Probleme mit Bauleiter

11. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Narf-86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Probleme mit Bauleiter

Hallo Forum,

ich habe ein Problem mit meinem Bauleiter eines Bauträgers. Aktuelle Baupläne werden nicht zu den Handwerkern weitergeleitet, wodurch jetzt bestimmte Baumaßnahmen nicht durchgeführt wurden. Er spricht nicht mit mir, wenn er Dinge eigenständig ändert, die ich zuvor mit den Handwerkern abgesprochen habe. Bei Baudurchsprachen mit Handwerkern erscheint er nicht und ich muss dann dieser alleine machen (bisher habe ich ihn nur einmal auf dem Grundstück gesehen bei der ersten Baudruchsprache). Einzige Möglichkeit ist immer nur per Telefon mit ihm zu reden. Und auf konkrete Fragen zum Bau hat er häufig keine Antwort. Allgemein habe ich den Eindruck er arbeitet nach dem Minimalprinzip und er ist inkompetent in seinem Job.

Wir wollen jetzt noch mal in einem gemeinsamen Gespräch mit seinem Chef diese Punkte durchsprechen, aber was kann ich machen wenn sich nichts ändert? Habe ich das Recht die Abschlagszahlungen zu kürzen (zumindest für die fehlenden Baumaßnahmen aufgrund falscher Pläne)? Hat irgendwer noch einen Rat für mich? Durch eine zu geringe Kalkulation des Bauträgers sind auf uns zusätzlich enorme Kosten entstanden, so dass wir auch nicht mehr Spielraum haben, um z.B. einen externen Bauleiter einzustellen.

Viele Grüße,
Narf

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
heavenssake
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe derzeit fast das selbe Problem.
Über eine kompetente Antwort dazu würde ich mich freuen...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hamburg1887
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie schon ander Orts festgestellt:

Die Kernfrage im Zivilrecht ist immer "wer will was von wem voraus?"

Also wer? ... Sie
was? ... Bauleitung ...
von wem? ... da wirds schon spannend
voraus? ... (die Rechtsgrundlage des Anspruches) .. das ist häufig der Knackpunkt

Ohne die Verträge und damit Ihre Anspruchsgrundlagen zu kennen, folgender Rat:

Sollten Sie einen Bauvertrag (VOB oder BGB) mit einer Firma geschlossen haben über eine in sich abgeschlossene Leistung (Rohbau, schlüsselfertig etc.) ist diese Firma auch zur Bauleitung und Koordinierung der Arbeiten verpflichtet.

Haben Sie Betonbauer, Maurer, Zimmerer etc. selbst beauftragt, ist das Ihr Job (den man auch durch einen selbst beauftragten Bauleiter machen lassen kann).

Wenn ich Ihren Text richtig verstehe, ist ersteres der Fall ... also haben Sie einen Vertragspartner (den Bauträger), der Ihnen eine Leistung schuldet und dem Sie Geld schulden, wenn er die Leistung vertragsgerecht erbracht hat ... einfach ausgedrückt.

Sollte das der Fall sein, fangen sie sofort an (und zwar für die Zukunft nachvollziehbar und belegbar) mit Ihrem Vertragspartner zu kommunizieren. Nachvollziehbar und belegbar der Beweislage wegen. Sie gewinnen einen Prozess - falls dieser mal ansteht - nicht aufgrund der Rechtslage sondern aufgrund der Beweislage.
Mit Vertragpartner meine ich den Geschäftsführer/Inhaber des Auftragnehmers. Hören Sie auf, sich mit Leuten rumzuärgern, die sie anscheinet nicht motivieren können, ihren Job zu machen. Es ist sowieso nicht Ihre Aufgabe.
Der Geschäftsführer/Inhaber kann und muß diesen Bauleiter motivieren oder ihn austauschen. Hinzu kommt, daß unfähige Bauleiter den Kunden häufig beim Geschäftsführer/Inhaber schlecht dastehen lassen, um von eigenen Schwächen anzulenken. Nach dem Motto „habe ich gestern erst erfahren … ständig ändert der Kunde was„ etc.

Nichts ist für eine schlechte Baufirma nerviger, als ein Kunde, der täglich per Fax oder Mail Mängel anmahnt …

Dies kann und sollte ruhig und freundlich geschehen.



Möglicher Text:

im Rahmen einer Baustellenbegehung haben ich/wir leider Mängel in der Ausführung Ihrer Leistungen, insbesondere bei der @@@ Zutreffendes bitte einfügen @@@, feststellen müssen.

Ich/wir fordern Sie hiermit auf, die eingangs beschrieben Mängel bis zum

30.07.2010 (FRIST angemessen wählen !)

dergestalt zu beheben, das Sie @@@ gewünschte Leistung einfügen @@@.

Sollten Sie die zur Mängelbeseitigung notwendigen Arbeiten nicht bis zum 18.06.2010 begonnen und bis zum genannten Termin beendet haben, werden wir diese Arbeiten durch ein anderes Fachunternehmen zu Ihren finanziellen Lasten im Wege einer Ersatzvornahme ausführen lassen.

Sollten sich Rückfragen ergeben, steht Ihnen der Unterzeichner gern unter Durchwahl @@@ für Fragen gern zur Verfügung. Eine textlich gleichlautende eMail erhielten Sie bereits heute vorab.

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Wenn Sie im Streifalle davon 20 oder mehr solche eMails vorweisen können, hat ein Anwalt gute Chance, Ihnen zu helfen. 20 Telefonate, an die sich ein Bauleiter einfach nicht erinnern kann, sind deutlich weniger hilfreich.

Mängel berechtigen zur Kürzung von Abschlagzahlungen. In der Regel zum dreifachen Druckwert der mängelbehafteten Leistung, also Wert der Leistung vorsichtig schätzen und x 3 nehmen ... ein größeres Fenster komplett schief eingebaut ... Fenster = 500 Euro ... Einbau = 180 Euro ... = 680 Euro x 3 ... und ein freundlicher Brief an die Baufirma nach obigen Muster, daß man die ca. Euro 2.000,- zu gerne zahlen würde, wenn nur das Fenster endlich fachgerecht eingebaut wäre.


Zusammenfassend:

Sollte die Arbeit und vor allem die Kommunikation so schlecht sein, wie Sie berichten, dann:

1.) Nicht mehr zahlen und Kommunikationsdruck erhöhen. Papiere an den schicken, der entscheiden kann und will, das ist der, der letztlich Ihr Geld haben möchte. Und keine Angst haben ! Ihr Vertragspartner wird sich dann sicher melden.
2.) Alle Änderungen - und ich meine wirklich alle - schriftlich machen! Telefonieren Sie nicht, wenn eine Wand versetzt oder eine Tapete rot statt weiß werden soll. Wer schreibt der bleibt! Oder mit Goethe zu sprechen, was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen. Auch für den Bauträger ist nichts nerviger als ein Kunde, der dem Handwerker auf der Baustelle im Vorbeigehen Änderungswünsche zuruft.


PS. Baue selbst seit 15 Jahren Häuser und bin daher selbst Auftragnehmer (beim Kunden) und Auftraggeber (bei einigen Handwerker Gewerken).



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-- Editiert am 20.07.2010 14:13

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heavenssake
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diese Hinweise.

Mit freundlichen Güßen
Heavenssake

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0x Hilfreiche Antwort

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