Rückabwicklung Kaufvertrag

15. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung Kaufvertrag

Hallo, bin neu hier und hoffe das mir geholfen werden kann.
Im Januar 2002 kauften wir bei einem Bauträger ein Reihenhaus (WEG, Sondernutzungsrecht, Grunddienstbarkeiten für Stellplatz, Carport)
Im Frühjahr/ Sommer 2008 stellte sich heraus , dass die gesamte Reihenhausanlage, z.Zt. 27 Häuser, nicht genehmigt und auch nicht genehmigungsfähig sind. Zudem hat der Bauträger gegen ca.35 Auflagen des B-Plans verstoßen.
Wir erwägen nun eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages.
Hat jemand Erfahrung damit? Kosten? Erfolg?
Gibt es Seiten im Netz?
Bin für jede Antwort dankbar.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Die Frage wird doch sein - wird da Geld zu holen sein?
Was mich wundert - ist es dem Bauamt nicht aufgefallen, dass da soviele Häuser illegal gebaut wurden?
Vielleicht kann dir die Verbraucherzentrale raten, ob es bei euch eine Gruppe von Immobiliengeschädigten gibt. Sinnvoll ist auf jeden Fall einen Fachanwalt einzuschalten.
Habt ihr den von der Gemeinde eine Auflage, dass ihr ausziehen müsst?
Wurde Grunderwerbsteuer, Grundsteuer usw. gezahlt?

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#2
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bauantrag wurde gestellt bevor das Grundstück geteilt wurde.
Die Gemeinde und der zuständige Kreis denken über eine änderung des B-Plans nach um die ganze sach zu heilen, wir werden auf jeden fall einen rechtsanwalt beauftragen.
Die ganze ist aufgeflogen als der Bauträger mit der Herstellung 12 weiterer Häuser begonnen hat, auch hier wurden wir betrogen, laut Kaufvertrag sollten " nur " 35 Häuser gebaut werden, nun werden es wohl 39.

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#3
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Bedenke aber beim Rechtsanwalt, dass der Streitwert der Kaufpreis ist und das deshalb horrende Anwaltshonorare fällig werden, wenn du die Sache durchziehen willst. Eine Beratung sollte man sich natürlich holen, aber statt Rückabwicklung könnte das Ziel doch sinnvoller die Kostenübernahme durch den Bauträger für die Legalisierung der Häuser sein. Oder willst du wirklich ausziehen? Und bedenke auch das Risiko, dass der Bauträger Insolvenz anmeldet, dann guckst du in die Röhre und zahlst deinen Anwalt trotzdem.

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#4
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bauträger haftet als GbR, also auch mit Privatvermögen, zudem hat die GbR min. 3 weitere recht große Mitgesellschafter, über die kosten sind wir uns im klaren, aber es ergeben sich fast täglich neuigkeiten die schon eine arlistige Täuschung klar erkennen lassen, wir werden zusammen mit anderen betroffenden einen Rechtanwalt nehmen.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Der Bauträger hat die Rechtsform einer GbR?

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#6
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, eindeutig !!

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

27+12 Häuser a ca. 300 000 = 12 MIO

Das geben auch große Firmen hops. Fehlende Papiere mindern ja nicht den Wohnwert. Also würde ich drinbleiben und mal abwarten was passiert.
Ist der Bauträger potent genug geht das auch noch in einem Jahr.

Ist aber eher anzunehmen das die Behörden einknicken.

Streitwert ist der Kaufpreis und die Rechtsanwatskosten ziemlich hoch.

K.

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#8
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Leztendlich werden die Behörden wohl einknicken, aber die Eigentümer, Gemeinschaftsfläche ca. 2850m², sollen auf dieser fläche eine Baulaserklährung abgeben, auf einem Grundstück das man schon 2002 mit gekauft hat.
Der Wohnwert wird natürlich nicht gemindert, aber es ist unmöglich das Haus zu verkaufen !!
Auch wenn das Risiko gross ist, wir werden auf Rückabwiklung des gesamten Kaufvertrages klagen, der Bauträger ist mit über 20 in seinem Eigentum sthenden Häusern und Wohnungen mehr als lequiede.
Wir werden weiter berichten.
Für jeden tipp sind wir sehr Dankbar

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#9
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

@thosilame

Dann mach dein Sparbuch schon mal um wenigstens 10.000€ ärmer, das wird nämlich dein Anwalt alleine schon mal haben wollen. Und der kassiert einen großen Teil davon als Vorkasse, die Gerichte ebenso, sollte Klage eingereicht werden.

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#10
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also soll man sich das allses gefallen lassen ?
Bei den großen knicken alle ein, die kleinen werden zum Schafott geführt

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#11
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also soll man sich das allses gefallen lassen ?
Bei den großen knicken alle ein, die kleinen werden zum Schafott geführt

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#12
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Nein, gefallen lassen nicht. Aber Rückabwicklung ist doch das allerletzte Mittel.

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Stellt sich die Frage inwieweit eine fehlende Baugenemigung die doch noch erteilt wird zum Rücktritt berechtigt ?

K.

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#14
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Könnte mir gut vorstellen, dass dann ein Gericht die Klage abweisen wird bzw. bei einem Urteil zu Gunsten der Beklagten entscheidet.

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#15
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit insgesamt über 35 verstößen gegen den B-Plan, 4 Verstößen gegenden Stätebaulichen vertrag, Arglistige Täuschung, Finanzielle Berreicherung dadurch, dass 4 Häuser mehr gebaut werden, die Baugenehmigung wurde vor der Teilung der Grundstücke erteilt als das Baugrundstück noch als ein großes und nicht wie jetzt als 4 kleinere.
Eintragungen von Baulasten auf einem Grundstück was dem Bauträger nachweislich seit juni 2006 nicht mehr gehöhrt, bweusste nachweisliche Falschaussagen gegenüber Behörden,
Wir können und wollen auch nicht mehr, schon die tatsache, dass nunmehr 39 Häuser und nicht wie im Kaufvertrag 35 Häuser gebaut werden, 12 davon als Sozialer Wohnungsbau, was ich nicht als abwertend verstanden haben will, mindert den wert des Hauses wofür wir im Juni 2002 183527,65.-€ hingelegt haben enorm.
Ich möchte denjenigen sehen der da noch die Füße still hält, die kosten für ein verfahren in der größe würden sich auf ca. 14.000.-€ belaufen,
Soviel wissen wir, aber der Verlust des hauses liegt laut aussage der Bank zur zeit bei ca. 85500.-€

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#16
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Was wäre wenn die Stadt nun alles genemigt, den Bebauungsplan ändern. Dann bleibt nichts außer dem Kaufvertrag , und dort steht wohl kaum was über die Nachbarschaft drin.

Wie die Bank wegen Papierschäden auf fast 50 % Minderung kommt kann wohl nur die Bank erklären.

Gibts da wohl Finanzierungsprobleme !

K.

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#17
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Um was für Baulasten gehts überhaupt?

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#18
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit den Finazeirungsproblemen habe ich überlesen.
Um die Abstandsflächen zu heilen, was die gemeinde auch nicht über den B-Plan regeln kann, müssen Baulasten auf dem Benachbartem Grundstück eingetragen werden, dieses grenzt unmittelbar an unser haus und wir haben ein eingetragendes Miteigentum in höhe von 1/35, dies kann die Gemeinde nicht über den B-Plan regeln, regelbar sind Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, nicht aber Abstandsflächen.
Es sollen also Baulasten eigetragen werden auf ein Grundstück was wir schon im Januar 2002 gekauft haben.

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#19
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Über die Eintragung einer Baulast entscheiden die Eigentümer des Grundstücks. Da das hier alles eine WEG ist kann kaum für das eine WEG Haus auf dem Grundstück des anderen WEG Haus eine Baulast eingetragen können.

Und wenn den Wertverlust durch eine Baulast kann man ausrechnen.

Aber all das spielt nur eine untergeordnete Rolle. Was genau mindert denn den Wert des Hauses wenn hinterher alles genemigt wird. Keine Gemeinde reisst so viele Häuser ab, also wird man sich einigen.

K.

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#20
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also alles so hinnehmen wie es ist, wird schon alles werden, ist ja nicht so schlimm.
Der zuständige Kreis erwägt den Abriss zweier Häuser und von drei Carports, auch wird eine Rückabwicklung der Teilungserkklärung in Erwähgung gezogen, da die Teilungserklärung bestandteil des Kaufvertrages ist, bleibt wohl nur eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages in betracht, aussage eines Sachbearbeiters des Kreises.
Mal angenommen der Kreis, Gemeinde, Bauträger und Eigentümer sollten sich einigen, was nur durch eine realteilung der Grundstücke stattfinden könnte, was der Bauträger, dem 5 Häuser gehöhren, z.Zt. vermietet, auf keinen fall zustimmen wird.
Versuche mit dem Bauträger gütlich zu Verhandeln sind fehlgeschlagen.Es wird jedliche aussage verweigert.

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#21
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Na ja, in dem Falle wäre als Alternative zur Rückabwicklung doch aber, den Bauträger auf Erfüllung dieser Pflichten zu verklagen. Und da stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht. Wenn jetzt alle auf Rückabwicklung klagen, haftet er zwar als GbR mit seinem Privatvermögen, aber auch das ist irgendwann zu Ende.

Ich diese Spielchen, hab ähnlichen Ärger auch durch, auch wenns bei uns um wesentlich kleinere Schadenssummen ging. Auch ich bewohne ein Reihenhaus mit gemeinsamer Zufahrtstraße. Deshalb kenne ich einige Dinge ganz gut. Alle Streitpunkte betrafen bei uns aber nur die eigene Immobilie und eine Wertminderung war damit auch nicht verbunden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thosilama
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nicht unser Ziel den Bauträger in den konkurs zu treiben, aber es gibt wohl keinerlei alternative zur Rückabwiklung um sauber aus der sache herauszukommen.
Ob auch noch andere auf Rückabwicklung klagen werden wissen wir nicht.
Viele denken an einen Finanziellen ausgleich wenn man sich bereiterklährt seine Unterschrieft zu geben.
Wir halten eine Rückabwicklung für eine saubere sache, schließlich bleibt das Haus mit allen Nebengebäuden bei dem Bauträger, der es dann entweder wieder veräußern oder Vermieten kann.

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