Hallo Geneinde,
Hab folgendes problem.
Bei einem Bauträger haben wir uns ein Gundstück (verkauf von einer Immobillien firma) mit Rohbauhaus mit dach und fenster bestellt.
Der Baubeginn wurde mit Frühjahr 2019 festgelegt im Vertrag. Doch vor 2 wochen bekam ich einen Anruf aus der Gemeinde das am 2.juli eine Verhandlung stattfindet zwecks dieser Siedlung wo wie unser Grundstück erworben haben.
Dies bedeutet ja das der Bauträger auf Verzug ist und ich diesen Werkvertrag auflösen dürfte ?
Freu mich wenn mir wer helfen kann
Problem mit baubeginn
12. Juni 2019
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Frage vom 12. Juni 2019 | 13:05
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit baubeginn
Verbaut?
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#1
Antwort vom 12. Juni 2019 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Ihr habt das nur bestellt?ZitatBei einem Bauträger haben wir uns ein Gundstück (verkauf von einer Immobillien firma) mit Rohbauhaus mit dach und fenster bestellt. :
Dann steht auch im Vertrag, was dann ist, falls sich der Baubeginn aus irgendwelchen, nicht von euch verschuldeten Gründen, verzögert.ZitatDer Baubeginn wurde mit Frühjahr 2019 festgelegt im Vertrag. :
Ein Anruf. Na und?Zitateinen Anruf aus der Gemeinde das am 2.juli eine Verhandlung stattfindet :
Wegen eines Anrufes gerät niemand in Verzug.ZitatDies bedeutet ja das der Bauträger auf Verzug ist :
Nö. Das dürfte erst recht wegen eines Anrufes nicht möglich sein.Zitatund ich diesen Werkvertrag auflösen dürfte ? :
Bitte genau die Vertragsklausel zu Beginn, zu Verzögerung, zu Übergabe bzw Fertigstellung des veredelten Rohbaus finden. Und lesen und bei Unklarheiten evtl. hier einstellen.
Fragen:
1.Gibt es schon einen notariellen Kaufvertrag dazu?
2.Hat die Immo-Firma hat euch nur das Grundstück verkauft?
3.Habt ihr mit dem Bauträger einen Werkvertrag über Rohbauhaus/Ausbauhaus?
4. Seid ihr lt. diesem Vertrag Bauherren oder Erwerber?
#2
Antwort vom 12. Juni 2019 | 14:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ihr habt das nur bestellt?ZitatBei einem Bauträger haben wir uns ein Gundstück (verkauf von einer Immobillien firma) mit Rohbauhaus mit dach und fenster bestellt. :
Dann steht auch im Vertrag, was dann ist, falls sich der Baubeginn aus irgendwelchen, nicht von euch verschuldeten Gründen, verzögert.ZitatDer Baubeginn wurde mit Frühjahr 2019 festgelegt im Vertrag. :
Ein Anruf. Na und?Zitateinen Anruf aus der Gemeinde das am 2.juli eine Verhandlung stattfindet :
Wegen eines Anrufes gerät niemand in Verzug.ZitatDies bedeutet ja das der Bauträger auf Verzug ist :
Nö. Das dürfte erst recht wegen eines Anrufes nicht möglich sein.Zitatund ich diesen Werkvertrag auflösen dürfte ? :
Bitte genau die Vertragsklausel zu Beginn, zu Verzögerung, zu Übergabe bzw Fertigstellung des veredelten Rohbaus finden. Und lesen und bei Unklarheiten evtl. hier einstellen.
Fragen:
1.Gibt es schon einen notariellen Kaufvertrag dazu?
2.Hat die Immo-Firma hat euch nur das Grundstück verkauft?
3.Habt ihr mit dem Bauträger einen Werkvertrag über Rohbauhaus/Ausbauhaus?
4. Seid ihr lt. diesem Vertrag Bauherren oder Erwerber?
Kaufvertrag nur für das grundstück !
Für das haus gibts es einen werkvertrag das zwischen mir und dem bauträger besteht.
Haben den Grundbuchauszug das wir jetzt die Besitzer sind.
Käufer also Erwerber(Auftraggeber)
Aus dem Vertrag steht nur baubeginn Frühjahr 2019 (baubeginn erst gültig ab vorliegendem rechtswirksamen Bausbescheid)
Der anruf aus der gemeinde war das am 2. juli die verhandlung stattfindet zwecks der straßenführung sowie kanal und erdkabel verlegung.
Baustop !
Von mir wurde alles zeitgemäß abgegeben. Die gemeinde hat ein bearbeitungstop gemacht da dies nicht gegklärt ist. Somit würde sich der baubeginn erst august/september verschieben.
Der bauträger wusste davon nur vertröstet wurde ich monat zu monat.
Der bauträger kann ja nicht seine Vereinbarung mit mir mit einhalten oder ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Juni 2019 | 15:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Was meint Bausbescheid?? Das Wort gibts nicht im Baurecht.Zitatbaubeginn erst gültig ab vorliegendem rechtswirksamen Bausbescheid) :
#4
Antwort vom 12. Juni 2019 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatDies bedeutet ja das der Bauträger auf Verzug ist :
Nö.
ZitatDer Baubeginn wurde mit Frühjahr 2019 festgelegt im Vertrag. :
Vermutlich wird sich in den vertraglichen Vereinbarungen das eine oder andere Schlupfloch finden, für den einen oder anderen Fall.
#5
Antwort vom 12. Juni 2019 | 16:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Was meint Bausbescheid?? Das Wort gibts nicht im Baurecht.Zitatbaubeginn erst gültig ab vorliegendem rechtswirksamen Bausbescheid) :
Dies steht in klammer unter baubeginn frühjahr 2019.
leider kann ich keine fotos raufladen.
-- Editiert von Boah7 am 12.06.2019 16:16
#6
Antwort vom 12. Juni 2019 | 16:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatAus dem Vertrag steht nur baubeginn Frühjahr 2019 (baubeginn erst gültig ab vorliegendem rechtswirksamen Bausbescheid) :
Spielt das in Deutschland?
Mit "Baubescheid" dürfte wohl die Baugenehmigung gemeint sein, liegt die vor?
#7
Antwort vom 12. Juni 2019 | 16:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatAus dem Vertrag steht nur baubeginn Frühjahr 2019 (baubeginn erst gültig ab vorliegendem rechtswirksamen Bausbescheid) :
Spielt das in Deutschland?
Mit "Baubescheid" dürfte wohl die Baugenehmigung gemeint sein, liegt die vor?
#8
Antwort vom 12. Juni 2019 | 16:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatAus dem Vertrag steht nur baubeginn Frühjahr 2019 (baubeginn erst gültig ab vorliegendem rechtswirksamen Bausbescheid) :
Spielt das in Deutschland?
Mit "Baubescheid" dürfte wohl die Baugenehmigung gemeint sein, liegt die vor?
In Österreich.
Nein wurde gestoppt von der gemeinde seit 1 monat
#9
Antwort vom 12. Juni 2019 | 16:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Ja, auch in Österreich wird manchmal ein Baustopp erwirkt.ZitatIn Österreich. :
Es liegt also offenbar noch kein rechtswirksamer Baubescheid (in D Baugenehmigung) vor.
Der Bauträger ist NICHT in Verzug.
Deswegen kann man einen Werkvertrag NICHT auflösen.
#10
Antwort vom 12. Juni 2019 | 16:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ja, auch in Österreich wird manchmal ein Baustopp erwirkt.ZitatIn Österreich. :
Es liegt also offenbar noch kein rechtswirksamer Baubescheid (in D Baugenehmigung) vor.
Der Bauträger ist NICHT in Verzug.
Deswegen kann man einen Werkvertrag NICHT auflösen.
Oke aber warum sagt die in der Geminde Magisterin die Jura studiert hat das ich den Auflösen kann zwecks Verzug oder nicht einhaltung laut Vereinbarung
#11
Antwort vom 12. Juni 2019 | 18:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatOke aber warum sagt die in der Geminde Magisterin die Jura studiert hat das ich den Auflösen kann zwecks Verzug oder nicht einhaltung laut Vereinbarung :
Sollte man die gute Dame mal fragen, warum genau sie das meint.
Wir beschäftigen uns hier mit Deutschen Recht, mag sein, dass es in Österreich andere Regelungen dazu gibt.
#12
Antwort vom 12. Juni 2019 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Warum? Keine Ahnung. Oke, aber wenn die Frau das sagt, warum fragst du dann hier auf deutscher Seite nochmal nach?ZitatOke aber warum sagt die in der Geminde Magisterin die Jura studiert hat das ich den Auflösen kann zwecks Verzug oder nicht einhaltung laut Vereinbarung :
Ich kann keinen Verzug erkennen, weil wohl die rechtswirksame Baugenehmigung/Bescheid fehlt. In Deutschland wäre das so.
Warum ist das so schlimm, dass einige Monate später begonnen wird?
Du wirst doch sicher viele Jahre darin wohnen wollen, oder?
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