Protokoll der ETV weicht vom Ablauf der ETV ab?

27. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)
Protokoll der ETV weicht vom Ablauf der ETV ab?

guten Tag,
also ich hab da mal wieder eine Frage zum Versammlungsprotokoll, welches ich gestern erhielt!
In der Versammlung am 16.12.05 wurde über die Nebenkostenabrechnung für 2004 entschieden, da der Verwalter vergessen hatte mir diese Abrechnung zu zu senden enthielt ich mich der Stimme, die anderen nahmen die Abrechnung an!
Jetzt im Protokoll steht zu diesem Punkt, dass die Annahme einstimmig erfolgte, dies ist aber doch nicht richtig, oder?
Zumal der Verwalter mir zugesagt hatte die vergessene Abrechnung für 2004 am 19.12.05 zu zu senden, damit ich eine Abrecnung für meinen Mieter noch fristgerecht erstellen kann. Die Abrechnung wurde mir aber bis heute noch nicht zugestellt, sodass ich die Nachzahlung schon jetzt nicht mehr beim Mieter geltend machen kann! Wer haftet jetzt für die Nachzahlung ?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

Dafür haftest natürlich Du!
Bei einer solchen Situation solltest Du das nächste Mal sofort den Bechluß anfechten.
Woher weißt Du eigentlich, dass Du etwas nachzahlen mußt, ohne Rechnung? Vielleicht gibt es ja strittige Posten in der Abrechnung.
Aber der Zug it wohl vorerst abgefahren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Sicher kann die Nachzahlung noch beim Mieter geltend gemacht werden.

Die Frist von einem Jahr gilt dann nicht, wenn der vermieter die Verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat. Das ist ja wohl hier der Fall. Das Ganze ist in § 556 Abs. 3 BGB geregelt.

Du solltest Deinem Mieter jedoch mitteilen, dass Du die Abrechnung bislang nicht machen konntest und auch die Gründe dafür aufführen, sowie, dass Du die Abrechnung schnellstmöglich nachholen wirst, sobald alle Unterlagen vollständig sind.

Die Haftungsfrage stellt sich daher nicht. Aus Beweisgründen solltest Du aber dokumentieren, dass Du die Abrechnung nicht erhalten hast (Einschreiben an Verwalter).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Eine Enthaltung gilt immer wie eine "ja"-Stimme, insofern ist dass Protokoll richtig, wenn es von einstimmig angenommen spricht, wenn es sonst nur Enthaltungen gibt.
Enthaltungen ist sowieso Quatsch - entweder dafür oder dagegen (aus welchem Grund auch immer).
Da die Jahresabrechnung angenommen wurde, hast du nur noch 4 Wochen nach der Versammlung Zeit, diesen Beschluss anzufechten.
Ich finde es sowieso befremdlich, warum eure Versammlung erst so spät ist. Normalerweise sind die doch spätestens bis 31.3.. Wie beschließt ihr denn über das laufende Jahr, wenn das schon vorbei ist? Eigentlich arbeitet der Verwalter dann ja 12 Monate ohne gültigen Wirtschaftsplan. Das würde ich mal lieber ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@sika: Bei uns sind Eigentümerversammlungen im Dezember auch schon normal. (was ich allerdings auch immer noch unnormal finde).

Wenn man dann den Verwalter darauf anspricht, bekommt man nur dumme Antworten.

Unsere Protokolle sind auch nicht der Versammlung entsprechen geführt.
Dinge die dem Verwalter nicht so in den Kram passen, lässt er einfach weg.

Rechnungen werden abgerechnet, wie es der Verwaltung gerade so passt.
Rechnungen werden ungeprüft einfach mal ins Vorjahr gebucht.

Auf Briefe antwortet unser Verwalter schon erstmal gar nicht. Wenn nur nach erneutet "Mahnung".
Angeforderte Kopien werden nicht zugeschickt, mit dem mündlichen! Hinweis, dass man (die Verwaltung) ja kein Auskunftsbüro sei.

Genau DAS ist aber ein Verwaltung gegenüber Eigentümer.

Ich schreibe das nur, damit andere sehen, wie schlecht man es mit einer Verwaltung erwischen kann.

Die vierte Klage läuft inzwischen gegen die Verwaltung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

@sika
'Eine Enthaltung gibt es nicht' ?
Wie wird eine Enthaltung bei einer Beschlußanfechtung behandelt. Genauer gesagt habe ich mich nach einer halbstündigen Diskussion über eine nicht WEG konforme Abrechnung enthalten um meine Ruhe zu haben. NAch genauer Überlegung zuhause habe ich diesen Beschluß dann angefochten. Kann das ein Problem sein?
Entschuldigung für den Themenwechsel!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lernender
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 34x hilfreich)

sika0304

Zitat:
"Eine Enthaltung gilt immer wie eine ja-Stimme, insofern ist dass Protokoll richtig, wenn es von einstimmig angenommen spricht, wenn es sonst nur Enthaltungen gibt."

Das ist nicht so ganz zutreffend. Ausgezählt wird nach Ja- und Neinstimmen und Enthaltungen. Bei nur einer Enthaltung ist es ein Mehrheitsbeschluss, aber kein einstimmiger Beschluss.

Näheres nachzulesen unter http://www.linnenkamp39.de/nd.htm unter: Welche Angaben sollte eine Niederschrift in jedem Fall enthalten?

@leidschaf

Für eine Anfechtung hat man einen Monat Zeit. Diese ist beim zuständigen Amtsgericht zu machen. Eine Enthaltung ist noch kein Hinweis auf einer Klageabweisung.

Lernender

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Für eine Anfechtung spielt dein Abstimmungsverhalten keine Rolle. Selbst wenn du mit JA gestimmt hast, kannst du den Beschluß hinterher anfechten.

Bei manchen Beschlüssen ist es sinnvoll, wenn du mit NEIN stimmst, dass deine Name im Protokoll aufgeführt wird (Instandsetzungsmaßnahme, die dich nicht betrifft, aber für die eine Sonderumlage fällig wird und du sollst mitzahlen z.B.).

Grundsätzlich würde ich euch empfehlen, euch einen neuen Verwalter zu suchen und dann dem alten wegen nicht ordnungsgemässer Verwaltung zu kündigen (es sei denn, der Vertrag endet sowieso demnächst).
Was meint denn eurer Beirat zu diesem Verhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

Dem Verwalter zu kündigen wäre mein Traum, ist aber aufgrund der Schafe in unserer WEG nicht so leicht möglich. Habe zwar einen Weg gefunden, das dauert aber noch ein bisschen.
Unser Beirat ist übrigens Nutznießer der 'nicht-ganz-sauberen' Abrechnung und von daher Befürworter.
Aber ich denke der ein oder andere kennt das Problem mit den Freundschaften zwischen Verwalter und Beirat.;)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ja, da muss man manchmal lange dicke Bretter bohren. Hilfreich ist, wenn du andere Eigentümer davon überzeugen kannst, dich dir anzuschließen. Manchmal muss man leider warten, dass durch Verkäufe andere Eigentümer da sind, die sich auch um ihr Geld sorgen. Nur wenns um Geld geht, schafft man Einigkeit;) (oder entsprechend Zwist)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Habicht123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guest-12318.06.2009 15:20:17):
Aber ich denke der ein oder andere kennt das Problem mit den Freundschaften zwischen Verwalter und Beirat.;)


Leider ja. Erlebe es jährlich immer wieder.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.