Guten Morgen,
wir möchten uns heute zum zweiten Mal ein Haus (Bj. 1935) anschauen, welches auf den ersten Blick eine solide Substanz hat und lt. Makler keine Mängel aufweist. Nun drängt die Zeit etwas, da andere Mitbewerber bereits eine Finanzierung angefragt haben.
Laut Makler hat er bereits Handwerker bzgl. der geschätzten Sanierungskosten befragt und Kosten von ca. 80.000 Euro ermittelt.
Das wäre alles im Budget und auch noch etwas Puffer nach oben.
Ich würde auch gerne einen Bausachverständigen beauftragen, um das abschätzen zu lassen. Da das vermutlich aber etwas dauern dürfte und ich ungern die Immobilie an den Mitbewerber verlieren möchte, meine Frage: Kann ich nach einer Zusage inkl. Finanzierungszusage an den Makler bzw. Eigentümer noch vom Kauf abspringen? Natürlich bevor der Notartermin gelaufen ist.
Vielen Dank für eure Tipps.
Rücktrittsrecht bei Immobilienkauf
29. Juli 2018
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Frage vom 29. Juli 2018 | 08:11
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktrittsrecht bei Immobilienkauf
Verbaut?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 29. Juli 2018 | 13:07
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Können Sie, selbst ein sogenannter Vorvertrag wäre nicht bindend. Der Verkäufer kann natürlich desgleichen tun, vor Unterzeichnung des Notarvertrags können beide noch abspringen.ZitatKann ich nach einer Zusage inkl. Finanzierungszusage an den Makler bzw. Eigentümer noch vom Kauf abspringen? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Juli 2018 | 20:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119642 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKönnen Sie, selbst ein sogenannter Vorvertrag wäre nicht bindend. :
Nicht ganz:
Zum einen wäre er verbindlich, wenn er notariell beglaubigt wäre.
Zum anderen könnte der Verkäufer auch bei nicht notariell beglaubigtem Vorvertrag bei Rücktritt gewisse Kosten geltend machen (vergebliche / nutzlose Aufwendungen).
#4
Antwort vom 29. Juli 2018 | 22:02
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatNatürlich bevor der Notartermin gelaufen ist. :
Viel Zeit bleibt meist nicht bis zum Notartermin, meist gerade ein wenig über die 14 Tage hinaus.
Vor allem wenn andere Interessenten sich schon um eine Finanzierung bemühen, bis man die eigene hat wird wohl auch Zeit kosten.
Je nach Vorvertrag kann der Verkäufer Aufwand berechnen, und der Notar wird auch eine Rechnung schicken.
#5
Antwort vom 30. Juli 2018 | 12:48
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Zum einen wäre er verbindlich, wenn er notariell beglaubigt wäre.
Der (Vor)Vertrag wäre nicht verbindlich - eine notarielle Beglaubigung reicht nicht aus.
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