Also in der Tiefgarage steht ein Mofa-Roller, der in einer Nische abgestellt wird. Er steht seit einem halben Jahr regelmäßig dort. Mündliche und schriftliche Ermahnungen jüngster Zeit der Hausverwaltung haben zu keinem Ergebnis geführt. Der Roller steht weiterhin dort.
Kann man den jetzt abschleppen lassen? Die Kosten muss man dann wohl im Nachhinhein wieder einfordern, oder? Der Eigentümer des Rollers ist bekannt, aber uneinsichtig, da er ja niemanden behindert, was grundsätzlich stimmt. Aber der Roller ist eben nunmal nicht auf einem Stellplatz, sondern einfach so abgestellt.
Roller in Tiefgarage außerhalb offiziellem Stellplatz
Warum ist es so schlimm wennn der Roller dort steht?
Geht´s ums Prinzip oder ums Geld, welches der Eigentümer zahlen soll?
Einfachste Lösung - vor der Nische eine Sperre anbringen (Holzbrett).
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WARUM?
Warum stört der Roller?
Interessante Frage, aber irrelevant. Ein Roller würde auch auf einer großen Wiese grundsätzlich niemanden stören, aber wollen sie ihn auf Ihrer Wiese haben :-)
-- Editiert von HeHe am 05.10.2007 15:52:53
Gebe ihnen Recht, aber der Vergleich hinkt.
Ich gehe davon aus, dass du ein wohnungseigentuemer bist. die garage ist im besitz der eigentuemergemeinschaft.
der roller steht somit zu unrecht auf dem gemeinschaftseigentum.der besitzer ist abzumahnen. wenn keine reaktion : gerichtlicher entscheid.
hierbeit die hausverwaltung gefordert.diese muss die weiteren schritte einleiten.
zu beachten ist, dass der besitzer des rollers den anderen eigentuemern unkosten verursacht, wie z.b. strom fuer licht, strom fuer garagentor, kosten f.d reinigung,
nutzung der tiefgarage !
-- Editiert von libulla am 25.10.2007 08:11:59
Echt drollig!
Mein Mieter hat auf seinem eigenen Stellplatz auch einen Roller abgestellt...jetzt bläht sich ein Menschle dass über ihm wohnt..er meint der Roller macht beim anlaufen zuviel Lärm und stinkt!!
Die Menschen werden immer wieder etwas finden um andere zu ärgern! Nichts desto trotz wird der Roller dort auch in Zukunft parken.
Gruß
Akinci
-- Editiert von Akinci am 19.11.2007 12:55:23
Akinci - du übersiehst die unterschiedliche Ausgangslage - dein Rollerfahrer hat einen Stellplatz gemietet und steht dort zu Recht. Der Poster-Rollerfahrer stellt sich einfach auf eine freie Fläche in der Tiefgarage.
sika0304- ich weiss...eigentlich wollte ich bloß ausdrücken wie kleinlich manche Menschen sind....warum kann der Roller dort nicht stehen...hallo...rennt da ständig jemand in die Tiefgarage und guckt nach ob der Roller dort steht.....oder will da vielleicht jemand anderst...vielleicht seine Fahrräder...Kinderwagen oder sonst was hinstellen....
DAS KLEINKARIERTE NERVT!
vielleicht macht er ja mal einen Deal mit dem Rollerfahrer dass er dafür den Winterdienst übernimmt oder so was!!!
Hallo Akinci,
ja, ich stimme dir zu, man muss nicht wegen jedem Pubs nach dem Gericht schreiben.
Hier geht es aber darum "Wehret den Anfängen" der eine Mieter fängt an, da etwas abzustellen, dann kommt der nächste usw., usw.
Ich denke nur an die Kellerflure, die gerne vollgestellt werden und hinterher war es keiner.
Meine Erfahrungen zeigen, daß es nicht beim Roller bleiben muß - damit fängt es nur an. Danach ist es ein Auto. Wenn man darauf hinweist, daß man dadurch nicht mehr wie gewohnt wenden - dadurch nicht mehr rückwärts einparken kann - und somit beim Rausfahren ein deutlich höheres Risiko hat irgendwo anzustossen - dann fängt man sich auch Bemerkungen ein, daß man dazu nur besser fahren können muß.
Leider lassen sich solche Dinge nicht immer vernünftig regeln. Dem Rollerfahrer könnte ja eventuell ein Platz zugeordnet werden - damit würde das natürlich kostenpflichtig werden - u.a. wird der Halter dann in die Unterhaltskosten anteilmäßig mit aufgenommen. Vermutlich hat der Halter dann keine Lust mehr, aber das kann man ja prüfen ...
Kleinlich auf so etwas nichtigem rumzureiten. Besonders wenn der Roller niemanden stört...
Nicht kleinlich, sondern eher peinlich einen 12 Jahre alten Thread für einen solchen Kommentar raufzuholen...
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