Reihenhaus Grunddienstbarkeit

8. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
RinaH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Reihenhaus Grunddienstbarkeit

Guten Morgen,
ich bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Unterforum bin, wenn nicht entschuldige ich mich schonmal vorweg.

Wir haben ein Reihenmittelhaus gekauft. Die Vertragsunterzeichnung beim Notar war vor ca. 2 Monaten. Es wurde auf eine Grunddienstbarkeit der Stadt hingewiesen, einen genauen Wortlaut konnte man uns jedoch nicht aushändigen, viele Krankheitsfälle etc... aber es ginge dabei um die Farbe des Hauses laut Notarangestelle.
Gut, Haus gefiel, Farbe eh egal und unser aktueller Nachbar von unten ist absolut untragbar! Daher gekauft.
Jetzt haben wir den Vertrag mit den Vor-Voreigentümern erhalten (die haben bei der Stadt gekauft damals). Darin enthalten auch die Grunddienstbarkeit aufgeschlüsselt.
Wir haben laut Expose ein Haus mit 2 Stellplätzen vor der Tür gekauft (Parkplatzsituation sonst bescheiden) die garnicht zulässig sind... die tolle neue moderne Eingangstür hat die falsche Farbe bzw. Materialien... der Kaminholz/Fahrradschuppen darf da auch offenbar garnicht stehen und die Überdachung der Eingangstür darf so laut der Grunddienstbarkeit auch nicht sein...
Nun frage ich mich: müssen wir das alles nach Einzug (aktuell wohnen die Vorbesitzer noch drin bis Dezember) direkt ändern? Oder kann man es ruhig "drauf ankommen lassen" und erst ändern wenn die Stadt es bemerkt und geändert haben möchte? Gibt es da gleich hohe Strafen?
In den Häuserreihen sehen eigentlich alle Häuser anders aus als in dieser Grunddienstbarkeit ausgewiesen. Selbst die Dächer passen nirgendwo (wäre aber energetisch wohl auch nicht sinnvoll das auf dem Stand der 20er Jahre zu belassen...). Stellplätze vor dem Haus haben auch mehrere und den besonders an die Zeit angelehnten Blumengarten hat keiner. Teilweise Zäune, teilweise keine Zäune etc.
Also außer die Hausfarbe sieht es nicht ansatzweise einheitlich oder im 20er Jahre Stil aus....
Dankeä fürs lesen und ggf antworten:)

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14767 Beiträge, 4537x hilfreich)

Hallo,

ich würde auf keinen Fall schlafende Hunde wecken, das kann euch richtig Ärger mit der Nachbarschaft bringen (selbst wenn eigentlich die diejenigen sind, die etwas falsch gemacht haben).

Erst wenn ich was ändern würde (etwa die Haustür), dann würde ich mich schon im eigenen Interesse an die Vorgaben halten. Wie es der Zufall so will kann nämlich kurz danach eine Überprüfung kommen, und dann hat man die Investition nochmal.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RinaH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich mir auch schon gedacht, bloss weiß ich nicht ob es da nicht böse Konsequenzen geben könnte wenn es bemerkt wird.... wenn man dann noch die Möglichkeit hat es einfach ohne weitere Konsequenzen zu verändern würden wir es halt erstmal so lassen.
Die Tür ist 2 oder 3 Jahre alt, die sollte erstmal halten^^ Zumindestens wenn wir die jetzt nicht zwangsläufig ändern müssen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.382 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.401 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen