Regenabwasser

23. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)
Regenabwasser

Wir haben 2011 eines von 2 Angebotenen Fachwerkhäuser die leicht Hangabwärts stehen gekauft.
Unser Haus, was am unterem Hang steht, ist aus dem Jahre 1800 und wurde bis 1984 immer weiter
erweitert.
2012 sanierte unser Nachbar sein Dach.
Seine Regenabläufe ließ er über den Hof zu uns laufen.
Wir haben mit dem Nachbarn gesprochen. Daraufhin legte er ein Wasserablauf ins Erdreich und lässt es versickern
,zwei andere laufen weiterhin über den Hof.
Angrenzend, was zu unserem Haus gehört, ist ein Gewölbekeller. Über diesen ist unser Wohnzimmer das einen Eichendielenboden aus dem Jahr 1800 und 1900 hat.
Seid einem halben Jahr wackelt eine Ecke wenn man hinauf steigt und im Mittelpunkt des Zimmers schwingt der Boden beachtlich.
Und im Gewölbekeller, den ich in den Sommermonaten regelmäßig lüfte, steht förmlich das Wasser.
Auf den ganzen Hof wächst Moos und bei Starken Regenfall kommt am angrenzend befindlichen Hauswirtschaftsraum, Wasser durch die Fugen der gefliest ist.

Wir haben den Nachbar daraufhin nochmals kontaktiert.
Er ist der Meinung das käme nicht von ihm, wir sollen doch unsere Regenrinnen kontrollieren lassen.

Wie kann ich vorgehen?
Direkt zum Anwalt?
Was für einen Gutachter kann ich beauftragen damit ich klarheit bekomme.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, ein schwieriges Thema. Wie ist das bei Euch geregelt, soll sämtliches Regenwasser auf dem Grundwasser versickern oder gibt es einen Anschluß an die Kanalisation, wo man auch Regenwasser einleiten kann/darf ?

Zitat:
Was für einen Gutachter kann ich beauftragen damit ich klarheit bekomme.

Die Menschen heißen Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Alternativ könnte man mit einen Baugrundsachverständigen reden, wie man auf lange Sicht das Wasser vom Gebäude wegleitet.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Du könnstest deine Hauswände freilegen, die Wände abdichten und Drainagen verlegen. Wenn du etwas vom Nachbarn möchtest, dann sei dir darüber im klaren, dass du ihm sein Verschulden an deinem Wassereinbruch nachweisen musst!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
auf dem Grundwasser
sorry, ich meinte Grundstück

Zitat:
Du könnstest deine Hauswände freilegen, die Wände abdichten und Drainagen verlegen


Das kann nur eine Teilbaumaßnahme sein. Mit der Sickerpackung und dem Drainagerohr zieht man das Wasser förmlich heran. Man kann/muss das Wasser in den sickerwasserführenden Schichten ableiten, bevor es das Haus erreicht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Grundsätzlich darf Regenwasser NICHT kanalisiert (z.B. durch Regenrinnen oder Fallrohre) auf das Nachbargrundstück abgeleitet werden. Allenfalls wild ablaufendes Regenwasser muss der Nachbar dulden. Darunter versteht man Regenwasser, das nicht in irgendeiner Form gesammelt und abgeleitet wird.
Problem an der Sache wird hier nur sein, nachzuweisen, dass die Durchfeuchtung tatsächlich durch das abgeleitete Regenwasser des Nachbarn verursacht wird.

3x Hilfreiche Antwort

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