Hallo,
ich habe mich in Forum umschaute und leider zu meinem Problem nichts genaues gefunden. Und zwar:
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das MFH und ein weiteres, benachbartes MFH teilen sich mit zwei gegenüberliegenden Reihenhäusern eine Privatstraße, die in einer Sackgasse endet.
Die Privatstraße kann von allen befahren werden; über die Straße erreicht man auch unsere Parkplätze und die Garagen/Stellplätze der Reihenhäuser. Die Reihenmittelhäuser haben keine Garagen/Stellplätze direkt am Haus, sondern 2 Stellplätze ca. 100m weiter in einer separaten Stellplatzreihe.
Aus Bequemlichkeit oder bei Besuch parken die Bewohner eines der Reihenmittelhäuser oft über Stunden oder Tage direkt vor dem Haus auf der Privatstraße. Nun ist laut Teilungserklärung und einem von der Hausverwaltung angebrachten Schild das Parken nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt, also in/auf den Garagen/Stellplätze der Reihenhäusern und auf den Stellplätzen der MFH.
Nun meine Frage:
Wie kann ich dagegen vorgehen? Ich finde es ja nicht schlimm, wenn da zum Be- und Entladen des Autos mal gehalten wird, aber das Parken blockiert oder schränkt mich beim Parken in meinen Parkplatz ein.
Kann ich alleine dagegen vorgehen oder muss es die komplette Gemeinschaft der Eigentümer der Straße? Ist gegen den Mieter oder den Eigentümer des Reihenmittelhauses vorzugehen?
Grüße
Nadro
Privatstraße Parken
30. Dezember 2023
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Frage vom 30. Dezember 2023 | 14:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatstraße Parken
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 14:45
Von
Status: Unparteiischer (9192 Beiträge, 1951x hilfreich)
ZitatIst gegen den Mieter oder den Eigentümer des Reihenmittelhauses vorzugehen? :
Nein. Gegen den ist nicht vorzugehen
#2
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Baurechtliche Fragen gibt es anscheinend keine?
ZitatWie kann ich dagegen vorgehen? :
Am besten durch Beauftragung eines versierten Anwaltes.
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#3
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 15:21
Von
Status: Senior-Partner (6983 Beiträge, 1605x hilfreich)
ZitatDie Privatstraße kann von allen befahren werden; über die Straße erreicht man auch unsere Parkplätze und die Garagen/Stellplätze der Reihenhäuser. Die Reihenmittelhäuser haben keine Garagen/Stellplätze direkt am Haus, sondern 2 Stellplätze ca. 100m weiter in einer separaten Stellplatzreihe. :
Dann ist diese Privatstraße für den öffentlichen Verkehr bestimmt, und es gilt dort die StVO.
Zitat:Aus Bequemlichkeit oder bei Besuch parken die Bewohner eines der Reihenmittelhäuser oft über Stunden oder Tage direkt vor dem Haus auf der Privatstraße.
Ist dort ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot eingerichtet?
Bleiben mindestens 3,05 Meter Durchfahrtsbreite frei, wenn der Wagen der Bewohner dort parkt?
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