Hallo,
wir sind z.Zt. Bauherr von einem Reihenendhaus. Unser Bauträger hat die Angewohnheit uns Rechnungen zu schicken, obwohl die Leistung definitiv noch nicht erbracht ist. Beim ersten mal, haben wir ihm gesagt, dass wir erst bezahlen, wenn die Leistung erbracht ist. Nun haben wir wieder eine Rechnung bekommen.
Wie ist denn hier die Rechtslage? Muss ich erst wirklich zahlen, wenn die Leistung erbracht ist?
Gruß
Bambi
-----------------
" "
Rechnungen von Bauträger bezahlen...
Verbaut?
Verbaut?
Am besten ihr seht euch euren Vertrag mit dem Bauträger nochmal genau an, darin sollte festgelegt sein, wann welche Zahlungen zu leisten sind. Und das ist sicher erst NACH dem Erbringen der Leistungen der Fall. Viele Bauträger versuchen, schon vorher an das Geld zu kommen, aber damit geht der Bauherr das nicht unerhebliche Risiko ein, im Falle einer Insolvenz sein Geld zu verlieren ohne eine entsprechende Leistung dafür erhalten zu haben.
Da ihr anscheinend recht wenig Ahnung von der Materie habt, noch ein gut gemeinter Rat: geht zu einer der unabhängigen Bauherrenschutzorganisationen und holt euch dort Unterstützung. (Das wäre VOR dem Vertragsabschluss noch besser gewesen, denn dann hätte man für euch nachteilige oder unklare Vertragsklauseln schon im Vorfeld verhindern können.)
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten