Hallo,
aus finanziellen Gründen bin ich gezwungen nach 3 Jahren meine ETW zu verkaufen und versuche gerade die Kosten, die mir hier entstehen aufzulisten. Ein wesentlicher Punkt ist die Rückzahlung der Eigenheimzulage. Leider konnt ich hier keine genauen Infos im Internet finden. Und welche Zahlung kommen desweiteren auf mich zu. Die ETW verkaufe ich mit Verlust, muss dieses auch versteuert werden?
Für Hilfe bin ich sehr Dankbar!
Gruss Thomas
Rückzahlung der Eigenheimzulage bei Hausverkauf?
Verbaut?
Verbaut?
Hallo,
warum sollst Du die Eigenheimzulage zurückzahlen müssen? Sie steht Dir noch für dieses Jahr zu, wenn Du in diesem Jahr verkaufst oder vermietest.
Vor 3 Jahren habe ich mit meinem Mann eine ETW gekauft. Vor 1 1/2 Jahren haben wir uns getrennt und die Wohnung ist seitdem vermietet. Letztes Jahr haben wir die volle Eigenheimzulage für 2003 erhalten, da die Wohnung von uns noch bis Mai bewohnt war. Dann haben wir unsere Trennung und Vermietung der Wohnung dem Finanzamt mitgeteilt. Daraufhin haben wir einen Bescheid erhalten, dass wir ab 2004 keine Eigenheimzulage mehr erhalten. Wir mussten nichts zurückzahlen. Warum auch?
Hallo Keken,
vielen Dank für die Info.
Irgendwie bin ich von der Annahme ausgegangen, dass die Eigenheimzulage zurückzahlen muss da das Zulegen eines Eigenheimes fehlgeschlagen ist. Ich habe da wohl eine falschen Gedankengang verfolgt und mich von der Auskunft eines Bekannten verunsichern lassen, der meinte "Mit dem verkauf einer ETW kann man mit 25.000 Euro Steuern und Rückzahlungen (von mir an den Staat) rechnen"
Aber ich freue mich, wenns nicht so ist. Das entlastet mich ein wenig!
Vielen Dank und Gruss
Thomas
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@webbes,
kekken hat natürlich recht, du bekommst nach altem Recht 8Jahre deine Eigenheimzul. wenn du ein Eigenheim erwirbst. D.h. also auch, das wenn du jetzt erst 4oder5 mal die Förderung bekommen hast steht dir die Differenz beim nächsten erwerb zu , das aber jetzt nur theoretisch, wenn die Zulagen abgeschafft werden hast du wahrscheinlich ( vermutung ) pech gehabt
Bei dem Verkauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung fallen weder Steuern an, noch muss die Eigenheimzulage zurück gezahlt werden.
Du hast sogar dann noch das Recht auf die vollen Eigenheimzulage wenn Du nur an einem Tag im Jahr die Wohnung selbst bewohnt hast. Für die Folgejahre entfällt jedoch die Eigeheimzulage.
Diese Restjahre kannst Du jedoch dann wieder nutzen, wenn Du irgendwann erneut eine Wohnung oder ein Haus kaufst, es sei denn die Eigenheimzulage ist bis dahin abgeschafft.
Hey Super!
Vielen Dank für die Infos !
Lieben Gruss
Thomas
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