Rückschnitt der Grenzbepflanzung - Eigentümer auch Anspruch gegen Miteigentümer?

15. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Rückschnitt der Grenzbepflanzung - Eigentümer auch Anspruch gegen Miteigentümer?

Also, liebe Wissenden!

Habe mir jetzt alles über Grenzbepflanzung durch gelesen, was je so im Forum geschrieben wurde (ziemlich viel).

Meine Frage ist aber: Hat ein Eigentümer Anspruch darauf, dass ein Miteigentümer seine Grenzbepflanzung, auf dem ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Grundstücksteil, zurückschneidet, wie ein Nachbar das gegenüber seinen Nachbarn hätte?

Zur Vorgeschichte: Zwei Grenzen des dem Miteigentümer zugewiesenen Grundstücksteils liegen an einem öffentlichen Spielplatz. Die Grenzen sind mit so'nem stacheligen immergrünen Zeugs bepflanzt, dass zwischenzeitlich auch schon mind. 3-3,5 m hoch ist. Da in den vergangenen vier Jahren nichts an diesen Grenzen beschnitten wurde, wächst das Zeugs auch auf den Spielplatz rüber, wo sich auch schon einige Kinder dran weh getan haben. Die Wohnung des Miteigentümers ist vermietet. Habe die Mieter gebeten einen Rückschnitt vorzunehmen. Da ich aber nicht weisungsbefugt bin und wohl auch weil sie keine Lust haben, haben sie diese Arbeiten abgelehnt. Kurze Zeit später erzählte mit die Mieterin, dass sie ihre Vermieter um Rückschnitt gebeten hätten. Diese haben dann erklärt, dass sie den Rückschnitt auch nicht vornehmen würden.

Also, was meint ihr? Ich gehe davon aus, dass ich einen Anspruch habe, weil die Eigentümer im allgemeinen einen Anspruch darauf haben, dass das Grundstück in einem pfleglichen Zustand gehalten wird und ordentlich aussieht (habe ich irgendwo gelesen).

Immer her mit euren Meinungen! Danke!!!!

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Das ist Sache des Verwalters, den anderen Eigentümer darauf hinzuweisen, dass von seinem Sondereigentum keine Gefahr ausgehen darf. Der sollte ihm eine Frist setzen, bis wann er den Rückschnitt erledigt haben sollte, sonst würde er eine entsprechende Fachfirma zu seiner Lasten mit der Beseitigung beauftragen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@ sika 0304

Habe ganz vergessen zu erwähnen, dass wir nur zwei Eigentümer sind und keinen Verwalter haben, da sich die anderen Miteigentümer beharrlich weigern eine Eigentümerversammmlung - auf der so etwas geklärt werden könnte - abzuhalten.
Habe beim AG zwischenzeitlich Antrag auf Bestellung eines Verwalters nach § 43 WEG gestellt.

Danke für deine Meinung. Werde aber trotzalledem - unabhängig von AG-Entscheid -die Miteigentümer unter Fristsetzung auffordern. Habe das Gefühl, sie weigern sich an Gesetze zu halten, weil sie ihre eigene Rechtsauffassung haben und aus Trotz.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Kurz zur Info:
Wie ich schon vermutet habe. Heute kam ein Schreiben der Miteigentümer, dass ich gar nichts zu sagen hätte und das mich das alles gar nichts anzugehen hätte. Dann kamen sie noch mit überzogenen Forderungen, dass Eigentümerbeschlüsse wieder rückgängig gemacht werden sollten!!?!!
Eigentlich schön, dass ich dieses Schreiben jetzt auch noch habe, denn das Gericht wollte noch mal genau von mir wissen, warum ich denn einen Verwalter bestellen lassen will. Dieses blockieren und mauern der ME :devil: geht mir ganz schön auf die Nerven, vor allen Dingen, weil ich nichts auf dem Grundstück und am Gemeinschaftseigentum machen darf zur Instandhaltung. Halte euch auf dem laufenden (falls es euch interessiert).

Tschüssi!

-- Editiert von Astrid Helen am 22.11.2006 18:53:29

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Kurz zur Info, falls es jemanden interessiert.

Eine Eigentümerversammlung wurde immer noch nicht abgehalten. Habe jetzt schon mehrfach versucht mit den ME ins Gespräch zu kommen. Vergeblich! Letzte Einladung zur Eigentümerversammlung haben sie am 12.03.07 erhalten - abgelehnt.

Heute waren sie aber erstaunlicher Weise da und haben den Rückschnitt der Grenzbepflanzung vorgenommen! Hört! Hört!

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.907 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen