Rückseite des Nachbarhauses

23. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
MaxHaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückseite des Nachbarhauses

Mein Hof grenzt an der Rückseite von einem Nachbarhaus.
Diese Rückseite ist marode und der Verputz fällt ab.
Das ist kein schöner Anblick, immer auf so eine Wand zu schauen.
Muss der Nachbar diese Wand neu verputzen oder kann er das so lassen wie er es möchte .
Könnt ihr mir da ein Tipp geben wie ich hier vorgehen soll
Danke

Verbaut?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Sofern der Putz auf sein eigenes Grundstück fällt, kann er das lassen wie er möchte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Und wenn's ihm reinregnet ists's auch sein Problem :D

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#3
 Von 
MaxHaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sofern der Putz auf sein eigenes Grundstück fällt, kann er das lassen wie er möchte.


Nee der Putz fällt auf meine Seite in den Hof

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

.........aber nicht gegen die Optik.

"Schön aussehen" ist ja auch relativ.

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#6
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)

Mal so am Rande erwähnt: wer die deutschen Hinterhöfe in Sachen Baufälligkeit erschreckend findet,sollte sich mal englische Hinterhöfe ankucken. Da siehts z.T. aus,als hätte ne Bombe eingeschlagen,was den Bauzustand angeht.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Dann wäre der Nachbar verplfichtet, zu verhindern das Teile seines Hauses auf Dein Grundatück fallen.

Wie er das macht bleibt allerdings ihm überlassen.



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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist kein schöner Anblick, immer auf so eine Wand zu schauen.
Du kannst ihm auch anbieten, dies auf deine Kosten machen zu lassen, wenn dich der Anblick stört...

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Wenn durch herabfallende Brocken Gefahr für Menschen oder die Gefahr einer Beschädigung von Dingen besteht, dann muss der Nachbar was machen.

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