Rohrverlegungsplan.

19. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Roberto30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Rohrverlegungsplan.

Hallo Leute,

bei uns im Haus gibt es Probleme mit den Spülen das es da immer öfters gluckert! Sind 8 Familien und bei allen tritt das Problem immer stärker auf. Mal 30 sekunden, mal 15 min! Wir sind noch in den 5 Jahren Gewährleistung, da unser Haus Bj 2008 ist. Nun möchten wir eventuell ein Gutachten erstellen (+ Rohre überprüfen) um zu schauen ob alles richtig gebaut ist. Ich habe auch der Hausverwaltung, die das haus auch hat Bauen lassen eine Email geschrieben, das wir die Pläne gerne haben wollen, wie die Abflussleitungen verlegt worden sind. Da muss es doch so ein Plan geben! Wenn ja, sind sie verpflichet sie rauszurücken, oder?

Danke für die Antworten.

-----------------
""

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, das ihr Eigentümer der Wohnungen seid, als Mieter solltet ihr euch an den Vermieter wenden.

- In den Plänen steht nur drin, wie die Leitungen hätten verlegt werden sollen. Manchmal weichen die Handwerker davon ab, das wird nachträglich nur selten in den Plänen vermerkt...

- Auf jeden Fall sollte man als Eigentümer rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist das Gluckern als Mangel reklamieren. Dies wird die Verwaltung nicht unbedingt unterstützen, wenn sie auch für den Bau verantwortlich war, das sollte euch als Eigentümer aber nicht davon abhalten. Laßt euch also nicht vertrösten, sondern verlangt eine Überprüfung der Abflüsse (Rohrkamera) durch eine neutrale Firma.

- Tip: prüft mal nach, ob die Entlüftung der Fallrohre in Ordnung ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das ist ein Entlüftungsproblem. Man wird dir kaum "Pläne" schicken die beweisen das die einen Fehler gemacht haben und nur reparieren müssen. Auch wird es nicht am Plan sondern an der Ausfertigung liegen.

Das müsst Ihr selber beweisen. Meldet den Schaden an, verlangt eine Nachbesserung. Danach müsst Ihr klagen damit das nicht verjährt.

Ihr hab auch keine Rechte mehr "Pläne" zu bekommen.... Die sollten Ihr haben....

quote:
sondern verlangt eine Überprüfung der Abflüsse

Verlangt doch einen Porsche...:-) Es bestehen außer den Gewährleistungspflichten keine zu Kamerafahrt oder Planrausrückung.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roberto30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke. Wir sind alle Eigentümer. Wir wollen es ja überprüfen lassen. Damit es nicht verjährt muss man das einklagen? Oder muss man das irgendwie offiziel melden? Wie kann ich die Belüftung überprüfen? Die müsste ja auf dem Dach sein. Und eine Überprüfung der Rohre mit Kamera zahlen die nicht, die sollen wir selber zahlen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Damit es nicht verjährt muss man das einklagen?


Ja

quote:
Wie kann ich die Belüftung überprüfen?


Mit einem Fachmann

quote:
Die müsste ja auf dem Dach sein.


Je nachdem wie die Rohre gelegt sind muss an jedem Leitungsende eine Entlüftung liegen, wenn Sie nicht nah der Hauptleitung ist. Die Hauptleitung hat auch eine Lüftung.

Ihr solltest sicher sein das es sein Fehler war, sonst bleibt ihr auf den Klagekosten sitzen. Da es kaum lohnt das vorher zu prüfen, klagt los. Das Gericht wird dann einen Gutachter bestellen.

Gewinnt Ihr zahlt der Gegner alles (wenn der noch existiert) . Verliert ihr zahlt Ihr die Kosten.

Ich würde einfach mal nen Sanitärhandwerker fragen was die Beseitigung des Problems kostet.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roberto30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke. Muss ich mal im Haus klären.

Vielen Dank

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roberto30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Leute,
wie ist es eigentlich mit nem Rechtschutz?Würde der Fall von einem Rechtschutz übernommen? Gibt welche für alle gleichzeitig nen Rechtschutz (8Familien)? Oder muss da jeder selber einen Haben. Oder wird soetwas nicht übernommen? Wie z.B die Scheidung!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ihr seit zusammen eine WEG die in eigenem Namen (durch Verwalter) klagen kann, Ihr könnt auch einzel klagen.

Die meisten Versicherungen übernehmen keine Hausbauschäden.

Lies doch deinen Vertrag, wenn du einen hast, sonst ist es jetzt eh zu spät.

Bist du im Recht zahlt doch eh der Gegner alles

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roberto30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Sorry konnte micht früher melden. Die WEG durch verwalter klagen!? Tja die Verwaltung hat ja den Bau beauftrag. Ich glaub nicht das die sich selber verklagen würde.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Die WEG durch verwalter klagen!? Tja die Verwaltung hat ja den Bau beauftrag


Quatsch. Ihr seit eine WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) deren Verwaltung durch den Verwalter vertreten wird. Man kann sich kaum selber verklagen.

Der Verwalter kann im Namen der WEG klagen. Auch hat nicht der Verwalter die Arbeiten beauftragt sondern die Eigentümer.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.809 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen