Rechnung schreiben?

7. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
mindspace
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung schreiben?

Hallo allerseits,

derzeitig sind wir ein Haus am bauen, der zugesagte Termin bezüglich der Fertigstellung wurde nicht eingehalten. Bereits mündlich wurde uns zugesagt, da der Estrich noch nicht trocken ist, einen Anteil von 500 EUR für einen Sicherheitskleber für Fliesen durch dieser Firma zu übernehmen. Diese besteht nun jedoch auf eine eigens ausgestellte Rechnung. Wie sollte so eine Rechnung aussehen, Mehrwertsteuer dürfen wir doch nicht erheben, da wir kein Gewerbe bestitzen. Ist hier überhaupt eine eigens ausgestellte Rechnung nötig oder ist es von vom Recht her ausreichend eine Aufforderung zur Zahlung von 500 EUR zu schreiben? Die Rechnung für den PCI-Flex Kleber liegt uns vor und hatten wir auch mit eine schriftlichen Aufforderung zur Zahlung des Anteils von 500 EUR zu dieser Firma geschickt.

Gruß
Marcus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47609 Beiträge, 16828x hilfreich)

und hatten wir auch mit eine schriftlichen Aufforderung zur Zahlung des Anteils von 500 EUR zu dieser Firma geschickt.

Eigentlich sollte das reichen. Warum soll jetzt noch eine Rechnung erstellt werden?

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#2
 Von 
mindspace
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Na frag mich mal...meines erachtens ist eine Zahlungsaufforderung ausreichend.

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#3
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Leute, hier sind doch Ganoven am Werk.

Der Estrich hat nicht den sach- und fachgerechten Zustand, um die Fliesen bereits zu verkleben.

Jetzt kommt der Trick: Der Bauherr 'kauft' den Spezialkleber. Die Fliesenfirma belegt anschliessend, dass der Bauherr den Spezialkleber zum Verarbeiten zur Verfügung stellte, dafür die Rechnung als Beweis. Und schwupp di wupp ist der Fliesenleger aus der gesamten Haftung. Das ist der ganze Hintergrund.
:devil:

Bring mal zur Werkstatt zur Inspektion Öl vom Baumarkt mit und anschliessend den Motorschaden reklamieren. Das wird lustig.
Nix anderes ist der Spezialkleber auf feuchtem Estrich.

Der Bauherr kann bei späteren Baumängeln klagen bis zum BGH. Er verliert jeden Prozess. Das sind doch die heutigen Maschen, weil immer mehr *windige Ganoven* als Unternehmer auftreten.

Ich kann nur raten, Finger weg, wenn beim Bauherren nicht genügend Sach- und Fachverstand vorhanden ist >> sonst in der Regel zuletzt > :bang:
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#5
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
mindspace
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun, all das ist bereits zu spät, denn wir haben die Fliesen selbst verlegt.
Wir haben ein Fertighaus bauen lassen, da diese jedoch den Termin nicht einhalten konnten entstand uns ein finanzieller Schaden wie z.B. doppelbelastung für Kredite und Miete sowie erhöhte Fahrtkosten. Wir wollten von vorn herein die Fliesen selbst verlegen. Der Estrich selbst war erst ca. 3 Wochen alt. Zur Sicherheit und um Schäden zu vermeiden haben wir den Sicherheitskleber verwendet, hierdurch war es möglich die Fliesen auf jungen Estrich zu verlegen. Wir selbst haben auf den Schnellkleber gedrängt welcher uns anteilig durch die Baufirma bezahlt wird.

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#7
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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