Regulierung der Bade-/Duschzeiten durch Hausordnung

4. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
altmar
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)
Regulierung der Bade-/Duschzeiten durch Hausordnung

Hallo allerseits,
ist es zulässig (im Sinne von: muss man sich daran halten), die Hausordnung derart zu gestalten, dass dort z.B. steht, dass nach 22 Uhr nicht mehr zu Duschen/Baden ist - Ausnahme in Krankheitsfällen?
Ich habe dazu bereits diverse Gerichtsurteile gefunden, die sinngemäß besagen, dass "eine Einschränkung der Dusch-/Badezeiten über eine Hausordnung für einen Mieter unzulässig ist, da dies einen zu großen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte (?könnte auch was anderes gewesen sein (Privatsphäre?), ist schon eine Weile her...) darstellt".
Nun meine Frage dazu - in allen diesen Urteilen ist immer nur von "Mieter" die Rede - kann man das dann auch so auf einen Eigentümer übertragen?
Ja: Auch ein Eigentümer hat schließlich Persönlichkeitsrechte (Privatsphäre?), in die ein zu großer Eingriff ebenso unzulässig ist!
Nein: Im Gegensatz zu einem Mieter kann ein Eigentümer aktiv an der Gestaltung der Hausordnung mitwirken!
Wie denkt ihr darüber bzw. wisst ihr vonentsprechenden Urteilen??

Viele Grüße,
Martin

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Jeder Bewohner, ob Mieter oder Eigentümer kann duschen und baden, wann er will. Eine anderslautende Hausordnung ist unzulässig.
Allerdings ist es aber auch zulässig, Rücksicht zu nehmen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altmar
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Ikarus,
klar ist Rücksichtnahme oberstes Gebot - keine Frage.

Vielen Dank für Deine Antwort,
Martin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Da es zu den Aufgaben des Verwalters gehört, die Hausordnung aufzustellen, ist die Gestaltung durch die Eigentümer doch sehr eng. Allerdings sind die vom Verwalter erstellten Hausordnungen nicht unbedingt in allen Punkten rechtswirksam.
Zu deiner Frage Mieter : Eigentümer. Der Eigentümer darf nicht schlechter gestellt sein, wie ein Mieter. Beispiel: Balkon kann nur genutzt werden, wenn Markise vorhanden (Südseite). Das Anbringen muss dem Mieter gestattet werden. Damit automatisch auch dem Eigentümer, selbst wenn die Rechtslage zur Zeit noch einen einstimmigen Beschluss zu dieser baulichen Veränderung verlangt.
Also dusche wann du möchtest - aber wenn das Haus sehr hellhörig ist, wirklich nur, wenns nicht anders geht zu ungünstigen Zeiten.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altmar
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo sika,
vielen Dank für Deine Antwort!

Viele Grüße,
Martin

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

dieses Problem war wohl auch schon mehrfach vor Gericht, geklagt hatte ein Schichtarbeiter, der morgens um 4 Uhr sauber, d.h. geduscht ins Bett gehen wollte. Die Hausordnung hatte auch die 22 - 5 Uhr Klausel drin.

Es git aber nun dieses Urteil, das besagt, dass Duschen in der Zeit von 22 - 5 nur in angemessenem Umfang vorgenommen werden darf. D.h. laut Gericht maximal 20-25 Minuten. Ich denke aber, dass das in der Praxis kein Problem darstellt.

-----------------
"Chylla"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altmar
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Chylla,
vielen Dank für Deine Antwort! Nein, das stellt sicherlich kein Problem dar.

Viele Grüße,
Martin

3x Hilfreiche Antwort

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