Hallo zusammmen,
ich eröffne in 2-3 Monaten ein Kosmetikstudio, in dem Laden ist momentan noch ein Schmuckladen drin.
Ich muss mir in dem Laden, um darin arbeiten zu können, mit Rigipswänden zwei Räume abteilen.
Benötige ich hierfür eine Baugenehmigung? Der Laden ist in Baden-Württenberg
Vllt kennt sich jmd aus und kann mir weiterhelfen.
Gruss
Nina
-- Editiert von Nina89 am 12.03.2018 14:27
Rigipswände, Baugenehmigung notwendig? (BaWü)
Verbaut?
Verbaut?
Im Baugenehmigungsantrag bzw. vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gibt es die Möglichkeit, eine Nutzungsänderung zu beantragen. Das neue Gewerbe ist nicht ähnlich dem bisherigen Gewerbe.
Vom Vermieter bitte die zulässigen Verkehrslasten aus der zum Gebäude zugehörigen Statik benennen lassen. Daraus kann man Rückschlüsse ziehen, ob man Trockenbauwände nach Belieben errichten kann.
-- Editiert von hausfrau66 am 12.03.2018 15:38
Okay ich dachte eigentlich, da es sich bei beidem um ein Gewerbe handelt würde man keine Nutzungsänderung benötigen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Vermieter hat ggf. auch eine Kopie der Baugenehmigung, für welches Gewerbe bei Errichtung des Gebäudes die Genehmigung erteilt wurde ?
Hallöle,
ich denke schon, dass ein Nutzungsänderungsantrag sehr wohl notwendig ist, da das bisherige Unternehmen ja nur Handel durchführte, aber bei Euch Dienstleistungen im Angebot sind und dort z.B. auch andere Dinge, z.B. chemischer Art, gelagert werden, andere Abfälle anfallen etc. etc. etc. Wenn der Antrag nicht gestellt wird, kann das ernsthafte Folgen haben, bis hin zur Untersagung der Nutzung! Da solltest Du Dich unbedingt vorher absichern! Und alle Vereinbarungen natürlich schriftlich. Denn ein "...aber mein Vermieter hat damals gesagt..." nutzt einem im "Worst Case" leider rein gar nichts.
wölfin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten