Schönen guten Tag,
gestern haben wir eine Rechnung unseres Bauunternehmens erhalten. Dies lag schlappe 72% vom Angebot ab.
die Gründe für die Abweichung:
1. Gipserarbeiten, welche gemacht wurde, waren nicht im ursprünglichen Angebot enthalten. Diese hatten eines Tags einfach die Arbeit begonnen und gegipst. Hierfür haben wir vom Bauunternehmen nie ein Angebot erhalten - oder einen HInweis. Auch kein preislicher Rahmen wurde uns genannt. Allerdings liesen wir die Arbeiten fortlaufen, da sie schon zu vergipsen angefangen haben. Gilt dies offiziell als Auftragserteilung (auch ohne Angebot)?
2. Fliesenarbeiten: diese wurden uns im Angebote mit etwas mehr als 2.100€ ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag für diese Position ist jedoch >3.300€. Außerdem kamen bei den Fliesenlegearbeiten noch Kostenpositionen hinzu für Zubehör, Extraarbeit, welche in Summe nochmals ~4.000€ ausmachten. Insgesamt liegt die Fliesenlegearbeit ~5.000€ über dem Angebot.
3. Extra Positionen: Wir haben uns im Treppenhaus ein Geländer gewünscht. Haben unser Bauunternehmen mehrmals auf die Kosten angesprochen. Er versicherte uns mehrmals, dass das Angebot uns bald zugestellt werde, der Preis allerdings nicht allzu hoch sei. Ein Angebot haben wir von ihm nie gesehen, stattdessen wurde einfach die Arbeiten begonnen. Das sind wieder ~3.000€ von denen wir äußerst überrascht sind.
4. Zu einer letzten Position hatten wir mündlich einen Preis erfragt. Der Bauunternehmer teilte uns mit, dass die Arbeiten so ca. 500€ kosten werden. Auf der Rechnung sind 1.702€ ausgewiesen.
Offizielle Abnahmen der Bauarbeiten gab es nie. Alles was schriftlich existiert, ist unsere Auftragserteilung basierend auf dem damaligen Angebot.
Auf der Rechnung steht unten dran "Der Zeitpunkt der Lieferung und Leistung entspricht dem Rechnungsdatum" - datiert auf den 18.02.2013. Jedoch ist der Bauunternehmer noch immer nicht fertig mit allen Arbeiten!
Er räumt uns bei Zahlung bis 26.02.2013 (die Rechnung erreicht uns gestern - 21.02.2013) einen Rabatt von 3% auf das Material ein. Ist die Rechnung überhaupt 'gültig' aufgrund der Nichtlieferung/-leistung bzw. der fehlenden Arbeiten?
Wie verhält es sich generell mit der Rechnung? Wir sind nicht bereit 72% mehr zu zahlen, zudem wir dem Bauunternehmer anfangs mehrmals unser Budget mitgeteilt haben, dass er nun um 72% überstiegen hat.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe bei diesem Fall!
Beste Grüße,
Rechnungsbetrag übersteigt Angebot um 72%
Hier ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.
Je nach Baufortschritt zahlen Sie zunächst 75 % der
ursprünglich vereinbarten Summe.
Dann empfehle ich einen Bausachverständigen zu beauftragen
die Gewerke zu begutachten und nachzukalkulieren.
Danach können Sie sich mit Ihrem Unternehmer streiten.
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""
Hallo,
ich denke da muss man einen Anwalt zuziehen.
Klar, ein Abschlag nach Baufortschritt ist rechtens. Aber normalerweise muss ein Überschreiten der Summer nachgenehmigt werden, zumindest wenn die Überschreitung in dieser Höhe ist. Ist denn im Vertrag da eine Klausel drin, demzufolge eine Überschreitung bis z.B. 20 % rechtens ist ?
Da wohl ausser dem niedrigen Kostenvoranschlag nichts schriftliches vorliegt, habt ihr gute Chancen. Insbesondere bei Punkt 2. Denn normalerweise ist das Zubehör ja absehbar, und muss im Kostenvoranschlag enthalten sein.
Füchte aber, wenn ihr nun einen Rechtanwalt schon einschaltet, lassen die alles liegen. Und wenn jemand anderes weiter macht, wirds normalerweise teuer. Sprecht mit ihm, wie man das am besten gestaltet und haltet Euch bedeckt. Also besser nicht mit dem Anwalt drohen, sondern nur mal "heimlich" mit ihm reden.
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"Chylla"
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