Hallo,
ich ziehe demnächst ins Reihenhaus meiner Großeltern, Bj 65.
Damals war das ein Neubaugebiet.
Das Haus grenzt direkt mit einer kompletten Außenwand an den Fußweg, und dieser direkt an einen öffentlichen Parkplatz.
Diese Parkplätze ziehen sich über die ganze Außenwand und Garten. Das Haus vor und gegenüber grenzt ein Teil an den Parkplatz.
Nun sind laut Tiefbau wir alleine für den kompletten Parkplatz bis Strassenseite dafür verantwortlich, Unkraut zu zupfen und Fegen. Der Parkplatz verfügt über ca. 30 Parkplätze und ist wie gesagt öffentlich. Also wir besitzen nicht mal ein Parkplatzrecht.
Kann man dem widersprechen oder bin ich daran gebunden? Ich weiß nicht, ob meine Großeltern damals etwas unterschrieben haben? Verjährt sowas einmal?
Die Zeiten damals waren ja verkehrsbedingt auch noch ganz anders.
Das ganze Streu liegt rum und die Zigaretten, von weiteren Abfällen ganz zu schweigen, im Winter laufen die Motoren teilweise eine halbe Std. nur von 1 Auto, bis die Scheiben frei sind, und wir sollen als dank den Platz sauberhalten?
Der Mann meinte, "Ätzende Sachen " zum Unkrautvernichten darf ich nicht verwenden, sondern muss "zupfen".
PS: Die Autos stehen ja auch meistens dort, was ist, wenn ein Nachbar mich für eventl. für Kratzer verantwortlich machen will? (wenn man mal weiter denkt ;o) )
Danke und grüsse Katzi
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Reinigung von öffentl. Parkplatz ?
26. April 2011
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Frage vom 26. April 2011 | 16:54
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 3x hilfreich)
Reinigung von öffentl. Parkplatz ?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 26. April 2011 | 19:47
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Quatsch.
Das "Tiefbauamt" wäre für so was nicht wirklich zuständig. Auch muss man nicht auf "fremden" Grundstücken putzen.
Wenn, dann muss man den Gehweg vor dem Haus putzen, das würde in der Gemeindesatz stehen.
Wenn man "Kratzer" in ein Auto macht haftet man.
Das "Tiefbauamt" soll doch mal erklären wie die auf die Idee kommen :-)
Uwe
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#2
Antwort vom 27. April 2011 | 21:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119944 Beiträge, 39804x hilfreich)
quote:
laut Tiefbau
Wer ist das denn? Der Nachbar oder wer?
quote:
Kann man dem widersprechen oder bin ich daran gebunden?
Klar. Widersprechen kann man allem und jedem.
Ob dies rechtliche Auswirkungen hat, hängt von vielen Faktoren ab.
quote:
Ich weiß nicht, ob meine Großeltern damals etwas unterschrieben haben?
Dann sollte man DAS mal zeitnah feststellen?
quote:
Verjährt sowas einmal?
Eventuell ja oder auch nicht. Käme darauf an, was wan wo und wie vereinbart wurde.
quote:
Die Zeiten damals waren ja verkehrsbedingt auch noch ganz anders.
Das dürfte irrelvant sein, sofern das zupfen nicht von der Anzahl der geparkten Autos abhängig wäre.
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