Reihenhaus Dachrinne - Gemeinschaftsgut?

26. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jochenerich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Reihenhaus Dachrinne - Gemeinschaftsgut?

Ich besitze das Eckhaus einer 5-er Reihenhaus Reihe. Die Dachrinne erstreckt sich über die gesamte Länge der 5 Häuser und hat an beiden Enden je einen Ablauf. Der Ablauf auf meinem Grund musste nun unterirdisch repariert werden (aufgraben und Rohre tauschen).
Müssen sich die Nachbarn an den Kosten beteiligen ? Zumindest doch der direkte und der in der Mitte zur Hälfte !?
Kann mir hier jemand einen Tipp geben, ob es hier eine rechtliche Grundlage gibt? Im Kaufvertrag ist nichts geregelt.

Verbaut?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo,
ihr habt doch sicherlich eine Eigentümergemeinschaft (auch bei Reihenhäusern üblich, da es z.B. Beleuchtung, Parkplätze usw. "gemeinschaftlichen" Besitz gibt) und dafür einen Verwalter? Ich denke schon, das die gesamte Reihe zahlen muss, denn die haben ja einen Vorteil durch die Regenrinne, denn abbauen kannst du diese ja nicht.

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#2
 Von 
Jochenerich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Wir haben leider keine Eigentümergemeinschaft und somit auch keinen Verwalter. In meinem Falle bin ich doch der Verwalter, da sich der Teil des gemeinschaflich genutzten Gutes auf meinem Grund befindet, oder ?
Ich habe vom Anwalt der "Gegnerpartei" ein ablehnendes Schreiben erhalten mit der Begründung, das Mittelhaus sei nicht ursächlich für die Schadensverursachung.
Ich werde die Dachrinne nach einer Frist absperren!

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#3
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Naja, mit dem Absperren gibst Du ja indirekt zu, dass die Dachrinne, lt. Deinem Verständnis, nur DEIN Eigentum ist.

Wieso sollten sich "nur" der direkte und der mittlere daran beteiligen??

Entweder alle oder nur Du.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Jochenerich,
natürlich bist du rechtlich gesehen nicht der Verwalter deines Eigentums sondern halt nur Eigentümer. Wenn etwas gemeinschaftlich genutzt wird, muss es theoretisch auch eine Eigentümergemeinschaft geben. In einer entsprechenden Teilungserklärung muss ja geregelt sein, wo sich was befindet und wie die Kosten aufgeteilt sind. Vielleicht auch noch einmal im Grundbuch nachsehen, ob da etwas eingetragen ist bezüglich Überleitungsrechte (über dein Grundstück).
Die Idee mit dem Absperren finde ich vernünftig. Dann würde ich den Info-Brief aber an alle Eigentümer senden, deren Wasser dadurch läuft. Aber unbedingt prüfen, ob es nicht doch irgendwo geregelt ist, wie was angeschlossen werden muss (auch an die öffentliche Kanalisation). Wie ist es denn mit der Reinigung der Dachrinnen? Kümmert sich da jeder selber drum? Eins erscheint mir unwahrscheinlich: Etwas nutzen aber nicht für Reperatur zu bezahlen.

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#5
 Von 
Jochenerich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Gaertner88,
Das mit dem Absperren wäre für mich die finale Maßnahme, wenn alle vernünftigen Versuche gescheitert sind, die Gemeinschaft an den Kosten zu beteiligen. Wenn ich es eh alleine zahlen muss, dann kann ich ja ruhig "zugeben" dass es mir gehört. Wenigstens habe ich dann etwas Spass dabei.

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#6
 Von 
Jochenerich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Ach ja, noch etwas: Bei der ganzen 5er Reihe gibt es jeweils vorne und hinten einen Ablauf. Ich nehme an, dass die Rinne (ca. 30m) in der Mitte mit einem leichten Gefälle versehen ist. Deshalb kommen "nur" 2,5 Parteien in Frage !

Hallo sika0304,
rechtlich bin ich kein Verwalter, schon klar. Aber da es sich auf meinem Grund befindet und es leider keinerlei Teilungserklärung gibt (auch Grundbuchamt war Fehlanzeige), sthe ich doch in der Verantwortung zu handeln, wenn es wie in diesem Fall notwendig ist. Wer sollte dies sonst tun ?
Für die Reinigung jedes Abschnittes ist eigentlich jeder selbst verantwortlich, da hier auch eine Regelung fehlt.
Ich bin genau Deiner Meinung: Wer ein Nutzungsrecht hat, muss sich auch an evtl. anfallenden Kosten zur Wartung/Reparatur beteiligen. Genau dies habe ich höflich versucht, meinen Nachbarn zu erklären, sties aber auf taube Ohren.
Bevor ich die "Drohung" Absperren verteile, muss ich mich natürlich absichern, dass dies rechtlich auch zulässig ist. Ein eigener Ablauf würde jeden eine Stange mehr Geld kosten, als die paar hundert Euro Reparatur.

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#7
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

[zitat]Hallo Gaertner88,
Das mit dem Absperren wäre für mich die finale Maßnahme, wenn alle vernünftigen Versuche gescheitert sind, die Gemeinschaft an den Kosten zu beteiligen. Wenn ich es eh alleine zahlen muss, dann kann ich ja ruhig "zugeben" dass es mir gehört. Wenigstens habe ich dann etwas Spass dabei.
von Jochenerich - 20.08.2004 15:38:09[/zitat]

Wenn Du es eh allein bezahlen musst, dann gehört es ja auch Dir und Du kannst absperren ;)


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#8
 Von 
IBJ
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Gibt es einen Entwässerungsplan, der die Regenwasserableitung regelt? ... Geht das Regenwasser in einen Kanal oder Sickerschacht, wenn Sickerschacht, wo liegt dieser? ...wem gehört dieser?
Wenn nix über Gemeinschaftseigentum geregelt ist, dann mach ein Rundschreiben an die anderen Partein, daß Du auf Grund der unklaren rechtlichen Situation Deine Dachrinne von den anderen abtrennen wirst und jeder für die Ableitung seines Regenwassers selber sorgen muß.
Nach meinem Verständnis und Erfahrungen (Bayern) liegt hier auch ein Planungs- oder Ausführungsfehler vor. Da hat ein Bautrüger mal ganz einfach ein paar T€ für eine saubere Lösung gespart (Grunddienstbarkeit, oder 5xFallrohr mir Kanalanschluß, oder 5x Versickerung).

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#9
 Von 
Jochenerich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Regenwasser fließt in den städt. Abwasserkanal, es gibt keinen Sickerschacht.
von einem Entwässerungsplan habe ich auch noch nichts gehört. Ich habe mich schon beim Wasseramt, beim Grundbuchamt und bei der Gemeinde erkundigt.
Nachdem mir der Anwalt meiner lieben Nachbarn ein sehr fadenscheiniges Schreiben geschickt hat, gehe ich davon aus, dass er rechtlich auch nichts in der Hand hat und ich somit doch richtig liege. Nach einer gewissen Frist werde ich nun ankündigen, die Dachrinne bzw. den Abflusss für alle anderen abzusperren.

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#10
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich schließe mich Blondi an. Mein erster Gedanke war auch, hier hat der Bauträger gespart. Wir haben schon viele Reihenhäuser gebaut, unter anderemauch 5-fach Häuser, da hat jedes Haus sein eigenes Fallrohr.

Ein Entwässerungsplan muss man auf dem Baurechtsamt einreichen, ohne Entwässerungsplan keine Baugenehmigung. Dieser müsste dem Bauträger vorliegen. Lass dir diesen doch vom Bauträger zeigen. Ausserdem würde ich dem Bauträger mal schriftlich den Mangel anzeigen. Ist die Abnahme des Hauses schon länger als 5 Jahre her?? Wenn nicht steht der Bauträger noch in der Gewährleistung.

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#11
 Von 
Jochenerich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Häuserzeile ist schon fast 30 Jahre alt, also nix mit Gewährleistung.
Ob der Bauträger gespart hat oder nicht ist hier auch nicht die Frage.
Es geht einzig allein darum, dass ob der Tatsache, dass das Ablaufrohr gemeinschaftlich genutzt wird, wie im aktuellen Fall bei einem Schaden alle mitzahlen müssen. Oder bin ich der Dumme weil es sich auf meinem Grund befindet? Den Entwässerungsplan werde ich mit trotzdem mal zeigen lassen. Der Bauträger hat anscheinend nicht nur hier gespart. Danke für die Tipps. Jochenerich

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#12
 Von 
IBJ
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie das vor 30 Jahren baurechtlich aussah, weiß ich nicht, damals war ich noch hinter dem eisernen Vorhang und hab die schulbank gedrückt. Ich geh einfach mal davon aus, daß es so rechtens war. Daraus würde ich aber weiter schlußfolgern, daß dann die Dachentwässerung Gemeinschaftseigentum ist und hier dann auch alle Miteigentümer, die dort angeschlossen sind, das hieße weiterhin, daß alle an den Kosten beteiligt werden können, wenn keinem direkt eine Schuld an der Missere zuzuordnen ist.
Ich bin aber kein Richter, nur Bauing..
Auf jeden Fall hoffe ich auf einen positiven Ausgang für Dich.
Hast Du Dich mal beim Entwässerungsamt erkundigt WIE, bzw. WO die ganzen Grundleitungen verlegt sind, vielleicht haben die auch einen Rat für Dich. Sicherlich bist Du kein Einzelfall.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Jochenerich,
das hättest du ja gleich sagen können, das eure Häuser 30 Jahre alt sind. Damals gab es nämlich viele Regelungen noch nicht. Die Pflicht, einen Verwalter zu haben usw. wurden erst mit der Zeit eingeführt. Man sieht ja auch, dass das WEG nicht viele Paragraphen hat. Der Deutsche tendiert natürlich auch dazu, alles zu regeln. Vieles wird daher erst geregelt, wenn es als Problem auftaucht. Wir haben z.B. in unserer Teilungserklärung Regelung drinnen, die total unzulässig sind (z.B. Wahl des Verwalters ist unwiderruflich). Ich vermute, das sich vor 30 Jahren keiner Gedanken gemacht hat, was wäre wenn. Und die Grünen (als Umweltoberaufseher) hat es da auch noch nicht gegeben.

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#14
 Von 
Jochenerich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich weiss wie die Leitungen verlaufen, dass hilft mir aber nicht weiter. kein Amt konnte mir in dieser Sache weiterhelfen. Ich habe vom Anwalt (!) meiner Nachbarn ein Schreiben erhalten, indem sie sich weigern sich an den Kosten zu beteiligen. Da ich wegen des relativ geringen Betrages von ca. 600 Euro auf keinen Fall gerichtlich vorgehen werde, werde ich die Leitung nach einer Frist absperren. ich werde dies den Nachbarn schriftlich mitteilen.
Danke Euch allen für die Ratschläge !

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#15
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle auch absperren!!!! Dann sollen sich die anderen ihr Fallrohr selbst ran bauen und das ist sicherlich teurer wie der Anteil aus 600 Euro.

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#16
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

ich würde aber ALLEN parteien anschreiben, damit sich der "andere" darauf einstellen kann das nichtmehr das wasser von 2,5 sondern von 4 parteien durch seinen ablauf muss, was nicht jedes fallrohr aufnehmen wird.

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#17
 Von 
Jochenerich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich werde das Schreiben an alle 4 Parteien verteilen, damit jeder weiss was auf sie zukommt. Ich gehe davon aus, dass die Fallrohre nicht für 4 Häuser konzipiert sind, somit müssen die Nachbarn reagieren/handeln. Ausserdem möchte ich eine Reaktion dieses Anwalts provozieren, der es nicht für nötig erachtet hat, auf mein sachliches, höfliches Schreiben zu antworten und die Sache auszusitzen. Ich denke dann muss er reagieren. Ich halte Euch auf dem Laufenden...

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