Riss in Außenwand – Baumangel?

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
ThorstenJ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Riss in Außenwand – Baumangel?

Guten Tag, wir wohnen seit ca. 10 Jahren in unserem Einfamilienhaus, durch einen Bauträger gebaut. Vor kurzem ist ein Riss in der Außenwand aufgetreten, der so deutlich ist, dass der Innenputz sich aufwölbt und der Außenputz sich ablöst. Ausgelöst wird das womöglich durch die Deckenlast (Betondecke), die in diesem Bereich nur auf einer schmalen Stütze aufliegt. Eventuell wurde hier die Statik falsch berechnet. Welche Möglichkeiten habe ich hier? Statikpläne liegen mir leider nicht vor.
Gruß
ThorstenJ

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Welche Möglichkeiten habe ich hier? Statikpläne liegen mir leider nicht vor.


Den Schaden können wir von hier aus nicht beurteilen.
Nimm Dir eine Sachverständigen oder auch Sachkundigen, welcher die Rißbildung und die Ursachen beurteilt.

Zitat:
usgelöst wird das womöglich durch die Deckenlast (Betondecke), die in diesem Bereich nur auf einer schmalen Stütze aufliegt


Die Deckenauflagerung auf einer Stütze erzeugt eine hohe lokale Einzelkraft in der Stütze und eine hohe Pressung im Mauerwerk unter der Stütze. In der Folge kann es zu einer Rißbildung kommen.

Zitat:
Statikpläne liegen mir leider nicht vor.

Da kannst Du nach Unterlagen im Bauaktenarchiv der Stadt suchen bzw. dort anfragen, da das Gebäude erst 10 Jahre alt ist.

-- Editiert von hausfrau66 am 02.11.2017 10:38

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#2
 Von 
ThorstenJ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben das Haus selbst über einen Bauträger bauen lassen. Kann ich von ihm die Statikpläne einfordern?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von ThorstenJ):
Kann ich von ihm die Statikpläne einfordern?

Kann man. Falls ihn die Unterlagen noch vorliegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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