Protokollformulierung ETV

16. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Panikbraut
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Protokollformulierung ETV

Hallo,

unser Hausverwalter und gleichzeitig Miteigentümer bekommt lt. Vertrag 20,00 EUR Verwaltergebühren je Monat und Einheit. Aus irgendwelchen Gründen hat er das vor Jahren auf 10,00 EUR reduziert. Soweit so gut.

Seit zwei Jahren erhöht er bei einem Eigentümer die Gebühr wieder auf 20,00 EUR.

Wie durch ein Wunder ist jetzt ein Protokoll einer Eigentümerversammlung aufgetaucht, in dem folgende Formulierung steht:

"Herr ..... (Verwalter) teilte mit, dass er die Hausverwalterkosten bei denen, die nicht für das Haus mitarbeiten und ständig mit ihrem Wohngeld in Verzug sind, zum Jahreswechsel wieder auf den alten Stand zu bringen." (sprich wieder die 20,00 EUR pro Monat zu berechnen)

Kann er das einfach so nach Gusto entscheiden oder braucht es einen Beschluss der Gemeinschaft?

Für Anregungen schon mal vielen Dank.

Panikbraut

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Zuerst die Fragen, wie wird die Gebühr in der Abrechnung umgelegt ? Also nach welchem Schlüssel wird sie
verteilt ? Und ist der richtig ?

Wenn die Umlage, Abrechnung, nach Wohneinheiten erfolgt und der Verwalter 20€ bekommen soll und er nur 10€ verlangt ist das m.E. sein Problem.
Die Begründung warum einer jetzt wieder den korrekten Betrag zahlen soll ist zwar ..............., aber rechtlich net zu beanstanden.
Was anderes wäre es wenn ihr 20€ beschlossen habt und einer müßte mehr bezahlen.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Panikbraut
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gebühr wird in der Abrechnung falsch umgelegt, d.h. es wird keine Gesamtsumme gebildet, die dann pro WE umgelegt wird, sondern 3 Eigentümer bekommen 10,00 EUR berechnet und einer eben 20,00 EUR.
Hoffe, das ist verständlich?
Panikbraut

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, es gibt einen Verwaltervertrag. Darin steht bestimmt was zur Vergütung, oder? Danach hat sich der Verwalter zu richten. Er kann nicht einfach eigenmächtig entscheiden, dass ein Miteigentümer nun mehr bezahlen soll als die anderen. Das entspricht meiner Meinung nach nicht ordnungsmäßiger Verwaltung und sollte dem Verwalter mitgeteilt werden. Ist ein Miteigentümer mit den Hausgeldzahlungen in Verzug muss der Verwalter dies anmahnen. Dies gehört zu seinen Aufgaben, und er kann/darf nicht einfach von einem anderen deswegen mehr Geld verlangen, es sei denn, es wurde vertraglich so geregelt.

Und was heißt, es ist ein Protokoll plötzlich aufgetaucht? Von welcher Eigentümerversammlung stammt es denn?

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

ät Dinsche
der Verwalter richtet sich ja nach dem Vertrag, zumindest dahingehend dass er nicht mehr an Geld verlangt wie er darf, nämlich 20€ pro Wohnung und Monat. Wenn er bei anderen weniger verlangt, ist das wie gesagt sein Problem.
Wenn er aber wie Panikbraut sagt keine Gesamtsumme bildet in der Abrechnung ist das nicht korrekt.
Da müßte unter Einnahmen stehen: Verwaltergebühr 4WE a 20€ pro Monat = 960€ , dies entspräche dem Vertrag und ich geh mal davon aus auch dem beschlossenen Wirtschaftsplan ?
Dass er dreien nur 10€ berechnen will kann er tun und lassen, aber er muß es privat rückvergüten, in der Abrechnung hat es nichts zusuchen, das wäre keine ordnungsgemäße Verwaltung, genau wie Du auch sagst.
Ich würde dem Verwalter dies so mitteilen und wenn er nichts ändert den nächsten Beschluss zur Abrechnung anfechten.
Vielleicht kann ja auch R.M. was dazu sagen, er ist ja ziemlich fit in diesen Dingen :-)

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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