Rechtschutz in Mehrfamilienhaus ...

4. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Marlak
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechtschutz in Mehrfamilienhaus ...

Hallo Ihr,
langsam fällt mir der Himmel auf den Kopf ...
Letztes Jahr im Oktober wurden die 2 Balkone in unserem Haus neu eingedichtet. Der Estrich wurde neu gemacht etc ... leider Bestand kein gutes Gefälle. Die Firma musste nochmal nach bessern ... die beiden die die Parteien oben bewohnen haben sich weiter nicht mehr gemeldet, das noch etwas im argen sein könnte, somit wurde die Firma bezahlt und fertig ...
Vom Fliesenleger kam dann die Meldung, das es schon zu kalt ist.
Das ist ja nicht weiter schlimm, wenn mir jemand den Balkon abdichtet, dann ist ja alles dicht ...

Nun ruft in der letzten Aprilwoche der Fliesenleger an und will Fliesenlegen, worauf einer meiner Nachbarn entdeckt, das die Nachbesserung des Estrichs abplatzt ! Ich war immer der Meinung, das man das eigentlich gar nicht macht, da das niemals eine 100% Bindung ergibt ....

Zu guter letzt habe ich nun entdeckt, das ich die ersten Stockflecken an der Stosskante der Balkonplatte im Schlafzimmer habe ...

Unsere Hausverwaltung schiebt die ganze Angelegenheit auch nur hin und her, die Dichtfirma sollte es vor dem Winter abdichten, die Dichtfirma sagt, der Fliesenleger hätte Fliesen legen müssen und keiner will Schuld haben ...

Könnt Ihr mal eine objektive Meinung abgeben?

MfG
Andreas

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marlak
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Achso ... meine Frage habe ich vergessen ...
Ich bin der einzige im Haus mit einer Rechtschutzversicherung, kann ich da die anderen Parteien mit vertreten?

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Zuerst einmal müßtest du überlegen, gegen wen du klagen willst und dann solltest du mit der Rechtschutz sprechen, ob sie das übernimmt. Das die Versicherung nicht Kosten für nicht versicherte Personen übernimmt ist selbstverständlich. Es gäbe theortisch auch die Möglichkeit, als WEG eine Rechtschutz abzuschließen.
Zu klären wäre doch erst einmal, was überhaupt das Problem war und was beauftragt war. Der Verwalter ist nur für die Umsetzung der Beschlüsse zuständig und in dem Sinne für die Vergabe des Auftrages. Wenn ihr natürlich als Eigentümer nicht signalisiert, dass die Arbeiten nicht korrekt durchgeführt wurden, dann mußte er davon ausgehen, alles ist korrekt.
Unter Umständen kommt noch Gewährleistung in Frage.
Sehe aber jetzt schon ein Hin- und Herschieben der "Schuld"-Frage, so es denn überhaupt eine gibt.

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

"...aber jetzt schon ein Hin- und Herschieben der "Schuld"-Frage, so es denn überhaupt eine gibt."

Die Bauarbeiten wurden in einer ungünstigten Jahreszeit (Oktober !) angefangen. Ein qualifizierter Bauleiter hätte so weder geplant noch gar beauftragt !.
Deshalb hätte bei Bauarbeiten mit mehreren Gewerken einen Bauleiter beauftragen werden sollen. Denn die Hausverwaltungen haben meistens nur kaufmännische Ausbildung, aber keine Baufachkenntnisse.

Die Gemeinschaft soll beschließen, ob ein Gutachter zur Feststellung der Schaden bzw. Schadenursache beauftragt werden soll.
Womöglich ist keiner der Handwerker schuld als die Gemeinschaft selbst, die planlos Bauauftragsvergaben beschlossen hat.


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#5
 Von 
Marlak
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja ... wir als Gemeinschaft dürfen gar nichts in Auftrag geben. Das darf nur die Hausverwaltung, ansonsten wäre das jetzt mein eigenes Problem ...

Klagen ist eigentlich das letzte Mittel ... ich bin eigentlich der Typ, der alles gerne sinnvoll bespricht und nen Mittelweg finden will ...

Bei der Rechtschutzfrage ging es mir um den schlimmsten Fall ...

Die Sache ist halt die, das der Schaden an Gemeinschaftseigentum entstanden ist, für den alle zahlen. Somit würde ich quasi gegen den "Pfusch" klagen, der am kompletten Haus entstanden ist ... egal ob die anderen Versichert sind, oder nicht ... (Die Schuldfrage und ob wirklich Pfusch gemacht wurde, lassen wir mal dahin gestellt)

Freitag habe ich einen Termin mit Verwaltung und Firma, hoffe, das das gut über die Bühne geht ... Ich habe nämlich keine Lust mehr auf dieses Theater ...

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

"... wir als Gemeinschaft dürfen gar nichts in Auftrag geben. Das darf nur die Hausverwaltung, ..."

Und wer, wenn nicht die Gemeinschaft, hatte den Sanierungsbeschluß gefasst und die Hausverwaltung beauftragt die Handwerker zu beauftragen ?
Prüfe nach, wie genau der Inhalt des Beschlußes lautet ?


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#7
 Von 
Marlak
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, die Dachpappe liegt lose gegen die Wand, das Wasser läuft quasi hinter die Pappe ...
Jetzt habe ich mir von der Hausverwaltung mal die Rechnung zeigen lassen ...

"Schweissbahn sauber in Kappleiste einlassen" ist ein Punkt !

Die haben aber nicht einen mm Kappleiste angebaut ...

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