Rücktrittsrecht bei Immobilienkauf

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nevi21
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktrittsrecht bei Immobilienkauf

Guten Morgen,
wir möchten uns heute zum zweiten Mal ein Haus (Bj. 1935) anschauen, welches auf den ersten Blick eine solide Substanz hat und lt. Makler keine Mängel aufweist. Nun drängt die Zeit etwas, da andere Mitbewerber bereits eine Finanzierung angefragt haben.
Laut Makler hat er bereits Handwerker bzgl. der geschätzten Sanierungskosten befragt und Kosten von ca. 80.000 Euro ermittelt.
Das wäre alles im Budget und auch noch etwas Puffer nach oben.
Ich würde auch gerne einen Bausachverständigen beauftragen, um das abschätzen zu lassen. Da das vermutlich aber etwas dauern dürfte und ich ungern die Immobilie an den Mitbewerber verlieren möchte, meine Frage: Kann ich nach einer Zusage inkl. Finanzierungszusage an den Makler bzw. Eigentümer noch vom Kauf abspringen? Natürlich bevor der Notartermin gelaufen ist.
Vielen Dank für eure Tipps.

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5 Antworten
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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Nevi21):
Kann ich nach einer Zusage inkl. Finanzierungszusage an den Makler bzw. Eigentümer noch vom Kauf abspringen?
Können Sie, selbst ein sogenannter Vorvertrag wäre nicht bindend. Der Verkäufer kann natürlich desgleichen tun, vor Unterzeichnung des Notarvertrags können beide noch abspringen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Können Sie, selbst ein sogenannter Vorvertrag wäre nicht bindend.

Nicht ganz:
Zum einen wäre er verbindlich, wenn er notariell beglaubigt wäre.
Zum anderen könnte der Verkäufer auch bei nicht notariell beglaubigtem Vorvertrag bei Rücktritt gewisse Kosten geltend machen (vergebliche / nutzlose Aufwendungen).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Nevi21):
Natürlich bevor der Notartermin gelaufen ist.

Viel Zeit bleibt meist nicht bis zum Notartermin, meist gerade ein wenig über die 14 Tage hinaus.
Vor allem wenn andere Interessenten sich schon um eine Finanzierung bemühen, bis man die eigene hat wird wohl auch Zeit kosten.
Je nach Vorvertrag kann der Verkäufer Aufwand berechnen, und der Notar wird auch eine Rechnung schicken.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Zum einen wäre er verbindlich, wenn er notariell beglaubigt wäre.

Der (Vor)Vertrag wäre nicht verbindlich - eine notarielle Beglaubigung reicht nicht aus.

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