Pflichten bei Wohnrecht auf Lebenszeit

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)
Pflichten bei Wohnrecht auf Lebenszeit

Mein und meine Schwiegereltern haben gemeinsam ein Haus auf Kredit gekauft und dies mit einem weiteren Kredit ausgebaut.

Hierzu steht im Notarvertrag, dass sie auf Grund der Tatsache, dass sie die Hälfte des Kredites für das Haus tragen und sich auch darüber hinaus an den Kosten des Hauses beteiligen, sie lebenslanges Wohnrecht erhalten.

Dies wurde so auch viele Jahre gehandhabt. Es kam jetzt zu Auseinandersetzungen und sie nutzen eine bürokratische Lücke, um nur noch einen sehr geringen Betrag zahlen zu müssen (145 Euro für die komplette Etage + Garage + hälftige Nutzung des Gartens).

Wir haben uns daraufhin ebenfalls anwaltlich beraten lassen und wir könnten auf Grund dessen versuchen, ihnen das Wohnrecht streitig zu machen, da sie ja nicht mehr die Voraussetzungen dafür erfüllen. Dies wollen wir aber eigentlich nicht (das Haus ist ihr Leben) und andererseits wer würde schon so arme alte Leute vor die Tür setzen (wir glauben nicht, das ein Richter das Wohnrecht aufheben würde).

Wir müssen die Situation einfach ertragen und sind mittlerweile schon in unser Wochenendhaus gezogen.

Nun geht es los mit Forderungen, was in ihrem Wohnbereich nicht in Ordnung sei.

Z.B. tropft die Heizung und sie müssen sie wöchtenlich auffüllen.

In wie weit sind wir verpflichtet, dort Arbeiten vornehmen zu lassen?

Was sind überhaupt unsere Pflichten?

Dieses Wochenende hat sich die Situation noch einmal weiter zugespitzt, so dass wir darüber nachdenken, unsere Etage komplett zu verschliessen und Wasser, Gas und Müll abzumelden. Dies läuft nämlich auch noch auf unseren Namen.

Ich wäre für Tips wirklich dankbar!

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36 Antworten
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#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Eltern haben ja nicht nur das Wohnrecht, sondern ihnen gehört zur Hälfte auch das Haus, nicht wahr? Somit müssen sie sich an alle Kosten auch beteiligen. Wäre nur das Wohnrecht da, dann müsstet ihr alle Kosten tragen.

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dinsche woran erkennst du, dass die Eltern Miteigentümer sind? Im Post ist nur die Rede, dass sie die Hälfte der KREDITkosten tragen und dafür das Wohnrecht erhalten.
Vermutlich wurde vergessen, anzugeben, in welcher Höhe die Schwiegereltern sich an den normalen Kosten beteiligen müssen (Reparatur usw.)
Pragmatisch schlage ich vor - ihr verfahrt wie Vermieter, nur dass diese Partei halt keine Miete zahlt aber Betriebskosten. Insoweit seid ihr natürlich dann auch verpflichtet, Gas, Wasser, Stromnutzung zu ermöglichen - gegen Kostenersatz.

Versucht doch, einen Mediator einzuschalten, der zwischen euch vermittelt. D.h., eine genaue Festlegung, wer in der Praxis für welche Kosten zuständig ist.
Eine Heizung kann eigentlich nur tropfen, wenn sie a) kaputt ist oder b) man ständig Wasser einlaufen lässt und nicht entlüftet.
Wie alt ist die Heizung?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Daran:
Mein und meine Schwiegereltern haben gemeinsam ein Haus auf Kredit gekauft.

Daraus schließe ich, dass sie gemeinsam gekauft und gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben. Sollte ich mich irren, dann sieht es natürlich anders aus. Die Eigentümer wären die Kinder, und die Eltern müssen sich an den Kosten nicht beteiligen. Was nachträglich (z.B. Betriebskosten) möglich ist muss vereinbart werden, aber wenn gerade Zoff herrscht wird das schwer fallen.


6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Oh, da habe ich mich anscheinend nicht genau genug ausgedrückt.

Also - meinem Mann gehört das Haus alleine und meinen Schwiegereltern wurde diese lebenslange Wohnrecht notariell eingetragen.

Im Notarvertrag steht, dass sie dieses Wohnrecht auf Grund der Tatsache erhalten, dass sie "den Kredit zur Anschaffung des Hauses hälftig tragen und sich auch an den beabsichtigen Baumassnahmen beteiligen". Leider steht da nicht exakt formuliert, dass dies zu 50 % zu erfolgen hat.

Es gibt hierzu eine mündliche Vereinbarung, dass alles hälftig geht: Kreditkosten + Betriebskosten.

Meine Schwiegermutter hat hierzu monatlich eine Abrechnung an meinen Mann gemacht und da der Mutter gegenüber ja ein Vertrauensverhältnis herrscht, hat er diese auch nicht genau genug kontrolliert.

Es war z.B. so, dass die Hausversicherung und die Grundsteuer halbiert werden sollte. Dies ist nachweislich auch gemacht worden. Auf einmal - ohne jeglichen Kommentar - nicht mehr. Leider hat das mein Mann übersehen sonst hätte er das damals schon angesprochen. Von der Hausversicherung ist auch überhaupt keine Rede mehr.

Im Notarvertrag steht, dass dieses lebenslange Wohnrecht kostenlos sei. Betrifft das nun nur das reine Wohnen?

Wie sieht es mit notwendigen Erneuerungen z.B. Heizung etc. aus?

Wir sind auf jeden Fall nicht bereit, das zu bezahlen! Wir werden dort mittélfristig überhaupt nicht mehr wohnen und sind schon gezwungen die Kreditkosten weiter zu bezahlen, aber irgendwo muss doch auch mal gut sein!

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Tja, das ist das Problem, wenn erst als super ist, man sich gegenseitig vertraut und sich darauf verlässt, dass Vereinbarungen eingehalten werden..:(

Die Eltern haben das Wohnrecht und müssen sich nicht an diese Kosten (Erneuerung Heizung) beteiligen, wenn diese Baumaßnahme nicht zu diesen zählt, die ursprünglich eingeplant wurden. Diese Pflicht hat der Eigentümer.

Es wird nicht doch mal gut sein, solange Dein Mann der Eigentümer dieses Hauses ist.

Das mit dem Wohnrecht ist eh so tückisch... Mal ein kleiner Schwank..:)

Ein guter Bekannter hat inzwischen seine vierte Ehefrau. Seine Ex-Frauen hat er immer gut abgesichert und weiterhin versorgt (bis auf die Erste). Nun hat er sämtliche Immobilien seiner jetzigen Frau überschrieben (ihr Kind ist auch gleich die Tochter von meinem Mann). Eigentlich wollte er die eine Wohnung seiner letzten Ex-Frau überschreiben, weil diese dort eben wohnt. Seine jetzige Frau fand das nicht gut, also ließ er sich was Nettes einfallen...

Er überschrieb seiner jetzigen Frau diese Wohnung, aber räumte seiner Ex-Frau ein lebenslanges Wohnrecht ein. Dazu muss seine jetzige Frau die BK für diese Wohnung zahlen, wenn er stirbt. Die Ex darf dort also auf ewig leben, und die jetzige Frau zahlt alles andere (Verbrauch, Steuer, etc. etc.). Diese Lösung passt der jetzigen Frau natürlich mal überhaupt nicht, aber das hat sie nun davon, dass sie der Ex die Wohnung nicht gönnen mochte :grins:

Soll heißen.... Wenn das Wohnrecht nichts anderes besagt, dann müssen die Eltern auch nichts zahlen. Sie zahlen ja die Hälfte vom Kredit und ihren Anteil an den geplanten Baumaßnahmen.

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Nein, sie zahlen nur noch die Zinsen des Kredites. Der Kredit soll von einem Bausparvertrag abgelöst werden, der nur auf den Namen meines Mannes lautet. Ihm wurde damals von der Bank gesagt, dass nur eine Person und der entsprechende Ehepartner darin eingetragen werden kann. Auf dies bürokratische Spitzfindigkeit berufen sie sich und zahlen nicht mehr mit in den Bausparer ein. Dieser ist an die Bank abgetreten zwecks Ablösung des Kredites. Das interessiert sie aber nicht. Wir dürfen also schön brav den Bausparer bezahlen und dann den Kredit auslösen und somit zahlen sie gar nichts mehr.

Wer sagt eigentlich, dass ich eine Heizung in meinem Haus reparieren muss? Wir wohnen dann ja nicht mehr und es interessiert uns langsam auch nicht mehr.

Daher nóchmal meine Frage - was genau muss man leisten -ausser den Wohnraum zur Verfügung zu stellen - wenn man Wohnrecht gewährt hat?

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

OK... Das habe ich gefunden:

1. Der Nutzungsberechtigte muß die Wohnung ähnlich wie ein Mieter ordnungsgemäß pflegen, also heizen und lüften. Was Schönheitsreparaturen anbelangt, hängt es davon ab, ob so etwas vereinbart wurde.
De facto hat also der Eigentümer hinsichtlich der Wohnung oder des Hauses des Nutzungsberechtigten nichts zu bestimmen.

2. Wer zahlt was?

- Der Wohnrechtsinhaber zahlt die verbrauchsabhängigen Kosten wie z.B. Strom-, Wasser-, oder Heizung.
- Darüber hinaus muss er die gewöhnlichen Reparaturkosten tragen.
- Der Eigentümer hingegen kommt für die öffentlichen Kosten auf, wie z.B. die Grundsteuer.
- Auch die eventuellen Zinsen für das Haus muss der Eigentümer zahlen

Doch wann ist eine Reparatur außergewöhnlich? Darüber geraten Eltern und Kinder sich leicht in die Haare. Die Instandsetzung eines kaputten Daches muss immer der Eigentümer bezahlen. Wenn die Kinder die Eigentümer sind, dann die Kinder.

3. Unterhaltung des Gebäudes/Nebenkosten

Der Berechtigte hat gemäß §§ 1093 , 1041 BGB die für die Erhaltung des Gebäudes zu sorgen. Die laufenden Unterhaltskosten trägt der Berechtigte nur soweit es sich um gewöhnliche Unterhaltskosten handelt.

Die Nebenkosten wie Müll, Wasser oder Heizung muss der Berechtigte selbst tragen.

Begleitschuldverhältnis

In einem sog. Begleitschuldverhältnis zum Wohnrecht kann geregelt werden, wer welche Pflichten zu tragen hat. Das BayObLG hat z.B. anerkannt, dass die Pflicht des Eigentümers zur Tragung der Kosten für Heizung und Müllabfuhr zum Inhalt des Wohnrechts erhoben werden kann (BayObLG DNotZ 1981, 124 ff).

4. eine Miete kann nur verlangt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Nach §§ 1093 Abs. 1 S. 2 , 1041 BGB hat der Wohnberechtigte dafür zu sorgen, dass die Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand erhalten bleibt. Die Eltern müssen deshalb die gewöhnlichen Unterhaltungsmaßnahmen vornehmen lassen (also die Maßnahmen, die i.d.R. in kürzeren Abständen wiederkehrend notwendig werden, z.B. normale Verschleißreparaturen). Für außergewöhnliche Unterhaltungsmaßnahmen brauchen sie hingegen nicht aufzukommen.

7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Also in Kurzfassung - wir müssen die Heizung auf unsere Kosten reparieren lassen und sie leben fröhlich für 145 Euro im Monat weiter in unserem Haus.

Ganz toll!

Trotzdem dankeschön!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das waren Zitate von verschiedenen Anwälten, Ratgebern und Websites, also vermute ich mal: Ja!

Genau aus diesem Grund hättet ihr euch das lieber 1000 Mal überlegen müssen. Streit gibt es immer mal, aber die fürchterlichsten Zoffereien entstehen oft unter Verwandten, und bei Geld hört meist die Freundschaft/Liebe auf.

Daher achte: Wenn man allein was nicht durchziehen kann, dann lieber ein paar Jahren warten, bevor man sich andere ans Bein bindet.

Wenn euch das so stinkt, dann erkundigt euch wie man das Wohnrecht vielleicht wieder entziehen kann. Sehe zwar keine große Chance, aber fragen kostet nichts.

Wenn euch das alles noch viel mehr stinkt, dann versucht, die Hütte zu verkaufen.

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Danke für deine Tips.

Mein Mann hat sich damals auf die Sache eingelassen, weil er das mit seiner Ex-Frau nie alleine geschafft hätte.

Unser Anwalt ist ja der Meinung, dass wir das Wohnrecht wegklagen könnten, da sie sich nicht mehr an die ursprünglich dafür vereinbarten Zahlungen halten. Leider sind diese nicht exakt formuliert und so kommt es auf die Tagesstimmung des Richters an.

Wer würde denn die armen alten Leute, die ihr Leben lang nur Gutes getan haben *KOTZ* aus ihrem Zuhause schmeissen. Der liebe gute Herr Richter doch nicht!! Ich sehe meine Schwiegermutter schon auf ihrer eigenen Schleimspur ausgleiten!!!!

Nee - das müssen wir als allerletzte Möglichkeit in Betracht ziehen.

Verkaufen ist fast unmöglich ausser mit riesigen finanziellen Verlust.

Im Haus gibt es keinen getrennten Wärme- und Wasserkreislauf. Zeig mir den Käufer, der sich das mit dem Wohnrecht noch dazu antut!

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Für Dinsche: Eigentümer haben kein eingetragenes Wohnrecht - daran konnte man sofort sehen, dass die Schwiegereltern keine Eigentümer sind.

Also, die ganz radikale Methode wäre - ihr bedient den Kredit nicht mehr, die Bank kann sich weder bei euch noch bei euren Schwiegereltern das Geld holen, die Bank beantragt die Zwangsversteigerung, durch die Zwangsversteigerung erlischt das Wohnrecht, der neue Eigentümer klagt auf Eigenbedarf.

Aber da könnte es passieren, dass ihr die A-Karte zieht. Natürlich könnte man versuchen, dass Wohnrecht aufzulösen, aber das könnte dank schwammiger Formulierungen auch nach hinten losgehen.
Sind denn in dem Haus zwei abgeschlossene Wohnungen? Bezieht sich das Wohnrecht auf die eine Wohnung? Da könntet ihr natürlich die andere Wohnung vermieten und hättet nicht den Streß.

Allgemein riecht das aber nach einer Situation - es wurde mal etwas vereinbart mit Ehepaar x und jetzt hat der Mann eine neue Frau und die kommt nicht mit den Schwiegereltern klar und jetzt ist alles "sch..".

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Genau so ist es. Blöderweise ist die erste Ehefrau auch schon geflüchtet....

Ich denke aber, dass es so werden wird. Die armen kranken alten Leute und die böse neue Schwiegertochter. Mir ist schon klar, dass ich der Teufel in Person bin.

Wir wissen, dass bei einer Zwangsversteigerung das Wohnrecht aufgehoben wird. Dummerweise könnten die meinen Mann pfänden und das wäre nicht wirklich lustig.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Egal was kommen wird, aber wir werden jetzt ausziehen. Sie versuchen meinen Mann zu erpressen und drohen ihm.

Wir werden sehen, wie es endet.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Also vermieten - aber wenn ihr Pech habt, nerven die Schwiegereltern die Mieter so, dass die das Weite suchen oder die Miete kürzen (wobei ihr dann eventuell auf den Verursacher ein Rückgriffsrecht hättet (also laienhaft ausgedrückt).
Warum das Feld räumen? Stärkt euch gegenseitig den Rücken und bleibt wohnen. Wer hier stark bleiben muss, ist doch dein Mann als Sohn und Eigentümer des Hauses.

5x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Nein, vermieten steht nicht zur Debatte. Mein Mann möchte es nicht und ausserdem würden wir unsere ganzen Möbel gar nicht in unser Wochenendhäuschen bekommen.

Aushalten und gegenseitig Rückenstärken ist leichter gesagt als getan. Wir können einfach nicht mehr. Ich bin bestimmt ein Kämpfer aber auch bei mir ist eine Grenze erreicht. Mein Mann will mit ihnen überhaupt nichts zu tun haben. Ich habe bisher immer noch 2-3 Nächte die Woche dort geschlafen, damit unser Sohn (17) nicht die ganze Zeit alleine ist.

Gestern haben wir einen 3 Seitigen Brief bekommen, der mit Gemeinheiten übersät war. Es ist einfach unerträglich, mit solchen Wesen unter einem Dach zu sein. Sie erpressen und drohen meinem Mann jetzt ganz offen und versuchen ihn von mir zu trennen.

Nein, wie werden unsere Etage leerstehen lassen müssen.

Wer solche Eltern hat, braucht wirklich keine Feinde mehr!

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Oje...:(

Dieser Brief könnte unter Umständen nützlich sein, um den Eltern das Wohnrecht wieder zu entziehen..? Nur ne Idee, aber wenn sonst nichts hilft..?

Sika, das mit dem Wohnrecht als Eigentümer hatte ich nicht bedacht :)

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Ich fürchte, der Brief ist nicht wirklich zu gebrauchen, da meine Schwiegermutter supergeschickt ist, sowas zu formulieren. Sie geht darin auf und ich bin sicher, sie hatte dafür Tagelang Glücksgefühle.

Sie gebraucht auch keine offentsichtlichen Angriffe und man kann den Sinn der Worte und die Hinterhältigkeit nur dann erkennen, wenn man wirklich alle Informationen hat. Wenn es jemals zu einer Verhandlung käme, bräuchte man Stunden, um das zu erklären.

Nur mal ein Beispiel. Sie behauptet, dass wir unseren Sohn seelich grausam behandeln würden und dies sollte nicht länger geduldet werden.... Die seeliche Grausamkeit besteht darin, dass wir ihn "elektronische Zählwerke" durchlaufen lassen würden, ehe er in sein Zimmer kommt.

Zur Erklärung. Wir haben an unserer Eingangstür eine Alarmanlage und wenn die Tür geöffnet wird und der Alarm ist draussen, gibt sie einen Piepton ab. Diese Öffnungen werden an meinen Mann via Internet gemeldet, so dass wir wissen, wenn jemand unseren Wohnbereich betritt. Mein Mann steht auf technische Spielereien, was für mich auch in Ordnung ist. Es gibt zwischen den beiden Etagen eine Verbindungstür, welche von meinen Schwiegereltern sehr rege benutzt wurde. Wir konnten uns nie sicher sein, dass wir wirklich alleine sind - tolle Privatssphäre!

Nach dem wir aus einen Urlaub heimgekehrt wieder eine komplett geputzte Wohnung - incl. Fensterputzen, damit die Nachbarn auch was davon haben - hatten, haben wir uns das verbeten. Vielleicht meint jetzt der eine oder andere "ist doch toll", aber ich möchte selbst entscheiden, wann meine Fenster geputzt werden und von wem. Mein Mann wollte weiterhin nicht überrascht werden und machte solch einen Bewegungsmelder auch an der Durchgangstür fest.

Als wir aus einem anderen Urlaub zurückkamen stellten wir anhand der Aufzeichnungen fest, dass sie ungefähr 20 x in unserer Wohnung waren. Bei unserem letzen Gespräch sprachen wir sie darauf an, dass sie gegen unseren ausdrücklichen Wunsch wieder in unserer Wohnung waren und das Zimmer unseres Sohnes geputzt haben. Das stritten sie einfach ab. Daraufhin sagten wir ihnen, das wir das aber anhand der Aufzeichnungen belegen könnten. Nach kurzem Zögern gaben sie den einmaligen Aufenthalt zu. Anscheinend nahmen sie an, es würde nur aufgezeichnet, ob überhaupt die Tür geöffnet war. Sie behaupteten das steif und fest. Nachdem sie auch dieser Lüge überführt wurden, gingen sie in den Angriff und meinten, sie hätten doch nichts weggenommen sondern nur das Zimmer aufgeräumt..... (hatten wir auch nicht behauptet)

Es fehlt ihnen jegliche Einsicht, dass sie unser Leben zu respektieren haben.

Und genau auf diesen Melder zielt diese Spitze ab. Im ersten Anschein sind wir die bösen Rabeneltern, die ihren Sohn elektronisch überwachen und in Wahrheit schützen wir nur unsere Privatssphäre.

Das war ein Beispiel von seeeehr seeeehr vielen, was wir da mitgemacht haben - geöffnete Briefe etc.

Nach aussen immer die tollen Grosseltern, die aber ihrem Sohn kein eigenes Leben zubilligen.

Versucht diese Situation mal glaubhaft einem Richter klar zu machen, der unter Umständen in eine solchen Abhängigkeit lebt und die total in Ordnung findet.

Nein, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wir müssen und werden uns schützen und es wird sich zeigen, wieviel uns dann noch zum Leben bleibt.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Göttlich :grins: So ein System will ich auch haben!!!

Ist natürlich alles extrem belastend, klar. Schliesst doch eure Wohnung ab und tauscht das Schloss aus, damit die nicht mehr in eure Wohnung können... Wäre das nicht machbar?

Überlegt euch das noch mal wegen der Vermietung. Ihr könntet auch möbliert vermieten... Oder aber ihr droht einfach mal zurück und sagt denen nebenher, dass ihr die Wohnung wohl vermieten werdet. Ich denke nicht, dass sie Fremde im Haus haben wollen :grins:

Ihr könntet vielleicht auch einfach mal fallen lassen, dass ihr einen Interessenten für das Haus habt, der sogar das Wohnrecht in Kauf nimmt, eure Wohnung vermieten möchte... Ob den Eltern das so sehr gefallen würde...?

Das Problem hier ist, denke ich, dass ihr das zu sehr an euch ran lasst, und die böse Schwiegermutter weiß das ganz genau. Ihr bietet ihr diese Plattform, indem ihr euch darüber ärgert. Das mit dem Sohn und seelischer Grausamkeit ist lächerlich und hat keinen Bestand. Wahrscheinlich handelt es sich bei den anderen Sachen, die sie schrieb, auch nur um Nichtigkeiten.

Was mich interessiert: Was war der Auslöser?!

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Eigentlich wollte ich gerade schreiben, dass ich nicht wüsste, was der exakte Auslöser war und es sich halt einfach immer mehr und mehr hochgeschaukelt hat.

Dann fiel mir aber eine Begebenheit ein, die dann offene Feindschaft ausgelöst hat.

Es gab wieder wegen irgendetwas Theater und mein Mann und ich beschlossen, dass wir die Verbindungstür verschliessen werden, wenn wir nicht da sind. Ich holte nach meiner Arbeit am Sonnabend unseren Sohn ab und mein Mann erinnerte ihn telefonisch, ohne dass ich es mitbekam, an die neue Regelung.

Meine Schwiegereltern hörten nur das Abschliessen der Tür und sie wussten, dass ich im Haus war. Sie nahmen an, dass ich die Tür verschlossen hätte und haben dann hinter mir hertelefoniert und mich massivst angegriffen.

Mein Mann und ich sind daraufhin wieder gemeinsam in das Haus gefahren und es kam zu einer Aussprache. Heute noch sagt mein Mann, dass er an diesem Tag meine Schwiegermutter erst richtig kennengelernt habe und er wolle nichts mehr mit ihnen zu tun haben.

Ich denke, dass ich mit Menschen umgehen kann, aber was an dem Tag abgegangen ist, kann sich keiner vorstellen. Es gibt wirklich keinen Menschen, der mich so massiv und hinterhältig beleidigt hat.

Kurzform - ich bin verlogen und bösartig und bevor ich da war, war alles gut.

Und ja - du hast recht, unser oder besser gesagt mein Problem ist es, dass ich mich emotional vor denen nicht schützen kann. Ich bin solch eine hinterhältige Art und Weise einfach nicht gewohnt. Ich bin so ein Vollidiot, der immer noch an das Gute im Menschen glaubt - ich Dummerle!!!

Im übrigen hat mein Mann schon vor Monaten das Schloss an unserer Eingangstür gewechselt. Es wurden unsere technischen Geräte regelmässig benutzt, aber für Reparaturen und Verbrauchsartikel (Kopiere etc) waren immer wir im Rennen.

Ich habe einfach mit Verlogenheit und Scheinheiligkeit ein Problem und das ist meine Schwiegermutter in meinen Augen in Person. Sie führt kein eigenes Leben sondern das ihres Sohnes und ihrer Enkelkinder. Da habe ich mich "hineingedrängt" und somit ihre Existenzberechtigung angeknackst - dummer Fehler.

Ich muss noch erwähnen, dass ich nur die böse Stiefmutter bin.

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wichtig ist nur, dass Dein Mann Dich unterstützt und nicht zwischen zwei Stühlen steht. Was interessiert es Dich, ob die Tante Dich mag oder nicht?

Geh doch gar nicht mehr auf das Gezeter ein, bewahre Ruhe, sei trotzdem freundlich und biete ihr keine Angriffsfläche. Das ärgert sie mehr, und irgendwann wird es ihr langweilig werden. Und wenn nicht? So what?

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Briefe - nicht öffnen.
Telefon: Anruf wegdrücken
Tür: Schloß einbauen
Ansonsten: Guten Tag und guten Weg.

Wo wohnt denn dein Stiefsohn? Wird der "gefügig" gestimmt durch Geschenke?
Das mit den Möbeln verstehe ich nicht? Und warum eine Vermietung (vielleicht befristet an eine Punk-Band) ein Problem sein sollte, verstehe ich auch nicht. Achso, Familie Öztürk (4 Kinder) sucht übrigens auch eine Mietwohnung und eure wäre genau richtig (so schlägt man zurück, wenn Mutti harte Bandagen ausfährt).

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Auge um Auge, Zahn um Zahn :fight:

Aber mal im ernst... Ich geh ja selten einem Streit aus dem Weg und lasse mir nicht viel gefallen, aber dieses Programm wäre sogar mir zu viel, echt. Dieses Wohnrecht nervt!

Wie sieht es mit seelischer Grausamkeit aus?

Ihr habt die Wahl... Entweder kämpfen mit allen legalen Mitteln, oder ihr zieht euch komplett zurück. Am Ende ist da der Enkel, der seine Großeltern nicht mehr sehen darf. Ob er das überhaupt noch will....? Traurig ist das immer, wenn Kinder involviert sind.

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Ich lasse mich sonst auch nicht so schnell vertreiben, aber mein Mann ist ja schon weg. Seit er im Wochenendhaus arbeitsfähig ist, lebt er dort. Ich halte ab und zu die Stellung, damit unser Sohn unter der Woche nicht nur alleine ist.

Wir werden ihn aber mit uns mitnehmen. Leider hat er dann einen längeren Arbeitsweg, aber ich kann es nicht ändern. Wir werden Müll, Wasser und Gas abmelden.

Mein Problem ist anscheinend, dass ich zu anständig bin und einfach nicht mit gleichen Mitteln - wie sie es verdienen würden!!! - zurückschlagen kann. Ausserdem - die Beste ist krebskrank und wird dann im Streitfall sicherlich von ihrem Mann gestützt zum Stuhl gebracht werden und einen Schwanengesang ohne Ende loslassen.

Mir ist vorher schon gesagt worden, dass ich es mal schwer haben würde, aber das hätte ich wirklich nicht erwartet. Vor allem, nachdem sie mir in den Pops gekrochen sind ohne Ende. Pfui Teufel, wie hinterhältig kann ein Mensch nur sein.

Mein Mann steht tausendprozentig hinter mir, genau wie ich es für ihn tue.

Unseren Sohn versuchen sie mit Dienstleistungen zu ködern. Das ist bei einem Teenager, der zur Faulheit von ihr auch noch erzogen wurde, natürlich wunderschön....

In dem netten Brief von gestern hat sie uns ja unterschwellig angedroht, dass sie versucht ihn uns wegzunehmen. Die ist wirklich einfach krank im Kopf und merkt es nicht einmal. Früher habe ich stundenlang mit ihr geredet um ihr klar zu machen, dass ich ihren heissgeliebten Enkeln bestimmt nichts böses will - ausser, dass ich erwarte, dass sie im Haushalt Pflichten übernehmen. Ich weiss ja, dass ich deshalb die Rabenmutter schlechthin bin, aber für mich ist es unheimlich wichtig, ein Kind zur Selbstständigkeit zu Erziehen. Sie hat doch überhaupt keine Ahnung, was im wirklichen Leben ab geht, wenn man sich nicht zur Wehr setzen kann. Müssen die Kinder ja nicht, da sie ja da ist - die Heilige. Was aber mal passiert, wenn sie nicht mehr lebt, begreift sie in ihrem grenzenlosen Egosismus oder sollte ich lieber Dummheit sagen, nicht.

Im Übrigen wird mein Mann einer Vermietung schwerlich zustimmen. Ausserdem hätte ich auch ein Problem damit, denen Familie Flodder vor die Nase zu setzen, wenn sie in unserer Wohnung hausen. Wir haben durchgängig Einbaumöbel, die wir halt alle zurücklassen.

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Toll - es geht schon los. Wir sollen die Heizung warten und an den bisherigen Kosten beteiligen sie sich auch nicht mehr hälftig, da die Heizung ihrer Meinung nach nicht in Ordnung sei. Dass wir kaum noch dort sind - mein Mann überhaupt nicht, ich 2 Nächte die Woche und unser Sohn 4 Nächte.

Aber egal - als Wohnrechtgeber scheint man ja der A... der Nation zu sein.

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das sind eben die Pflichten eines Eigentümers. Da spielt es keine Rolle wie oft man dort nächtigt. Wären es normale Mieter hättet ihr diese Kosten auch zu tragen. Klar, es fehlen die Mieteinnahmen, aber im Prinzip sind das Kosten, mit denen die meisten Eigentümer leben müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Wenn man sowas vorher gewusst hätte, wäre es auch in Ordnung. Dann hätten wir gewusst, was auf uns zukommt und dementsprechend eintscheiden können.

So war es aber nicht vereinbart. Es war immer eine hälftige Teilung festgelegt.

Aber halt nur so lang mein Mann schön "brav" ist.

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Deswegen in Zukunft alles schriftlich ganz genau fest legen und sich nicht auf mündliche Absprachen verlassen.

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Da hast du absolut recht.

Würdest du sowas immer bei deiner dich innig liebender Mutter machen? Sie will doch nur dein Bestes!!!

Leider wird meinem Mann erst jetzt bewusst, dass dies ganz offensichtlich sein Geld und sein Leben ist.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nun ja... Unser Vater hat auch ein Wohnrecht auf Lebenszeit, und den Schenkungsvertrag musste ich mir gestern mal raussuchen wegen einer anderen Sache, und darin wurden die Kosten klar geregelt. Das wurde automatisch gemacht. Das Verhältnis zu meinem Vater war immer sehr gut, aber er selbst sagte immer: Wer weiß was später mal passiert...?

4x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Das ist ja auch so in Ordnung.

Meine Schwiegermutter hat schon zig mal erzählt, dass ja die Notarin darauf hingewiesen hätte, dass das Wohnrecht eingetragen werden soll. Meine Vorgängerin hätte damals gesagt "Ach, zwischen uns kommt es doch nicht zu Auseinandersetzungen!".

Mein Schwiegermutter heute "Und wie gut es ist, sieht man ja jetzt".

Ich kann sie echt nur beglückwünschen. Sie sind absolut geschützt und mein Mann hat anscheinend keine Rechte.

2x Hilfreiche Antwort

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