Rücktritt vom Kaufvertrag

18. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stoner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag

Meine Tochter und mein Schwiegersohn haben am 02.06.2006 ein freistehendes Einfamilienhaus gekauft. Der Notarstermin ist schon gelaufen.

Gestern hatten beide nun das erstemal die Möglichkeit, das Haus im geräumten Zustand zu besichtigen und haben festgestellt, dass das gesamte Haus -alle Wände incl. Dach, nass ist. Nicht feucht, sondern nass.
Dies war bei den vorherigen Besichtigungen des Hauses, nicht zu erkennen.

besteht eine Möglichkeit, aus dem Kaufvertrag wieder raus zu kommen?

Vielen Dank für Antworten
Gruß Stoner

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ein geschlossener Vertrag ist, sofern man sich ein Rücktrittsrecht nicht vertraglich vorbehalten hat (eher selten), auch zu erfüllen.

Wahrscheinlich wird im Vertrag auch die Gewährleistung des Verkäufers für vorhandene Mängel ausgeschlossen sein.

Im Prinzip besteht die Möglichkeit, einen Vertrag anzufechten, wenn man über wesentliche verborgene Mängel arglistig getäuscht worden ist oder der Verkäufer sogar bewußt unwahre Zusagen über diese Dinge gemacht hat.

Aber: dies alles müßte man nachweisen - also nicht nur den Mangel an sich, sondern auch, daß der Verkäufer davon gewußt und den Mangel arglistig verschwiegen hat bzw. sogar ausdrücklich das Gegenteil behauptet hat. Vermutungen genügen nicht.

Außerdem gehört es zum Wesen eines verborgenen Mangels, daß man ihn auch bei gründlicher Besichtigung nicht hätte erkennen können. Wer ein Haus nur oberflächlich besichtigt, muß sich das schon selbst zurechnen lassen.

Das ist nun sicher eine Frage des Einzelfalls, aber auf den ersten Blick will sich mir nicht erschließen, wieso eine massive Durchnässung von Wänden ein verborgener Mangel sein kann, den man trotz aller Sorgfalt nicht hätte bemerken können.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 18.06.2006 20:17:51

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#2
 Von 
Fantasy
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Stoner,

ich würde den Vertrag anfechten. Eine Bekannte von meiner Mutter hatte ein ähnliches Problem, allerdings im Keller jedoch wohnten sie bereits in dem Haus. Die Verkäuferin musste für den entstanden Schaden aufkommen. WEnn Rechtschutzversicherung vorhanden, auf jedenfall probieren dagegen vorzugehen.



-- Editiert von Fantasy am 25.06.2006 14:13:47

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