Problem mit Grenzstein/Mauer als Sichtschutz

17. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kiwilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Problem mit Grenzstein/Mauer als Sichtschutz

Hallo,

vor kurzem habe ich ein Haus der Familie gekauft.
Kurz zur Info: 1950 erfolgte der erste Bau, 1990 ein Anbau. Das Haus steht an der Grenze zu einem Naturschutzgebiet, in einer Einfamilienhausgegend.

Bis ca. zum Jahr 2000 hatten wir neben dem Haus eine große Pferdekoppel, die vorne zur Straße mit einer kniehohen Mauer begrenzt war. Auf dieser Mauer war zwischen 50 und 70 cm versetzt von unserem Zaunpfosten die Grenzmarke. Als der Nachbar dann auf diesem Grundstück drei 10-Famillienhäuser (Einfamilienhausgegend) errichtete, wurde der Grenzstein ersatzlos entfernt, an der Stelle befinden sich jetzt Parkplätze. Am anderen Ende des Grundstücks (Feldrand) wurde ebenfalls der Grenzstein entfernt und durch einen mit rosa Farbe besprühten Holzkeil ersetzt.

Nach dem Kauf des Hauses, und der Entfernung einer Hecke, die vor ca 20 Jahren etwa 80 cm von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt wurden, habe ich festgestellt, dass der Nachbar seine Bebauung (Terrasse, Parkplätze, Pflanzringe) bis an die Stämme meiner Thujahecke gebaut hat, also eindeutig auf meinem Grundstück. Auch der Abstand zu seinem Gebäude (2 Meter auf die Grenze) wurde offensichtlich von den Stämmen aus gemessen.
Ich bin ziemlich sauer darüber, wir haben hier Grundstückspreise von ca 400€/m² und er hat mir mal eben so einfach locker 20 bis 30 m² von meinem Grundstück abgezwackt.
Kann ich ihm diese 20 bis 30 m² einfach so verkaufen, oder kann ich diese sogar zurückfordern und er muss dann seine Parkplätze, Terrasse und eine Mauer entfernen? Und wer bleibt auf den Kosten sitzen, wenn die Grundstücke neu vermessen werden?

Ein weiteres Problem ist ein Mieter des besagten Hauses. Dieser wohnt in der Kellerwohnung. Eigentlich würde es von der Straße zum hinteren Rand des Grundstücks ein Gefälle von ca. 3 Metern geben, was beim Anbau 1990 aber zumindest bei meinem Grundstück aufgefüllt wurde. Mein Garten ist also quasi auf Höhe des Erdgeschosses von dem anderen Haus.
Als ich das Grundstück gekauft habe, kam zunächst die Beschwerde von besagtem Mieter, seine Wohnung sei ja so dunkel, ob ich denn nicht endlich die Hecke entfernen könnte. Da bei mir sowieso ein Umbau geplant war, habe ich dieses also gemacht. Mit der Folge, dass er jetzt jeden Abend seinen Vermieter anruft und sich darüber beschwert, dass wir ihn beobachten würden und wir sollen doch bitte wieder einen Sichtschutz hinmachen.
Ich habe mich dann lange mit seinem Vermieter unterhalten, habe ihn auch in unsere Wohnung gebeten, damit er selbst mal schauen kann, dass wir von dem Nachbarn gar nichts sehen, weil er ja wesentlich tiefer ist als wir. Trotzdem hört der Stress nicht auf.
Wir sollen einen Sichtschutz machen oder eine Absperrung, damit seine kleine (Verzeihung) Rotzgöre nicht in meinem Gartenteich ertrinkt. Und wir würden ihn ständig beobachten und uns mit Absicht in den Garten setzen und in ihre Wohnung starren.
Irgendwie fühle ich mich aber einerseits so gar nicht dafür verantwortlich, dass da irgendetwas hinkommt. Er wollte die Hecke weghaben, dann soll er sich doch selbst einen Zaun hinmachen, wenn ihn etwas stört. Wir sind gerade noch in der Planungsphase für einen Anbau und ich sehe nicht ein, jetzt Geld auszugeben um den Mieter zufrieden zu stellen, nur um es in spätestens einem Jahr wieder abzureißen, weil das komplette Grundstück umgestaltet wird. Bin ich dafür wirklich verantwortlich in der Zwischenzeit dafür zu sorgen, dass dort wieder ein Zaun/Sichtschutz hinkommt? Der Vermieter hält sich da mehr oder weniger raus, will eigentlich auch keinen Sichtschutz, sondern würde einen einfachen Machendraht anbringen.

Nachdem ich seit 3 Monaten fast jeden Tag damit genervt werde, bin ich quasi soweit wieder eine 2 Meter hohe Mauer zu ziehen und die Nachbarn ein für alle Mal "auszusperren". Mein Problem ist jetzt allerdings, dass mein Grundstück ja aufgefüllt wurde und die Muttererde ca. 3 m tiefer ist, also das Fundament und die Mauer zumindest an der Stelle, an der sich Nachbars Garten bzw. seine Pflanzringe (die ja ohnehin auf meinem Grundstück sind) befinden, ja auch so tief runter müsste, damit die Mauer nicht umkippt. Dazu müsste er dann die Pflanzringe entfernen und würde auf eine ca. 5 m hohe Mauer schauen.
Ich weiß, dass man eine Mauer 2 meter hoch ziehen darf, aber von welchem Punkt aus? Meiner Grundstückshöhe oder seiner?

Wäre nett, wenn sich einer durch meinen komplizierten Text wühlen würde, und mir helfen könnte.

Danke im Voraus, Kiwi

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1 Antwort
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hmm, ziemlich verzwackt die Sache. Wann hast du denn festgestellt, dass der Nachbar die Grenzsteine ersatzlos entfernt hat? Dies ist übrigens ein Vergehen. Man darf nicht mal einen Grenzstein der tiefer sitzt selber an die Oberfläche holen, dass muss das zuständige Vermessungsamt machen. Nur so zur Info.

Du findest doch in deinen Kaufunterlagen mit Sicherheit auch einen Lageplan des Grundstückes. Falls nicht, wende dich an die für sich zuständige Stelle und bitte um Einsicht in die Unterlagen. Irgendwo wirst du ja noch Grenzsteine haben. Von diesen Grenzsteinen ausgehend kannst du dann selber ausmessen, wo die anderen Grenzsteine eigentlich sein müssten. Stellt du dann fest, dass dein Nachbar tatsächlich auf deinen Grundstück gebaut hat, dann würde ich zunächst den Weg einschlagen, dass du versuchst dich mit ihm gütlich zu einigen. Also ausrechnen wie viel Qm er dir abgezwackt hat und ausbezahlen lassen - aber mit notarieller Beurkundung. Richtiger Weise wäre es m.E. wenn dann beide Grundstück neu vermessen werden und er für die Vermessung die Kosten trägt, da er diese Unanehmlichkeiten zu verantworten hat. Sollte er nicht mit sich reden lassen, würde ich mich an das Bauordnungsamt (oder wie das heißt) wenden, den Sachverhalt schildern und fragen, wie man ggfs. weiter vorgehen könnte und ob sie dir da behilflich sein könnten.

Bzgl. der Querelen mit dem Mieter des Nachbar würde ich ggfs. auf stur schalten. Du bist nicht der Ansprechpartner für den Mieter, sondern dies ist der Vermieter. Deinen Gartenteich solltest du allerdings schon entsprechend (wenn auch vorab provisorisch) irgendwie einzäunen. Sollte tatsächlich seinem Kind etwas zustoßen, auch wenn es sich einfach auf dein Grundstück schleicht, dann bist du mit in der Haftung. Meiner Kenntnis nach musst du dafür Sorge tragen, dass auch ein Unbefugter nicht in deinen Teich fallen kann.

Hinsichtlich der Auffüllung deines Grundstückes bin ich mir nicht ganz sicher. Sofern die Auffüllung genehmigt war, kannst du m.E. von deiner jetzigen Grundstückshöhe ausgehen um einen Zaun bzw. Mauer zu errichten.

Mein Beitrag darf gerne bewertet werden.

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"Scientia potentia est."

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