Rechnung offensichtliche Fehler

24. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)
Rechnung offensichtliche Fehler

Was passiert eigentlich wenn man Rechnungen mit offensichtlichen Fehler erhält (Zu Gunsten des Zahlers) und diese anstandslos zahlt - können diese nachträglich korrigiert werde, oder ist das Thema dann "abgeschlossen" ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also weniger zahlen müssen als eigentlich der Fall...?

Wenn sich heraus stellt, dass die Rechnung fehlerhaft war, also nachgezahlt werden muss, dann kann dies, meiner Ansicht nach, nachträglich noch gefordert werden. Vorausgesetzt natürlich, es lässt sich alles nachvollziehen.

Worum geht es denn eigentlich genau?

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

... sofern noch keine Verjährung der Forderung eingetreten ist.

ergänzend
lg R.M.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, selbstverständlich :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Danke für die Antwort - ich denke das beste ist hier den Rechnungsteller darauf Aufmerksam zu machen, zumal es keine horrende Beträge sind..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wer arbeitet, macht Fehler.

Auch einem Rechnungssteller kann einmal solch ein Fehler unterlaufen. Es ist nur fair und anständig, wenn man(n) als Kunde *vorsichtig* nachfragt, ob des eventuellen Irrtums.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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