Privilegiertes Bauen

5. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb510205-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Privilegiertes Bauen

Hallo. Hätte eine Frage. Ind zwar möchte ich in einem Dorfgebiet im Innenbereich ein Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück meiner Eltern bauen. Das Landwirtschaftsamt lässt mich jedoch nicht. Es heisst ich wäre nicht privilegisiert. Könnte mir jemand erklären warum ich im Innenbereich sowas benötige? Ich dachte das benötigt man nur im Innenbereich?

Gruß Tobi

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13 Antworten
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#2
 Von 
fb510205-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo. Laut Absage vom Landratsamt liegt es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Könnnen Sie damit was anfangen?

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#3
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 94x hilfreich)

Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt das Planungsamt. Das ist bei uns beim Landkreis.
Es gibt auch Außenbereich im Innenbereich.
Wenn es Innenbereich ist gemäß § 34 BauGB , dann darf auch ein Wohnhaus in einem Dorfgebiet gebaut werden. § 5 BauNVO . Im Außenbereich darf ein Wohnhaus nicht gebaut werden.
Was ist ein Landwirtschaftsamt?
Ist also der Bauantrag vom Bauamt des Landkreises abgelehnt? Oder bist du in der Anhöhrung?

Zitat (von fb510205-34):
Hallo. Laut Absage vom Landratsamt liegt es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Könnnen Sie damit was anfangen?

Nein, eine Absage, obwohl im Zusamenhang eines bebauten Ortsteils? Das ergibt keinen Sinn.
Kannst du nicht mal die Begründung einstellen?
Du kannst in Widerspruch gehen, wenn es ein Bescheid ist.

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#4
 Von 
fb510205-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ganze war 2016. da es ein Dorf ist das sehr landwirtschaftlich geprägt ist wurde vom Bauamt eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefordert. Auch das Wasserwirtschafsamt musste Stellung nehmen ob die Erschließung gesichert ist.
Vom Bauamt bekam ich dann Post das der Antrag nicht genehmigt wird, da das Haus die umliegenden Landwirtschaftlichen Betriebe behindern könnte. Darauf habe ich den Antrag zurückgenommen damit ich nicht Zahlen muss. Der Fall war für mich dann erledigt. Allerdings hat sich meine familiäre Situation verändert weshalb nun ein Bau in meinem Heimatdorf doch notwendig wäre. Nach gesprächen mit dem Landwirtschaftsamt wurde mir erklärt das ich eine Priviligesierung nachweisen müsse um dort zu Bauen.
In diesem vorläufigen Bescheid steht auch das es sich laut Stellungnahme der Gemeinde um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß §34a handelt.

Warum brauche ich da eine Priviligisierung?
Wenn ich richtig lese wären Einfamilienhäuser in Dorfgebieten zulässig?

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#5
 Von 
fb510205-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ganze war 2016. da es ein Dorf ist das sehr landwirtschaftlich geprägt ist wurde vom Bauamt eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefordert. Auch das Wasserwirtschafsamt musste Stellung nehmen ob die Erschließung gesichert ist.
Vom Bauamt bekam ich dann Post das der Antrag nicht genehmigt wird, da das Haus die umliegenden Landwirtschaftlichen Betriebe behindern könnte. Darauf habe ich den Antrag zurückgenommen damit ich nicht Zahlen muss. Der Fall war für mich dann erledigt. Allerdings hat sich meine familiäre Situation verändert weshalb nun ein Bau in meinem Heimatdorf doch notwendig wäre. Nach gesprächen mit dem Landwirtschaftsamt wurde mir erklärt das ich eine Priviligesierung nachweisen müsse um dort zu Bauen.
In diesem vorläufigen Bescheid steht auch das es sich laut Stellungnahme der Gemeinde um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß §34a handelt.

Warum brauche ich da eine Priviligisierung?
Wenn ich richtig lese wären Einfamilienhäuser in Dorfgebieten zulässig?

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#6
 Von 
fb510205-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ganze war 2016. da es ein Dorf ist das sehr landwirtschaftlich geprägt ist wurde vom Bauamt eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefordert. Auch das Wasserwirtschafsamt musste Stellung nehmen ob die Erschließung gesichert ist.
Vom Bauamt bekam ich dann Post das der Antrag nicht genehmigt wird, da das Haus die umliegenden Landwirtschaftlichen Betriebe behindern könnte. Darauf habe ich den Antrag zurückgenommen damit ich nicht Zahlen muss. Der Fall war für mich dann erledigt. Allerdings hat sich meine familiäre Situation verändert weshalb nun ein Bau in meinem Heimatdorf doch notwendig wäre. Nach gesprächen mit dem Landwirtschaftsamt wurde mir erklärt das ich eine Priviligesierung nachweisen müsse um dort zu Bauen.
In diesem vorläufigen Bescheid steht auch das es sich laut Stellungnahme der Gemeinde um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß §34a handelt.

Warum brauche ich da eine Priviligisierung?
Wenn ich richtig lese wären Einfamilienhäuser in Dorfgebieten zulässig?

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#7
 Von 
fb510205-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ganze war 2016. da es ein Dorf ist das sehr landwirtschaftlich geprägt ist wurde vom Bauamt eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefordert. Auch das Wasserwirtschafsamt musste Stellung nehmen ob die Erschließung gesichert ist.
Vom Bauamt bekam ich dann Post das der Antrag nicht genehmigt wird, da das Haus die umliegenden Landwirtschaftlichen Betriebe behindern könnte. Darauf habe ich den Antrag zurückgenommen damit ich nicht Zahlen muss. Der Fall war für mich dann erledigt. Allerdings hat sich meine familiäre Situation verändert weshalb nun ein Bau in meinem Heimatdorf doch notwendig wäre. Nach gesprächen mit dem Landwirtschaftsamt wurde mir erklärt das ich eine Priviligesierung nachweisen müsse um dort zu Bauen.
In diesem vorläufigen Bescheid steht auch das es sich laut Stellungnahme der Gemeinde um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß §34a handelt.

Warum brauche ich da eine Priviligisierung?
Wenn ich richtig lese wären Einfamilienhäuser in Dorfgebieten zulässig?

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#8
 Von 
fb510205-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ganze war 2016. da es ein Dorf ist das sehr landwirtschaftlich geprägt ist wurde vom Bauamt eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefordert. Auch das Wasserwirtschafsamt musste Stellung nehmen ob die Erschließung gesichert ist.
Vom Bauamt bekam ich dann Post das der Antrag nicht genehmigt wird, da das Haus die umliegenden Landwirtschaftlichen Betriebe behindern könnte. Darauf habe ich den Antrag zurückgenommen damit ich nicht Zahlen muss. Der Fall war für mich dann erledigt. Allerdings hat sich meine familiäre Situation verändert weshalb nun ein Bau in meinem Heimatdorf doch notwendig wäre. Nach gesprächen mit dem Landwirtschaftsamt wurde mir erklärt das ich eine Priviligesierung nachweisen müsse um dort zu Bauen.
In diesem vorläufigen Bescheid steht auch das es sich laut Stellungnahme der Gemeinde um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß §34a handelt.

Warum brauche ich da eine Priviligisierung?
Wenn ich richtig lese wären Einfamilienhäuser in Dorfgebieten zulässig?

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#9
 Von 
fb510205-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ganze war 2016. da es ein Dorf ist das sehr landwirtschaftlich geprägt ist wurde vom Bauamt eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefordert. Auch das Wasserwirtschafsamt musste Stellung nehmen ob die Erschließung gesichert ist.
Vom Bauamt bekam ich dann Post das der Antrag nicht genehmigt wird, da das Haus die umliegenden Landwirtschaftlichen Betriebe behindern könnte. Darauf habe ich den Antrag zurückgenommen damit ich nicht Zahlen muss. Der Fall war für mich dann erledigt. Allerdings hat sich meine familiäre Situation verändert weshalb nun ein Bau in meinem Heimatdorf doch notwendig wäre. Nach gesprächen mit dem Landwirtschaftsamt wurde mir erklärt das ich eine Priviligesierung nachweisen müsse um dort zu Bauen.
In diesem vorläufigen Bescheid steht auch das es sich laut Stellungnahme der Gemeinde um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß §34a handelt.

Warum brauche ich da eine Priviligisierung?
Wenn ich richtig lese wären Einfamilienhäuser in Dorfgebieten zulässig?

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#10
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 94x hilfreich)

Achso, okay, du würdest an die landwirtschaftlichen Betriebe heranrücken. Das geht nicht.
Mal angenommen: Das geplante Vorhaben (Wohnhaus) befindet sich im Einwirkungsbereich einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es handelt sich um eine Anlage zur Aufzucht und zum Halten von Rindern/*******en/Hünern mit/ohne Lagerung von Gülle. Es ist mit schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Geruch und Lärm zu rechnen, da das geplante Wohnhaus nur ca. xx m entfernt und in Hauptwindrichtung liegt. Das geplante Wohnhaus würde den Abstand, der schädliche Immissionen vermeiden soll, unterschreiten und sich Geruchsimmissionen aussetzen. Die Hauptwindrichtung beträgt West-Südwest, sodass sich das Wohnhaus im Einflussbereich der Windhäufigkeit befinden würde. Das ist immissionsschutzrechtlich nicht vertretbar.
Ist nur ein Beispiel, soll aber widerspiegeln, dass die untere Immissionsschutzbehörde da nein sagt. Das kann ein öffentlicher Belang sein, der der planungsrechtlichen Zulässigkeit widerspricht.
Letztendlich darf es nicht darauf hinauslaufen, dass den Betrieben Auflagen auferlegt werden, weil du nun mit deinem Haus daneben stehst.
Ich denke, das ist nicht schön für dich, aber rechtens.
Du kannst aber trotzdem in Widerspruch gehen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen (was logisch wäre), würde der Vorgang zur oberen Widerspruchsbehörde gehen und dort evtl. Jahre liegen.
Übringens kannst du eine Privilegierung nur nachweisen, wenn du dort Landwirt bist und unbedingt auch dort wohnen musst.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37778 Beiträge, 6309x hilfreich)

Zitat (von fb510205-34):
Könnte mir jemand erklären warum ich im Innenbereich sowas benötige? Ich dachte das benötigt man nur im Innenbereich?
Könntest du erklären, was du jetzt willst?
Zitat (von fb510205-34):
Allerdings hat sich meine familiäre Situation verändert weshalb nun ein Bau in meinem Heimatdorf doch notwendig wäre. Nach gesprächen mit dem Landwirtschaftsamt wurde mir erklärt das ich eine Priviligesierung nachweisen müsse um dort zu Bauen.
Wahrscheinlich möchte dieses Amt nur landwirtschaftliche Bauten oder Bürger, die in der Landwirtschaft tätig sind.
Deine Eltern sind wahrscheinlich privilegiert, du aber nicht.
Man müsste EINMAL lesen, was das Amt unter Privilegiertem Bauen versteht. Zumindest der § und das Bundesland sollte verraten werden.
Zitat (von fb510205-34):
Wenn ich richtig lese wären Einfamilienhäuser in Dorfgebieten zulässig?
Im § 34 a BauGB steht das nicht. § 34 a gibts im BauGB nicht.
§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

-- Editiert von Anami am 06.03.2019 11:21

-- Editiert von Anami am 06.03.2019 11:23

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb510205-34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Entschuldigung meinte schon §34.
Was das Amt darunter versteht ist das ich ein Landwirt sein müsste.

Das mit dem Einfamilienhaus steht im §5 BauNVO .

Was ich aber zu privilegiesierung und Landwirten finde betrifft immer den Aussenbereich. Deshalb verstehe ich das nicht da mein Vorhaben ja im Innenbereich ist.
Das Bundesland ist Bayern

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37778 Beiträge, 6309x hilfreich)

Zitat (von fb510205-34):
Was das Amt darunter versteht ist das ich ein Landwirt sein müsste.
Ja, richtig. Dann hättest du das Privileg, dort zu bauen.
Ich übertreibe mal: Das Amt will nicht, dass in diesem Dorf neben den Bauernhäusern und *******eställen nun eine Stadtvilla für Tobi gebaut wird, wenn Tobi noch nicht einmal was mit Landwirtschaft zu hat.
Zitat (von fb510205-34):
§5 BauNVO .
Dort steht nichts von Einfamilienhäusern, aber in Abs. 2 unter Nr. 3: sonstige Wohngebäude. In Absatz 1 wird erklärt, wann dort ein Wohngebäude gebaut werden dürfte.

Schön wäre es, wenn man lesen könnte, was genau das Amt schreibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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