Privatstraße / Eigentumsaufgabe durch Alteigentüme

6. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.08.2019 19:20:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
Privatstraße / Eigentumsaufgabe durch Alteigentüme

hallo,

ich bin nicht sicher, ob das hier das richtige Forum dafür ist, wenn nicht, bitte ich um Verzeihung und Verweis auf das richtige - danke.

Also die Zufahrtsstraße zu unserem Wohnhaus ist bisher in Privatbesitz einer Firma ( diese war auch Eigentümer unseres Hauses gewesen = Betriebswohnungen, die verkauft wurden). Seit Verkauf der Wohnhäuser (insgesamt 4) in dieser Siedlung und an dieser Straße gelegen verhandelt die Firma mit der zuständigen Stadtverwaltung bezüglich der Übernahme der Straße als öffentliche Zufahrtsstraße - bisher ohne Erfolg, da die Straße erhebliche bauliche Mängel aufweist und seinerzeit auch nicht nach baurechtlichen Vorschriften angelegt wurde (Durchfahrtsbreite, Entwässerung etc.).
Nun setzt die Firma die Anwohner dahingehend unter Druck, die Straße als Käufergemeinschaft zu übernehmen, ansonsten wird sie die Eigentumsaufgabe an dem Grundstück erklären und somit wäre die Zufahrt zu den Wohngrundstücken nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.
Die Zufahrt zu den Wohngrundstücken wurden seinerzeit bei den Hausverkäufen als Baulast auf das Straßengrundstück eingetragen, um eben die Zufahrt von der öffentlichen Straße zu den Grundstücken zu gewährleisten.

Hat jemand zu dieser Situation eventuell Ratschläge, Informationen, rechtliche Hinweise etc. Was wären die Folgen einer solchen Eigentumsaufgabe? Hab mal gegoogelt, ergebnis, dass die verkehrsicherheitshaftung dann nach wie vor beim alteigentümer bleibt?
grundsätzlich wären die Anwohner ja von einer Übernahme der Straße nicht abgeneigt, vermuten aber hinter der etwas forschen Art des Eigentümers eine "falsche Absicht", weil hier schon einiges zwischen Behörden und der Firma gelaufen ist, was nicht so ganz ok war und auch bezüglich der Straßenübernahme durch die Stadt wohl sogar Gelder geboten wurden und dennoch wurde dies abgelehnt. Im Gespräch mit den Beteiligten (Stadt) wurde uns nur mitgeteilt, dass bei Baumaßnahmen die Kosten nicht auf die Anwohner hätten umgelegt werden können, wie das sonst üblich ist, weil es sich um Privateigentum handele. Die Firma selbst hüllt sich zu den Anfragen in Schweigen und droht eben mit dieser Eigentumsaufgabe.

wäre für eine Info sehr dankbar.
mfg
stubentiger

-- Editiert am 06.05.2009 23:46

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

die Zufahrt zu den 4 Baugrundstücken/ Häusern liegt auf einem eigenen Flurstück und auf diesem Flurstück liegt eine Baulast, welche die Zufahrt zu den 4 Parteien sichert?

Wo liegen denn die Ver- und Entsorgungsleitungen?

Ich hab hier mal einen Link für dich:
http://www.immobilien.niedersachsen.de/master/C38366712_N38366571_L20_D0_I2153751.html

vielleicht hilft der dir schon weiter.

-- Editiert am 07.05.2009 08:25

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich würde mir schon Gedanken machen, diese Straße mit den anderen 3 Eigentümern gemeinsam zu übernehmen. Wenn die Stadt diese übernehmen würde und dann entsprechend der gesetzlichen Vorschriften herstellt, könnten hohe Erschließungskosten auf euch zukommen.
Was will denn die Firma für das Grundstück haben?
Und einfach so "aufgeben" - das geht sicher nicht, denn dann würde ja z.B. jeder Erbe das Grundstück mit der Ruine oder mit Alt-Lasten (z.B. verseuchten Boden) einfach "aufgeben".
Und wenn jemand Drittes dieses Grundstück übernimmt, dann muss er euch auch weiterhin die Durchfahrt gewähren.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Und wenn jemand Drittes dieses Grundstück übernimmt, dann muss er euch auch weiterhin die Durchfahrt gewähren.

Aber keinen "Zustand" der straße

Aber wieso wollt ihr die Straße nicht übernehmen, da habt Ihr doch die besten Voraussetzungen mit zu entscheiden.

Aufgeben oder loswerden kann er das belastete Grundstück kaum. Jedoch kann er es vergammelt lassen.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
...Aufgeben oder loswerden kann er das belastete Grundstück kaum...

Warum denn nicht?


Wer will ein mit ener Baulast belastetes Grundstück haben. Wie aufgeben, dazu müsste die Firma "sterben" der das Grundstück gehört.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12315.08.2019 19:20:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

erst mal vielen dank für die Antworten.

@mathiasla
ja, die Zufahrtsstraße ist ein separates Flurstück (wurde damals extra rausgemessen, weil es wie schon gesagt, eine öffentliche Straße werden sollte), die Zufahrt ist per Baulast gesichert, die Versorgunsleitungen wie Strom, Wasser, Telekom liegen ebenfalls in der Straße oder teilweise auch in den Privatgrundstücken, dies ist ebenfalls über Baulasteintragung abgesichert.
danke für den Link, wenn ich das richtig verstehe, hat der Eigentümer bei Aufgabe des Eigentums von da an keine Kosten mehr, also grundsteuer etc, aber für eventuelle Schäden muss er letztendlich doch aufkommen (wenn sich z.B rausstellt, dass der damals verbaute Asphalt hochgradig giftig ist und teuerst entsorgt werden muss etc, oder jemand auf dem Grundstück zu Schaden kommt) oder sehe ich das falsch??

@sika
genau das war ja ebenfalls unsere Überlegung, nur sagt die Stadt, dass die Kosten für die Herrichtung nicht auf die Anwohner umgelegt werden kann, weil es sich um ein Privatgrundstück handelt, angeblich geht das auch nicht bei Eigentumsaufgabe und letztendliche Aneignung durch die Stadt, weil die Aneignung nicht zwingend erfolgen muss und wenn dann nur zum Wohle der Allgemeinheit und nicht zu deren Lasten (also auch nicht zu Lasten der Anwohner)
der Kaufpreis ist eher unerheblich, das Problem ist, dass im Falle des Kaufs die Anwohner alle Risiken mit übernehmen, wie auch die Gefahr, dass eventuelle Altlasten vorhanden sind (hierzu will die Firma trotz Aufforderung keine Garantie übernehmen).
Gerade die Geschichte mit dem giftigen Asphalt ist nicht gerade von der Hand zu weisen, ist hier schon vorgekommen und kann seeehr teuer werden. Die Stadt rät den Anwohnern die Straße nur zu übernehmen, wenn der Alteigentümer die Risiken von etwaigen Altlasten weiterhin trägt, d.h. sollte sich derartiges herausstellen, haftet dieser oder trägt die Kosten für die Beseitigung - ansonsten, Finger weg.

@mustermann2000
"vergammeln" lässt die Firma das Grundstück mehr oder weniger jetzt schon, da würde sich für uns nichts ändern. die Anwohner haben sich da mehr oder weniger immer selbst beholfen.

Fraglich ist hier eben nur die Geschichte mit den Altlasten und was passiert, wenn nach Eigentumsaufgabe die Stadt die Straße übernimmt (wobei diese versichert, dass nicht zu müssen und auch nicht tun wird) und dann eventuell saniert (lt. Mitarbeiter der Stadt könne dies nicht auf die Anlieger umgelegt werden, da es nach wie vor ein Privatgrundstück ist) Man kennt sich halt zu wenig aus. Wir sind uns nur sicher, dass die Firma hier nur wieder ihre Vorteile aus der sache ziehen will (war bei den Hausverkäufen letztendlich auch so, da gab es am Ende auch nur Ärger)

Vielleicht hat ja noch jemand ne Idee, wäre dafür sehr dankbar.
schönen Abend noch
stubentiger

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#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

@Ali

so wie ich das verstehm will der Alteigentümer auch verkaufen, nur kauf das Flurstück keiner solange, nicht sicher ist welche Leichen da noch begraben sind, in Form von Konterminationen in noch nicht bekanntem Ausmaß.

Vielleicht is auch alles i.O. aber solang der Alteigentümer dies nicht versichert, würd das Flurstück keiner kaufen.

Wenn die Stadt sagt, dass sie die Kosten für etwaige Ausbesserungen nicht an die Eigentümer umlegen könnten, wird das wohl stimmen, warum sollte man das auch in Frage stellen. Zumal auch die Stadt keine Katze im Sack kauft.


Am Ende hilft nur ein Gutachter, der die Kosten der Ausbesserungen ermittelt und gleich noch Bodenproben nimmt. Vielleicht findet sich in der Form ein Mittelweg.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.08.2019 19:20:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

erst mal vielen dank für die antworten.

nun die neuigkeiten:
die verkaufende Firma hat ein Schreiben vorgelegt, wonach lt. eines Altlastenverzeichnisses auf dem Grundstück keine Altlasten bekannt sind. gleichzeitig wird in dem Schreiben auch darauf hingewiesen, dass dies aber auch nicht geprüft wurde und daher keine Garantien gegeben werden. Auch bezüglich der verwendeten Materialien wird hingewiesen, dass nicht garantiert werden kann, ob im Falle einer Sanierung der entstandene Aushub wieder eingebracht werden kann.

also sind wir genauso weit wie am Anfang. die Firma macht wg. des Verkaufs nun mächtig Druck, droht weiterhin mit der Eigentumsaufgabe. die Stadtverwaltung beteuert, dass sie im Falle der Eigentumsaufgabe nicht verpflichtet werden kann, diese zu übernehmen und dies auch nicht tun wird.

das Zufahrtsrecht ist nicht wie uns anfänglich bekannt war als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, sondern nur als baulast im Baulastverzeichnis der hiesigen Baubehörde. Lt. dieser war dies nötig, um den Verkauf seinerzeit überhaupt zu genehmigen. Gleichzeitig teilt diese Behörde mit, das bei weiterem Verbleib im Privateigentum keine Anforderungen für den baulichen Zustand gestellt werden.

Ein Anwalt/Notar sagte uns jetzt, dass wir kein Wegerecht haben, da nicht im Grundbuch eingetragen und dass im Fall der Eigentumsaufgabe, die Stadt das Grundstück übernehmen muss. Den Unterhalt / Erneuerung des Straßenbelages könne sie zwar nicht den Anliegern in Rechnung stellen, wohl aber die Durchsetzung der baulichen Normen (Durchfahrtsbreite Feuerwehr, etc). Dies könne jedoch auch von seiten der Institutionen wie Feuerwehr, Rotes Kreuz etc. auch vom Privateigentümer verlangt werden (also auch wenn wir die Straße übernehmen)

Irgendwie ist das Ganze sehr undurchsichtig. Vielleicht hat ja noch jemand eine Info für uns, was noch zu beachten ist. Die Anlieger sind jedenfalls etwas zwiegespalten, was die Übernahme angeht - irgendwo ist hier der Haken. Meines Erachtens nach fällt im Falle des Verkaufs an uns der Alteigentümer ganz aus der Pflicht, im Falle der Eigentumsaufgabe bleibt zumindest eine Restpflicht für diesen - Zufahrtsrecht ist in jedem Fall gegeben (soviel habe ich beim googeln gefunden).

schöne grüße
stubentiger

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und wie wäre es, wenn der Alteigentümer euch das Grundstück kostenlos überträgt? Da es sich dann auch weiterhin um Privateigentum handelt, hat die Stadt dann nicht mehr mitzureden, wie die Straße aussehen sollte, es ist in dem Sinne dann ja auch keine Straße sondern eher eine Zufahrt.
Es kann sich eigentlich nicht um ein großes Stück handeln, und ausbessern tut ihr doch jetzt schon, oder?

Und das mit dem Aufgeben und die Stadt übernimmt, das glaube ich immer noch nicht, dass dies möglich ist. Dem Eigentümer obliegt übrigens auch die Verkehrssicherungspflicht, d.h. wenn etwas passiert, ist er schadensersatzpflichtig.
Und welcher Anwalt hat euch gesagt, dass die Zufahrt nicht gewährleistet ist?

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