Blumen ihre Blüten und Blätter. Die Rosen haben nun Halt und können angebunden werden.

Die Pergola steht auf unserem Grundstück und ist zur Grundstücksgrenze ca. 6 cm entfernt. 2003 haben wir ein Hochbeet angelegt, welches mit U-Steinen abgesichert ist, und eine Höhe von 35 cm hat. Wir gehen davon aus, daß wir damals eine Einfriedung vorgenommen haben, diese steht ebenfalls voll auf unserem Grundstück, Differenz zur Grenze ca 2 cm. Zum Nachbarn gibt es keinen Zaun oder Hecke. Das Hochbeet ist vom Nachbarn akzeptiert worden.

Die Pergola steht auf dem Hochbeet, und weil die Pergola kleine Türen hat (vom Boden Nachbarn gemessen, nimmt eine Höhe von 1,20 an), sieht das ganze wie eine Zaunanlage aus. Unser Nachbar reklamiert jetzt die Höhe, meint es sei viel zu hoch und der Grenzabstand sei nicht eingehalten. Allerdings nach fast 2 Jahren. Welche Nachteile er hat, konnte er nicht sagen. Unsere Pflanzen wachsen auch nicht hinüber und Blätter sehr selten. ( Fast nie).

Meine Frage:
Bei einer echten Pergola muß ein Grenzabstand eingehalten werden ?
Der untere Zaunteil, braucht meiner Meinung nach keinen Grenzabstand, da wir Türen + U-Stein unter dem Maß von 1,50 m geblieben sind.
Ab dem Zaunteil Richtung 2,44m Höhe ist nur Luft und 6 dünnen Stangen, die weder Schatten werfen, noch die Luftdurchfuhr behindern. Sichteinschränkungen gibt es auch nicht, da kein Dauergrün gepflanzt wird und keine flächige Bewachsung möglich ist.

Da wir einen Reihenhaus haben, ist denn Grenzbebauung, falls eine Pergola eine Bebauung ist, grundsätzlich erlaubt ?
Ein weiterer Nachbar, hat seinen Carport auch direkt an die Grenze setzen dürfen.

Wie sieht eure Einschätzung aus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Hallo Sir Berry,

das heißt kein Bebauungsplan dann ist das NachbarRecht gültig. Dann müssen Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Verstanden.

Ist rechtlich gesehen eine Pergola, in meinem Fall, dann ein Spalier ?

Bei Spalieren heißt es: Wenn Spaliere zum flächemnäßigen anpflanzen gedacht sein, verwendet werden.
In unserem Fall ist dies nicht, da unser Spaliere keine Zwischenstreben und Gitter hat, sondern nur Luft. Es gibt auch kein Efeu oder Dauergrün über das ganze Jahr.

Hier habe ich im Internet ein Zitat von einem Architekten gefunden:

Zitat:
Da Ihr Haus ein Reihenhaus ist, ist somit Grenzbebauung vorgeschrieben bzw. zulässig. Sie müssen also seitlich zum Nachbarn auch keine Grenzabstände einhalten. Dies wäre bei den meistens ja sehr schmalen Grundstücken von Reihenhäusern auch schlecht möglich.


Die Frage bezog sich auf eine falsche Pergola mit Streben/Pfosten und Dach. (Terrassenüberdachung)

Ist dann dieses Zitat falsch ?

Bezüglich der Maße habe ich hier folgendes gefunden:

Die Errichtung eines Freisitzes innerhalb der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Flst.Nr. 9130 nach § 6 Abs. 9 LBO wäre nur möglich, wenn die dort vorgegebenen Maße von 5 m Länge und 2,50 m Höhe eingehalten würden

Ich denke, die Maße sind okay. Die Frage ist nur muß, ich diesen großen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten.



-- Editiert von Rosenfreund am 07.11.2016 11:41

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Ich habe hier von meinem Nachbarn, der den Carport gebaut hat folgende Information bekommen. Dieser hatte auch wegen einer Gerätehütte angefragt.

Das sind die Aussagen vom örtlichen Bauamt.

Bzgl. des Gartenhauses greift wiederum das Baurecht. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Ursprünglich allerdings schon, nur wurde die Rechtskraft von einem Gericht aufgehoben. Nunmehr gilt dort § 34 BauGB und auch keine großartigen Einschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO . Diese sind allgemein zulässig und auch gem. § 50 Abs. 1 LBO i.V.m Nr. 1 a.) des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO bis 40 m³ Rauminhalt (ohne Aufenthaltsräume!) verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, zulässig
Das Gebäude kann auch auf den Grundstückgrenzen stehen, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO, wenn die dort genannten Maße nicht überschritten sind.

würde nun LBO §6 zu meinem Anliegen passen ?

§ 6
Abstandsflächen in Sonderfällen

3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt,

Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.


Bin verwirrt, muß meine Pergola abgebaut werden oder darf diese dort stehen bleiben, weil alles in Ordnung ist.

Vielen Dank für eure Antworten.

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Wie ich aus der Antwort vom Stadtbauamt entnehmen kann. ( war nicht von mir angefragt)
Kann ich eine Rosenpergola entlang der Grenze bauen, wenn ich die Höhe usw. einhalte, da eine Pergola eine bauliche Anlage
gemäß LBO §6 Abs.3 ist.

Richtig verstanden ?

Danke nochmals, kann mir jemand das bestätigen ? Bin ein Rechts-Laie.

13x Hilfreiche Antwort

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