Reservierung Immobilie

9. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)
Reservierung Immobilie

Es geht um folgendes:
Ein möglicher Käufer einer Immobilie unterschreibt beim Makler einen Vertrag, der besagt, dass diese Immobilie 2 Wochen für den Interessenten reserviert wird. Sollte die Immobilie dann doch nicht genommen werden, hat der Interessent eine Gebühr von xxx zu bezahlen.

Wo kann ich nachlesen, dass das rechtens ist? Ich weiß, dass viele Makler soetwas machen.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

Rechtens ist es nur bedingt.
Aber wenn man diese Reservierung mal genau leist dann steht da folgendes:
Tritt der Käufer zurück muss er zahlen.
Tritt der Makler (oder der Verkäufer) zurück kriegt der Käufer sein Geld zurück.
Das ist doch eine tolle Reservierung.

Es ist nur eine Sicherheit für den Makler und daher eine Leistung ohne Gegenleistung. Also zwei Möglichkeiten: nicht unterschreiben oder noch einen Zusatz draufschreiben, dass der Makler bei Rücktritt (Seitens des Verkäufers oder des Maklers) ebenfalls eine Entschädingung in gleicher Höhe zahlen muss.
Das habe ich getan. Danach hat die Maklerin keinen Wert mehr auf die Reservierungsvereinbarung gelegt.

-- Editiert von leidschaf am 10.08.2006 08:38:47

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Zuerst einmal Danke für eure Postings.

In dem o.g. Fall ging es darum, dass der Interessent diese Immobilie gerne kaufen wollte. Nun war der Urlaub schon seit längerem geplant, konnte nicht verschoben werden. Also wurde ein Reservierungs-Vertrag zwischen Makler und Interessent aufgesetzt.
Wenn der Interessent nach seinem Urlaub aus welchen Gründen auch immer die Immobilie nicht mehr nehmen will, müßte eigentlich der Makler vortragen bzw. belegen, dass sich in den 2 Wochen tatsächlich weitere Interessenten sich sich für dieses Objekt gemeldet haben und durch die Reservierung von ihren Kaufvorhaben zurückgetreten sind. Nur dann entsteht dem Makler entgangene Courtage.

Aber ich denke, durch diese Vereinbarung will der Makler den Interessenten dazu bringen, auch tatsächliches zu kaufen.Eine Art Druckmittel.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich frage mich sowieso, worin in einem solchen Fall die vergütete Gegenleistung überhaupt bestehen soll.

Wenn der Makler ein Haus für 2 Wochen jemandem reserviert, heißt dies, daß er während dieser Zeit keine Verkaufsverhandlungen mit anderen Interessenten führen darf. Die Immobilie anbieten, Auskünfte erteilen oder Besichtigungen durchführen wird er weiterhin können. Das ist schon mal ein wesentlicher Teil der Verkaufsaktivität.

Jetzt frage ich mich, ob überhaupt ein ernsthafter Interessent von seinem Kaufvorhaben Abstand nehmen wird, wenn er für die konkreten Verkaufsgespräche noch 1-2 Wochen warten muß. Ist doch eher unwahrscheinlich, wenn man bedenkt, daß der Immobilienkauf sowieso Zeit und Geduld erfordert.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen