Rechnung für Arbeiten an "Wartungsfuge" - Bad 1/2 Jahr alt!

9. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ninni123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für Arbeiten an "Wartungsfuge" - Bad 1/2 Jahr alt!

Schönen guten Morgen.

Bei mir ist folgender Sachverhalt aufgetreten:

Vergangenes Jahr wurde in meiner Wohnung ein neues Badezimmer eingebaut. Alle Arbeiten erfolgten von einer Firma. Die Rechnungen wurden bezahlt, das Bad abgenommen. Effektiv genutzt wird das Bad erst seit einem viertel Jahr. Nun ist aufgefallen, dass zwischen der Duschwand (aus Glas) und der Duschwanne Wasser austritt. Zwar nicht viel, aber es ist deutlich zu erkennen, dass das dort austritt. Also habe ich meine Bad-Firma angerufen. Diese haben auch einen Mitarbeiter geschickt, der das ganze mit Silikon nochmals ausgebessert hat. Anschließend bekam ich eine Rechnung von über 70 € - mit der Begründung, dass es sich um die Wartungsfuge gem. DIN 52 460 handelt und darauf keine Garantie oder Gewährleistung trifft. Allerdings wurde mir nicht von Anfang an gesagt, dass es sich dabei um eine sog. Wartungsfuge handelt, die von der Garantie nicht betroffen ist, sondern das stand jetzt erst in der neuerlichen Rechnung.

Bei einigen Beiträgen im Internet zu dieser DIN - Norm habe ich gelesen, dass es nicht rechtens ist, die Fuge erst im Nachhinein als Wartungsfuge festzulegen.

Ist das so richtig? Muss ich die Rechnung überhaupt bezahlen?

Danke für Rückmeldungen.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Sind-dauerelastische-Fugen,-Wartungsfugen-oder-nicht---f268845.html
Würde mal die Unterlagen durchgehen und ggf. ablehnen.

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