Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich haben vor ca. 5 Monaten einen Bauwerkvertrag für ein Haus von *** unterzeichnet. Laut der Verkäuferin war der Vorteil, dass wir uns so den günstigeren Preis von 2019 sichern konnten. Ein Grundstück für dieses Haus besitzen wir aktuell noch nicht. Auch die Firma konnte uns bisher kein passendes anbieten. Man versprach uns jedoch natürlich intensiver danach zu suchen. Allerdings denke ich, dass dies bei der aktuellen Marktsituation schwierig wird. (Flachdach, Bauhaustil, relativ viel Grundfläche). Ein Rücktritt von dem Vertrag sei wenn wir kein Grundstück finden würden nach 2 Jahren ohne Kosten (sofern keine Planung etc. erfolgt sei) für uns möglich. Im Vertag steht folgender Absatz:
Weist der Bauherr nach, dass er aus ihm nicht zu vertretenden Gründen das Eigentum an dem Baugrundstück nicht erwerben kann oder innerhalb von 24 Monaten nach Zustandekommen des Bauwerkvertrages auch ein Ersatzgrundstück nicht erwerben kann, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (Dasselbe wird für eine nicht zustande kommende Finanzierung wiederholt). Im Falle des berechtigten Rücktrittes hat der Bauherr die bereits in Auftrag gegebenen Projektierungsleistungen bis zum Höchstbetrag von 7500€ zzgl. Umsatzsteuer zu vergüten.
Erklärt wurde uns, dass Projektierungsleistungen z.B. Die Planung und Prüfung des Hauses für ein Grundstück wären.
Können wir also wenn wir in den nächsten 11/2 Jahren kein Grundstück finden von dem Vertrag ohne uns hierdurch entstehende Kosten zurücktreten ?
Für eine Antwort bedanke ich mich schon Mal im Voraus.
Beste Grüße
Tim
-- Editiert von Moderator am 07.04.2021 11:52
Rücktritt Bauwerkvertrag
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Da antworte ich mit: Ja.
Steht noch irgendetwas, wie dieser Nachweis erfolgen soll?ZitatWeist der Bauherr nach, :
Will K-Haus evtl. jeden Monat gewiesen haben, wie und wo ihr gesucht habt und dass ihr wieder nichts gefunden habt?
Ich würde das bei K-Haus schriftlich nachfragen.
Hmm. Nun ja, VerkäuferInnen haben immer Vorteile parat.ZitatLaut der Verkäuferin war der Vorteil, dass wir uns so den günstigeren Preis von 2019 sichern konnten. :
Ja, das ist korrekt.ZitatErklärt wurde uns, dass Projektierungsleistungen z.B. Die Planung und Prüfung des Hauses für ein Grundstück wären. :
Ist die Situation für Grundstücksverkäufer jetzt schwierig?ZitatAllerdings denke ich, dass dies bei der aktuellen Marktsituation schwierig wird. :
Guten Tag,
Was hat sich aus der Sache mit *** ergeben?
Wir haben auch 2019 einen bauvertrag da unterschrieben und stehen nun vor dem gleichem Problem.
Bekannte die nach 10 montane eine gebrauchte Immobilie gekauft hatten und somit bei *** kündigten mussten eine Summe von 5000 Euro als Schadensersatz aushandeln!
Wir haben allerdings weder Architekten beschäftigt noch großen Aufwand verursacht bei *** .
Hatten zwar schon beinahe ein Grundstück gekauft, dies jedoch kurz vor dem notartermin abgesagt da es plötzliche Änderungen gab. Auch die Hausbaufirma stand hinter uns. Nun finden sie keine Grundstücke die uns gefallen und es ist auch Aussichtslos das es bald welche gibt die unseren Ansprüchen entsprechen.
Komme ich nun vielleicht ohne Strafe davon?
-- Editiert von Moderator am 07.04.2021 11:52
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Bitte für ein neues Problem einen neuen Beitrag schreiben.ZitatKomme ich nun vielleicht ohne Strafe davon? :
Eine Frage zum Baurecht ist deine nicht.
Vielleicht verschiebt die Moderation den Beitrag ins passende Unterforum?
Und jetzt?
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