Was passiert eigentlich wenn man Rechnungen mit offensichtlichen Fehler erhält (Zu Gunsten des Zahlers) und diese anstandslos zahlt - können diese nachträglich korrigiert werde, oder ist das Thema dann "abgeschlossen" ?
Rechnung offensichtliche Fehler
Verbaut?
Verbaut?
Also weniger zahlen müssen als eigentlich der Fall...?
Wenn sich heraus stellt, dass die Rechnung fehlerhaft war, also nachgezahlt werden muss, dann kann dies, meiner Ansicht nach, nachträglich noch gefordert werden. Vorausgesetzt natürlich, es lässt sich alles nachvollziehen.
Worum geht es denn eigentlich genau?
... sofern noch keine Verjährung der Forderung eingetreten ist.
ergänzend
lg R.M.
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Ja, selbstverständlich
Danke für die Antwort - ich denke das beste ist hier den Rechnungsteller darauf Aufmerksam zu machen, zumal es keine horrende Beträge sind..
Hallo,
wer arbeitet, macht Fehler.
Auch einem Rechnungssteller kann einmal solch ein Fehler unterlaufen. Es ist nur fair und anständig, wenn man(n) als Kunde *vorsichtig* nachfragt, ob des eventuellen Irrtums.
MfG
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