Privatstraße Parken

30. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nadro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatstraße Parken

Hallo,
ich habe mich in Forum umschaute und leider zu meinem Problem nichts genaues gefunden. Und zwar:

Wir wohnen in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das MFH und ein weiteres, benachbartes MFH teilen sich mit zwei gegenüberliegenden Reihenhäusern eine Privatstraße, die in einer Sackgasse endet.
Die Privatstraße kann von allen befahren werden; über die Straße erreicht man auch unsere Parkplätze und die Garagen/Stellplätze der Reihenhäuser. Die Reihenmittelhäuser haben keine Garagen/Stellplätze direkt am Haus, sondern 2 Stellplätze ca. 100m weiter in einer separaten Stellplatzreihe.

Aus Bequemlichkeit oder bei Besuch parken die Bewohner eines der Reihenmittelhäuser oft über Stunden oder Tage direkt vor dem Haus auf der Privatstraße. Nun ist laut Teilungserklärung und einem von der Hausverwaltung angebrachten Schild das Parken nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt, also in/auf den Garagen/Stellplätze der Reihenhäusern und auf den Stellplätzen der MFH.

Nun meine Frage:
Wie kann ich dagegen vorgehen? Ich finde es ja nicht schlimm, wenn da zum Be- und Entladen des Autos mal gehalten wird, aber das Parken blockiert oder schränkt mich beim Parken in meinen Parkplatz ein.
Kann ich alleine dagegen vorgehen oder muss es die komplette Gemeinschaft der Eigentümer der Straße? Ist gegen den Mieter oder den Eigentümer des Reihenmittelhauses vorzugehen?

Grüße
Nadro

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9192 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Nadro):
Ist gegen den Mieter oder den Eigentümer des Reihenmittelhauses vorzugehen?


Nein. Gegen den ist nicht vorzugehen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Baurechtliche Fragen gibt es anscheinend keine?



Zitat (von Nadro):
Wie kann ich dagegen vorgehen?

Am besten durch Beauftragung eines versierten Anwaltes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6983 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von Nadro):
Die Privatstraße kann von allen befahren werden; über die Straße erreicht man auch unsere Parkplätze und die Garagen/Stellplätze der Reihenhäuser. Die Reihenmittelhäuser haben keine Garagen/Stellplätze direkt am Haus, sondern 2 Stellplätze ca. 100m weiter in einer separaten Stellplatzreihe.

Dann ist diese Privatstraße für den öffentlichen Verkehr bestimmt, und es gilt dort die StVO.

Zitat:
Aus Bequemlichkeit oder bei Besuch parken die Bewohner eines der Reihenmittelhäuser oft über Stunden oder Tage direkt vor dem Haus auf der Privatstraße.

Ist dort ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot eingerichtet?
Bleiben mindestens 3,05 Meter Durchfahrtsbreite frei, wenn der Wagen der Bewohner dort parkt?

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