Rücktritt vom Grundstückskauf

28. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Harmless
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Rücktritt vom Grundstückskauf

Jemand kauft ein Grundstück im Wert von ¤60.000.

Dies tut er aufgrund einer mündlichen Zusage über eine stehende Finanzierung eines freien Vermittlers.

Die Finanzierung platzt.

Der Käufer möchte zurücktretten vom Kaufvertrag oder die Sache anders rückgängig machen.

Wer kennt ein paar Tipps?

Danke.

-----------------
" "

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Da ein Kaufvertrag über ein Grundstück der notariellen Beurkundung bedarf, ist noch gar kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.

Da es noch keinen wirksamen Kaufvertrag gibt, kann man auch nicht von einem Kaufvertrag zurücktreten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Sollte aber der Vertrag schon beim Notar unterschrieben worden sein, ist man auf den Goodwill des Verkäufers angewiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harmless
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Kaufvertrag liegt wie oben erwähnt naturgemäß vor, da ansonsten natürlich nicht von einem Rücktritt gesprochen werden kann.

Also, der Kaufvertrag gem. §433 BGB i.V.m. §311b BGB liegt vor.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Wegen der geplatzten Finanzierung wird der Verkäufer wohl kein Geld bekommen.

Vom Vertrag zurücktreten kann hier nur der Verkäufer, weil der Käufer nicht zahlt (§ 323 BGB ). Das wird er wahrscheinlich so machen.

Dadurch ist der Käufer aber zu Schadenersatz verpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Harmless,
sobald es um Wohnung/Haus geht, ist der Kaufvertrag doch erst gültig, wenn er vom Notar unterschrieben wurde. Ich denke, du kannst diese Käufe nicht mit anderen Kaufverträgen vergleichen.
Was meinst du, wieviele noch beim Notar abspringen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen