Privatweg

26. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Rene_A
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatweg

Ich habe ein relativ großes bebubares Grundstück, das ich gerne teilen möchte und dann verkaufen. Dazu ist es notwendig einen Privatweg einzurichten, damit alle zukünftigen Grundstückseigentümer zu ihrem Anwesen kommen. Außerdem hat ein Nachbar ein Durchfahrtrecht auf meinem Grund. Meine Fragen:
1) Wie breit muß der Privatweg (ca.50 m lang, 3 Anlieger) mindestens sein.
Diesen Privatweg soll dann als eigenständige Flurnummer existieren und alle Anlieger werden Miteigentümer dieses Flurstücks.
2) Wer trägt die Kosten der dann nicht mehr als Bauland zur Verfügung stehenden Fläche (Kann man dies auf die Erwerber umlegen)
3) Wie werden die Kosten üblicherweise verteit. Wobei zunächst die Herstellungskosten und dann die Unterhaltskosten zu berücksichtigen sind. Nach qm? nach benutzter Weglänge? einfach auf Anzahl der Grundstücke?


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3 Antworten
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#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1999 Beiträge, 1548x hilfreich)

Bevor du weitere Pläne machst, solltest du mit dem Bauamt und Planungsamt abklären, ob die Aufteilung deines Grundstücks und die Umwandlung in Bauland überhaupt genehmigt werden kann.
Dort kannst du auch die Mindestmaße für den Privatweg erfragen. Wenn du z.B. nur einen Fußweg machen willst, dann muss er nicht so breit sein wie eine Privatstrasse, über die dann die Anwohner mit dem Auto zu ihrem Haus fahren können.
Ein schmaler Fußweg bedeutet natürlich, das es am Anfang des Weges ausreichend Garagen oder Stellplätze geben muss.

Die Frage der Kosten kannst du mit den zukünftigen Käufern besprechen und im Kaufvertrag festlegen.

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#2
 Von 
Rene_A
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, die Idee mit dem Fußweg ist gut, aber der Nachbar, der auch durch muss hat ein Durchfahrt recht.
Dass man die Kosten dann im Kaufvertrag regeln kann ist mir klar, doch was ist üblich und angemessen?

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1999 Beiträge, 1548x hilfreich)

Üblich ist, das man zuerst mit seinen Aufteilungsplänen zur Gemeinde geht und dort abklärt, ob man überhaupt die Genehmigung dafür bekommt. Wenn z.B. die Erschließung (Wasser, Abwasser usw) nicht gesichert ist, kann man alle Pläne sofort vergessen.

Sollte der Plan genehmigt werden, dann kann man entweder den Weg selbst ausbauen, weil man nur dadurch die anderen Grundstücke zum Baulandpreis verkaufen kann, oder aber man überläßt den Ausbau den Käufern, und bekommt dann weniger Geld für die Baugrundstücke.



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