Hallo,
ein befreundeter Handwerker hat einem Kunden neue Fenster eingebaut.Alles ordnungsgemäß mit Abnahmeprotokoll.Der Kunde ist eine Firma,bzw.ein eingetragener Verein.Die Rechnungssumme beträgt gut € 19.000.-. Zahlungsziel war 30 Tage.
Kurz nach Ausführung des Auftrages hat bei dem Verein der Vorstand gewechselt.Der bisherige Vorstand,der den Auftrag erteilt hat,verweist darauf,dass er für die Begleichung der
Rechnung nicht mehr zuständig ist.Der neue Vorstand erkennt die Forderung zwar an,vertröstet ihn jedoch immer wieder auf nächste Woche,usw.
Kann er die Fenster wieder ausbauen?
Gruß
Ben
Rechnung nicht bezahlt,Fenster wieder ausbauen?
Verbaut?
Verbaut?
Hallo Ben123,
da ich auch gerade Schatzmeisterin in einem Verein geworden bin, kann ich dir vielleicht etwas über den Hintergrund sagen: neue Schatzmeister/Vorstände müssen a) sich einarbeiten und b) eine Übersicht bekommen und c) über den Notar und das Amtsgericht die Veränderungen im Vorstand festhalten lassen und dann der Bank zukommen lassen - ja und erst dann ist der neue Vorstand zeichnungsberechtigt - vielleicht liegt es schlicht und einfach daran, dass der neue Vorstand noch nicht unterschreiben kann und der alte Vorstand nicht mehr soll.
Dein Freund sollte also erstmal nachfragen (persönlich vorbeigehen), ob das der Hintergrund ist. Bei uns im Verein geht seit 4 Wochen auch keine Rechnung raus, weil die Punkte a-c noch nicht geklärt sind.
Ich habe gerade das komplette Jahr 2006 nachgebucht, um alles zu verstehen - hat 3 wochen gedauert. Jetzt habe ich die Übersicht und fange morgen mit dem Einbuchen der Belege seit 1.1.7 an und hoffe dann, Montag die Überweisungen fertig zu bekommen.
Mit dem Ausbau der Fenster sollte dein Freund vorsichtig sein, oder hat er noch die alten?
@ sika0304,
vielen Dank für den Tip.
Aber wenn nach weiteren 4 Wochen immer noch nicht bezahlt wird? Ich bin der Meinung,ich hätte irgendwo gelesen,dass festeingebaute Bauelemente auch bei nicht bezahlten Rechnungen nicht unter Eigentumsvorbehalt fallen und somit nicht wieder ausgebaut werden dürfen.Kann das sein?
Wenn also das Haus verkauft werden sollte,und der Verein pleite ist,gibt es kein Geld mehr.Dann wäre wohl die einzige Möglichkeit,
exakt abzupassen wann der Kaufpreis ausgezahlt wird und dann zu pfänden,was mir fast unmöglich scheint.
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--- editiert vom Admin
Hallo,
in den AGB s meines Freundes steht:
Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen auf den Auftraggeber über.Wird die Ware verkauft oder verbaut,so werden die Forderungen schon jetzt an uns abgetreten.Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß §648 BGB
.
Was kann man machen?
Gruß
Ben
--- editiert vom Admin
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