Private Dienstbarkeit Hausanschluss Strom

14. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Grummel73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Private Dienstbarkeit Hausanschluss Strom

Hallo, ich hoffe das mich hier jemand beruhigen kann, aus dem Grunde wende ich mich an Euch. Vor einigen Jahren haben wir ein Wochenendgrundstück aus einer ehemaligen Kleingartenanlage erworben. Es wurde ein eigenes Flurstück daraus gemacht. Da Strom und Wasser anliegen wurden auch alle Dienstbarkeiten eingetragen.
Unser immer wiederkehrendes Problem, auf unserem Grundstück befindet sich der Hausanschlusskasten mit Zählern usw für 3 Nachbargrundstücke.
Im Grundbuch bzw Kaufvertrag wurde eine befristete private Dienstbarkeit für den Kasten vereinbart. Die 3 Nachbarn die noch Strom daraus beziehen sind Pächter die kein Geld für eigene Hausanschlüsse in die Hand nehmen wollen. Nun wollte ich den Rückbau beantragen und nun wurde uns vom Netzbetreiber gesagt, dass Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer dem Rückbau des Kastens zustimmen müssen?! Das machen die natürlich nicht....
Wir haben schon vor Jahren einen eigenen Anschluss installieren lassen, wie auch die Nachbarn die ebenfalls gekauft haben.
Wir dachten durch den Eintrag der befristeten privaten Dienstbarkeit für die Nutzung des Kasten wäre das geklärt und wir können den nach Ablauf der Frist abreißen und der Stromversorger kümmert sich um seine Zähler sowie die Anschlüsse. Dem Strombetreiber ist diese Dienstbarkeit allerdings egal. Lt. Aussage sind solche Dienstbarkeiten privatrechtliche Dinge, die den nichts angehen.
Wir wollen diesen Kasten aber unbedingt loswerden... Zur Erklärung. Er steht nicht irgendwo an der Grundstücksgrenze, sondern wirklich auf unserem Grundstück. Wenn bei den Nachbarn eine Sicherung rausfliegt oder Strom abgelesen werden muss sind die bei uns. Also alles in allem nervig und hässlich.
Da wir sicher nicht die ersten sind, die aus so einer Situation heraus ein Grundstück erworben haben, hoffe ich auf Erfahrungen oder sehr gern auch auf rechtliche Infos.
Uns wurde jetzt schon gesagt, dass so eine private Dienstbarkeit zwar ganz nett ist, aber die Durchsetzung bei streitbaren Nachbarn meist nur anwaltarisch zu klären ist... Ich hoffe das stimmt nicht.
In jedem Fall danke ich schon mal vorab...
LG Grummel

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Uns wurde jetzt schon gesagt, dass so eine private Dienstbarkeit zwar ganz nett ist, aber die Durchsetzung bei streitbaren Nachbarn meist nur anwaltarisch zu klären ist... Ich hoffe das stimmt nicht.


Ob das stimmt, hängt von den Nachbarn ab. Es gibt da nur zwei Möglichkeiten:
1) Man überzeugt die Nachbarn irgendwie, dass sie dem Rückbau zustimmen
2) Man verklagt die Nachbarn auf Zustimmung

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Grummel73):
Dem Strombetreiber ist diese Dienstbarkeit allerdings egal.

Zurecht. Die muss ihm sogar egal sein.



Zitat (von Grummel73):
aber die Durchsetzung bei streitbaren Nachbarn meist nur anwaltarisch zu klären ist... Ich hoffe das stimmt nicht.

Stimmt, das stimmt nicht. Bei streitbaren Nachbarn wirkt ein Anwalt erfahrungsgemäß gar nicht sondern nur das Urteil eines Gerichtes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Oh, eines meiner Lieblingsthemen:
Befindet sich das Grundstück in den neuen Bundesländern? Wenn ja: War der Anschlusskasten (bzw. sein Vorläufer) schon zu DDR-Zeiten vorhanden? Evtl. kommt dann nämlich Bestandsschutz in Betracht mit der Folge, dass Sie die Enfernung des alten Kastens zwar verlangen können, aber 50% der Kosten des neuen Kastens (außerhalb Ihres Grundstücks) tragen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Grummel73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Manche Dinge erledigen sich einfach Kraft Zeit von selbst.
Der Alte Anschlusskasten wurde jetzt durch den Stromversorger als Verkehrsgefährdend eingestuft und die Zähler wurden entfernt. Meine Nachbarn müssen jetzt einen neuen Anschlusskasten auf das zu versorgende Grundstück errichten, da ein etwaiger Bestandsschutz jetzt hinfällig ist.
Also manchmal einfach keinen Kopf machen. Manche Probleme lösen sich von ganz alleine.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Vielen Dank für das Feedback. Meistens hört man ja nicht, wie so etwas ausgegangen ist. Und die Frage, ob der Kasten vom Alter her noch tauglich ist, kann anderen sicher helfen die ein ähnliches Problem haben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen