Sachverständiger - Bestellt/Vereidigt?!

17. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)
Sachverständiger - Bestellt/Vereidigt?!

Hallo,

aufgrund diverser Mängel an einem Gebäude welche kontinuierlich abgestritten und ausgesessen werden musste ein Anwalt hinzugezogen werden. Nach schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch den Anwalt würde der Anwalt der Baufirma gerne den "Haus und Hof" Gutachter der Baufirma schicken. Der Gutachter ist weder vereidigt noch gerichtlich bestellt.

- Muss dem zugestimmt werden?
- Hat dessen Gutachten Bestand vor Gericht?
- Kann das Gericht jeden Gutachter bestellen oder nur vereidigt und bestellte Gutachter?

Beim Auftraggeber stellt sich ein schlechtes Bauchgefühl ein nachdem über Monate hin nichts passierte und nun sehr gerne der "Haus und Hof" Gutachter vorbei kommen würde.

Danke

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31 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Muss dem zugestimmt werden?

Nö.
Kann sich im weiteren Verfahren aber als sehr nachteilig erweisen.



Zitat (von teemitrum):
Hat dessen Gutachten Bestand vor Gericht?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von teemitrum):
Kann das Gericht jeden Gutachter bestellen oder nur vereidigt und bestellte Gutachter?

Das Gericht ist da in der Wahl recht frei.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird allerdings regelmäßig bevorzugt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten

Die da wären?

Zitat (von Harry van Sell):
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird allerdings regelmäßig bevorzugt.

Dachte wegen der Neutralität wäre bei Gericht immer ein vereidigter zu bestellen.

Es schrillen eben die Glocken wenn der Gutachter auf der Lohnliste des Auftragnehmers steht...



-- Editiert von User am 17. Juni 2024 17:29

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Die da wären?

- Konkreter Inhalt des Gutachtens
- Güte der Argumente der jeweiligen Parteien
- Kompetenz / Inkompetenz der jeweiligen Parteien
- Gedankengänge des Gerichtes
...



Zitat (von teemitrum):
Dachte wegen der Neutralität wäre bei Gericht immer ein vereidigter zu bestellen.

Nö.

Es muss ja auch erst mal einen verfügbaren ö. b. u. v. Sachverständigen zu der jeweiligen Fragestellung geben.


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#4
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es muss ja auch erst mal einen verfügbaren ö. b. u. v. Sachverständigen zu der jeweiligen Fragestellung geben.


Laut IHK Suche 13 Stück im Umkreis von 50km um die Baustelle. Der Gutachter war wohl mal vereidigt - ist es aber nicht mehr lt. Google

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Laut IHK Suche 13 Stück im Umkreis von 50km um die Baustelle.

Dann ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Gericht Deinem Antrag auf Einschaltung eines ö. b. u. v. Sachverständigen stattgeben wird.


Signatur:

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37531 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Muss dem zugestimmt werden?
Nein. Man kann einen anderen SV vorschlagen.
Zitat (von teemitrum):
Hat dessen Gutachten Bestand vor Gericht?
Vielleicht. Das entscheidet das Gericht.
Zitat (von teemitrum):
Kann das Gericht jeden Gutachter bestellen oder nur vereidigt und bestellte Gutachter?
Das ist Sache und Entscheidung des Gerichts. Erfahrene Richter *nehmen* oft den, den sie schon kennen.

Sehr viele ähnliche Verfahren ziehen sich über lange Zeit, denn die Gutachter/Sachverständigen geben abwechselnd ihre jeweils beauftragten Gutachten/Gegengutachten ab. Das sind immer Privatgutachten.
Bis ein Richter einem folgt ODER ein gerichtliches Gutachten beauftragt. Dann meist eins durch ö.b.u.v. SV.

Wer hat hier die Beweisfragen gestellt? Dein Anwalt?
Gute Gegenargumente hat man, wenn diese Fragen nicht komplett beantwortet werden, sondern der SV *zu Gott und der Welt* Stellung nimmt.
Zitat (von teemitrum):
Dachte wegen der Neutralität wäre bei Gericht immer ein vereidigter zu bestellen.
Nö. Es gibt auch jede Menge unabhängige SV, die nicht ö.b.u.v sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer hat hier die Beweisfragen gestellt? Dein Anwalt?


Ich hole mal etwas aus...

Immer bei Regen und starkem Wind entstehen -innen- Nasse flecken an der Wand. Man kann dem auch zusehen. Wenn es dann nicht mehr regnet trocknen die Flecken wieder ab. Das ganze ist nun 13x passiert. Die Baufirma hat nach dem 10 Wassereintritt sämtliche Mängel welche wir stets schriftlich angezeigt haben abgewiesen mit der Begründung dies sind ganz normale physikalische Prozesse im Putz. Dann wurden an den betroffenen Stellen der Putz abgeschlagen und in einem Neubau (Abnahme nicht erfolgt) Sanierputz welcher wasserundurchlässig ist aufgetragen. Bei 11, 12 und 13 waren dann die Wände neben dem Sanierputz nass... Wieder kein einsehen der Baufirma.

Die Sache wurde an einen Anwalt für Baurecht übergeben welcher die ausführende Firma zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat.

Der Anwalt der ausführenden Firma hat nun geantwortet die Baufirma wisse nicht woher die nassen Flecken bei Regen kommen und würden gerne ihren Haus und Hof Gutachter vorbei schicken welcher nicht mehr vereidigt und bestellt ist...

-- Editiert von User am 17. Juni 2024 18:01

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#8
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2278 Beiträge, 502x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Der Anwalt der ausführenden Firma hat nun geantwortet die Baufirma wisse nicht woher die nassen Flecken bei Regen kommen und würden gerne ihren Haus und Hof Gutachter vorbei schicken welcher nicht mehr vereidigt und bestellt ist...

... und wo ist das Problem Deinerseits?

Die Firma hat keine Idee zur Mangelursache und will sich Fachwissen einkaufen, um Ihrer Pflicht zur Mangelabstellung nachkommen zu können.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Der Anwalt der ausführenden Firma hat nun geantwortet die Baufirma wisse nicht woher die nassen Flecken bei Regen kommen und würden gerne ihren Haus und Hof Gutachter vorbei schicken welcher nicht mehr vereidigt und bestellt ist...

Die Firma macht also genau das, was Anwalt und Mandant fordern.

Da muss man sich nun entscheiden, ob man da mitmacht oder abblockt.

Wenn man nun die Mängelbeseitigung verweigert, ist der Drops gelutscht. Die Firma kann sich dann einfach zurücklehnen und sagen "wir wollen, aber man hat verweigert".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37531 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Ich hole mal etwas aus...
Also hat dein Anwalt lediglich zur Mangelbeseitigung A bis Z aufgefordert. Er hat keine Beweisfragen gestellt, d.h. die Ursache zu finden und zur Ursache Stellung zu nehmen.
Also stimme diesem Gutachter zunächst zu, damit es voran geht. Du zahlst diesen nicht.

Abseits der Gutachterfrage:
Deine nassen Wände haben dich ja schon Anfang 2024 hierher bewegt.
Wann seid ihr nun eingezogen? 30.3.24??
Mit Einzug habt ihr das Objekt abgenommen, aber die alte Mängelliste lebt auf.
Nichts gemacht--- stimmt wohl nicht.
Zitat (von teemitrum):
Dann wurden an den betroffenen Stellen der Putz abgeschlagen und in einem Neubau (Abnahme nicht erfolgt) Sanierputz welcher wasserundurchlässig ist aufgetragen.
Wo sind denn diese ominösen Stellen, die sich wie der *Pinkertonsche Fleck* immer wieder zeigen.
Jaja, an den Innenwänden--- an welchen? Es gibt da etliche im ganzen Haus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
und wo ist das Problem Deinerseits?
Die Firma hat keine Idee zur Mangelursache


Die Firma hat vor Monaten schriftlich mitgeteilt Nasse Flecken bei Regen sind normal und auf physikalische Prozesse zurückzuführen sie sehen keinerlei Handlungsbedarf und weisen sämtliche Vorwürfe zurück...

Misslungene nicht fachgerechte versuche mit Sanierputz...

Jetzt auf einmal die Kehrtwende?
Das macht stutzig

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#12
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Da haben sich die Beiträge überschnitten, sorry @Anami

Zitat (von Anami):
Also hat dein Anwalt lediglich zur Mangelbeseitigung A bis Z aufgefordert. Er hat keine Beweisfragen gestellt, d.h. die Ursache zu finden und zur Ursache Stellung zu nehmen.
Also stimme diesem Gutachter zunächst zu, damit es voran geht. Du zahlst diesen nicht


Korrekt. Der Anwalt hat die ausführende Firma zur Mängelbeseitigung aufgefordert und eine Frist hierzu gesetzt. Des weiteren hat er darauf hingewiesen dass vor Abnahme die Beweislast bei der Firma liegt.

Zitat (von Anami):
Wann seid ihr nun eingezogen? 30.3.24??
Mit Einzug habt ihr das Objekt abgenommen, aber die alte Mängelliste lebt auf.


Wir sind Mitte April eingezogen. Auf anraten des Anwalts haben wir vor dem Einzug ein Schreiben (Post, Einschreiben) an die Baufirma gesendet mit der Mitteilung das wir einer konkuldenten Abnahme widersprechen und nur Aufgrund dringender Umstände einziehen. -> Wohnung aufgrund Aussage des Unternehmens gekündigt, späterer Umzug fällt in Geburtstermin Risikoschwangerschaft, keine Möglichkeit bei den jeweiligen Eltern unterzukommen, bereits einjähriges Kind im Haus. Fertigstellung laut Vertrag war März 2024.

Zitat (von Anami):
Wo sind denn diese ominösen Stellen


Immer im Umkreis von oder an Fenstern. Und immer mit starkem Regen und Wind. Vor dem Sanierputz sind immer exakt auf den cm die selben Stellen nass geworden. Nach dem wasserabweisenden Sanierputz immer neben dem Sanierputz.

Die eigenen Arbeiter der Firma sagen es passt was nicht und Sanierputz ist pfusch - müssen dies aber tun aufgrund Anweisung des Chefs und Angst vor Konsequenzen. Fensterbauer und Kaminkehrer der den Blower Door gemacht hat sehen dies genauso. Drei persönlich Bekannte Hochbauingenieure sagen dies ebenfalls.

-- Editiert von User am 17. Juni 2024 20:15

-- Editiert von User am 17. Juni 2024 20:25

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#13
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2278 Beiträge, 502x hilfreich)

Irgendwas passt nicht, oder ich kann nicht lesen ;)

Ihr seid 04/2024 eingezogen.
Bisher gab es mindestens 13 Vorfälle, wo Feuchteflecken aufgetreten sind.

Wo sind die Feuchteflecken aufgetreten? Innen oder außen?
Wie ist eure Außenwand aufgebaut?

Bei einer Attika - wie hoch und wie abgedeckt?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Ihr seid 04/2024 eingezogen.
Bisher gab es mindestens 13 Vorfälle, wo Feuchteflecken aufgetreten sind.

Eine Anzahl von Vorfällen trat schon vor dem Einzug auf.



Zitat (von de Bakel):
Wo sind die Feuchteflecken aufgetreten? Innen oder außen?

Ich würde sagen ... [Glaskugel rubbel] ... innen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Irgendwas passt nicht, oder ich kann nicht lesen


Was genau meinst du denn?


Zitat (von de Bakel):
Wo sind die Feuchteflecken aufgetreten? Innen oder außen?
Wie ist eure Außenwand aufgebaut?

Bei einer Attika - wie hoch und wie abgedeckt?


Die Feuchteflecken treten an der Innenwand bei stärkerem Regen und Wind auf. Immer an den exakt selben Stellen in der Nähe der Fenster.

Attika gibt es keine - Satteldach.

36,5 Ytong, Gewebespachtel, Grundputz, Edelputz, Anstrich.

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#16
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2278 Beiträge, 502x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Die Feuchteflecken treten an der Innenwand bei stärkerem Regen und Wind auf. Immer an den exakt selben Stellen in der Nähe der Fenster.

Du meinst vermutlich die Innenseite der Außenwand.

Die unmittelbare Nähe zum Fenster lässt, zusammen mit dem einschaligen Wandaufbau und einem Satteldach, einen Montagefehler bei den Fenstern vermuten.

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#17
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Du meinst vermutlich die Innenseite der Außenwand.


Korrekt. So sieht das ganze dann in Bildern aus... Kommen bei starkem Regen + Wind und trocknen dann jedes mal wieder komplett ab...

https://ibb.co/m9mzZ5f
https://ibb.co/fdSrFWb
https://ibb.co/ynb1znb

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#18
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2278 Beiträge, 502x hilfreich)

Klarer Montagefehler.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Klarer Montagefehler.


Sehen wir und diverse Bauhandwerker + Bauingenieure ebenfalls so... Nur eben die Firma nicht

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37531 Beiträge, 6272x hilfreich)

Dann lass den SV/Gutachter der Baufirma kommen.

Überschneiden sich irgendwo eure Eigenleistungen mit Firmenleistungen?


Zitat (von teemitrum):
Kommen bei starkem Regen + Wind und trocknen dann jedes mal wieder komplett ab...
Ja, Schlagregen dringt ein. Irgendwie logisch, dass der Putz trocknet, wenn das Wetter sich beruhigt.
Ob nun 3x oder 13x oder 50x, ---lass den Firmengutachter mal ran.

Sanierputz ist dann in solchem Fall mW Humbug.

Zitat (von teemitrum):
Wir sind Mitte April eingezogen.
Nun gut. 2 Wochen später--- hat aber nichts mit den Flecken zu tun.
Also seid ihr *eben erst* eingezogen.

Glückwunsch nachträglich zum Nachwuchs.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Überschneiden sich irgendwo eure Eigenleistungen mit Firmenleistungen?


Nein - haben nur die Innentüren und Badmöbel anschrauben selbst gemacht.

Zitat (von Anami):
lass den Firmengutachter mal ran.


Der schreibt wohl sehr Auftraggeberlastig - laut seinen Google Bewertungen...

Zitat (von Anami):
Sanierputz ist dann in solchem Fall mW Humbug.


Meiner Meinung (und anderer) nach ein Versuch die Sache zu vertuschen... Sanierputz ist ja wasserabweisend wegen dem Zementanteil... Dann steht das Wasser zwischen Sanierputz und Mauerwerk und die Probleme kommen erst nach den 5 Jahren...

Zitat (von Anami):
Glückwunsch nachträglich zum Nachwuchs.


Dankeschön :)

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37531 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Der schreibt wohl sehr Auftraggeberlastig - laut seinen Google Bewertungen...
Lass ihn trotzdem erst mal begutachten und Stellung nehmen. Sonst bewegt sich nichts in der Sache.
Erst, wenn sein Gutachten vorliegt, kann darüber weiter diskutiert/gestritten/per Gegengutachten vorgegangen werden.

Teile diesem Gutachter dann bitte nicht deine/eure Erkenntnisse/Meinungen zu Sanierputz mit.
Sag ihm bitte gar nichts, beeinflusse ihn mit nichts. Lass ihn seine Arbeit machen.
Er kann Fotos sehen wollen oder eben das frische Bild vor Ort, weils 1-2 Tage vorher grade wieder gestürmt und geregnet hat...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Der schreibt wohl sehr Auftraggeberlastig

Logischerweise - das ist sein Job.
Wer die Musik bestellt, bestimmt auch was gespielt wird.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#24
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Teile diesem Gutachter dann bitte nicht deine/eure Erkenntnisse/Meinungen zu Sanierputz mit.
Sag ihm bitte gar nichts, beeinflusse ihn mit nichts. Lass ihn seine Arbeit machen.
Er kann Fotos sehen wollen oder eben das frische Bild vor Ort, weils 1-2 Tage vorher grade wieder gestürmt und geregnet hat...


Heisst einfach zuschauen was er macht und nur auf Nachfrage Fotos zur Verfügung stellen?

Soll ich ausdrucke vorbereiten die er mitnehmen darf oder nur auf dem Tablet zeigen?
Hab auch Bilder der geöffneten Wand bevor wieder mit Sanierputz verschlossen worden ist... Da sieht man die feuchten Steine und Putzränder

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Soll ich ausdrucke vorbereiten die er mitnehmen darf oder nur auf dem Tablet zeigen?

Ich würde sie ihm per Mail senden - falls er überhaupt danach fragt.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2278 Beiträge, 502x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
falls er überhaupt danach fragt.

Nun ja, bei dem Schadensbild kann auch ein parteiischer "Schlechtachter" die Tatsachen kaum verwischen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37531 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer die Musik bestellt, bestimmt auch was gespielt wird.
Hm, auch ein *auftraggeberlastiger* Gutachter sollte mind. erkennen UND bewerten, dass ein Sanierputz dort keine anderen Mängel beseitigt.
Dann bliebe dem TE Zeit, ein evtl. solch gefärbtes Gutachten mit einem eigenen zu widerlegen.
Das böte es sich an, gleich einen ö.b.u.v SV zu beauftragen, dessen GA dann hfftl. auch vom Amtsgericht im evtl. folgenden Rechtsstreit anerkannt würde.

Zitat (von teemitrum):
Heisst einfach zuschauen was er macht und nur auf Nachfrage Fotos zur Verfügung stellen?
Ganz genau.
Zitat (von teemitrum):
Soll ich ausdrucke vorbereiten die er mitnehmen darf oder nur auf dem Tablet zeigen? Hab auch Bilder der geöffneten Wand bevor wieder mit Sanierputz verschlossen worden ist... Da sieht man die feuchten Steine und Putzränder
ICH würde ihm nicht sofort so weit entgegenkommen.
Die Firma hat ihn instruiert, der Gutachter sollte also wissen, was er prüfen und bewerten soll --- und er kann gern selbst beim Termin fragen, obs Fotos von *früher* gibt. Diese kann man ihm dann gern zeitnah zusenden. Möglichst nicht beim Termin und dort auch gar nicht ins Gespräch/Streit/Diskussion geraten.

Ansonsten würde ICH ihn einfach seinen Job machen lassen--- soll er sich doch blamieren (womit auch immer).

Ich sehe es wie @deBakel. Hier sollte auch der Haus-und Hofgutachter die Ursachen und die Möglichkeiten der Mangel-/Schadensbeseitigung erkennen und entspr. Stellung dazu nehmen.
Aber: Nur der GA weiß, was sein Auftrag ist.
Da euer GU sicher für etliche Gewerke Subs eingekauft hatte, zieht sich dann die Leine bis zum letzten durch, ders dann gewesen sein soll.
Dürfte euch egal sein, weil ihr mit dem GU den Vertrag habt, aber es könnte trotzdem ein langwieriger Streit werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann bliebe dem TE Zeit, ein evtl. solch gefärbtes Gutachten mit einem eigenen zu widerlegen.

Da Gerichte Parteigutachten in aller Regel nicht anerkennen, könnte das Verschwendung von Zeit und Geld sein.



Zitat (von Anami):
Das böte es sich an, gleich einen ö.b.u.v SV zu beauftragen, dessen GA dann hfftl. auch vom Amtsgericht im evtl. folgenden Rechtsstreit anerkannt würde.

Richtig. Wenn schon, dann einen ö.b.u.v SV, der konnte vom Gericht anerkannt werden.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#29
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Nun ja, bei dem Schadensbild kann auch ein parteiischer "Schlechtachter" die Tatsachen kaum verwischen.


Sehen auch alle bis auf der GU so...

Zitat (von Anami):
Dann bliebe dem TE Zeit, ein evtl. solch gefärbtes Gutachten mit einem eigenen zu widerlegen.
Das böte es sich an, gleich einen ö.b.u.v SV zu beauftragen, dessen GA dann hfftl. auch vom Amtsgericht im evtl. folgenden Rechtsstreit anerkannt würde.


Reicht es hier nicht erstmal dem Gutachten zu widersprechen und dann bestellt das Gericht einen ö.b.u.v SV?

Zitat (von Anami):
Da euer GU sicher für etliche Gewerke Subs eingekauft hatte, zieht sich dann die Leine bis zum letzten durch, ders dann gewesen sein soll.
Dürfte euch egal sein, weil ihr mit dem GU den Vertrag habt, aber es könnte trotzdem ein langwieriger Streit werden.


Ja korrekt - Fenster wurden an einen Sub vergeben - montiert hat der Sub vom Sub... Änhliches beim Außenputz... Da war eine Verständigung ohne Google Translator gänzlich unmöglich...
Ich seh die Sache relativ emotionslos - das sind keine Mängel die man wegdiskutieren oder aussitzen kann...

Danke für eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37531 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da Gerichte Parteigutachten in aller Regel nicht anerkennen,
Dem kann ich nicht zustimmen.
Aber ich kenne hier weder den evtl. müden Richter noch den Leibgutachter des GU, noch das zukünftige Gutachten.

Zitat (von teemitrum):
Reicht es hier nicht erstmal dem Gutachten zu widersprechen und dann bestellt das Gericht einen ö.b.u.v SV?
Wieso Gericht? Wer kann dir hier schon sämtliche Schritte für deinen Fall vorhersagen?
Dem Gutachten (besser dem GU als dein Ansprechpartner) kannst du widersprechen. Das geht. Kannst auch deinen Anwalt fragen, was man dann klugerweise tut.

Am Montag 17.6. war man noch nicht vor Gericht, sondern hat zunächst einen Anwalt beauftragt. Oder?
Und nun sollst du zustimmen, dass dies Gutachter mal begutachten kommen kann. Oder?

Ein Gericht (Amtsgericht oder Landgericht) wird erst tätig, wenn eine Klage vorliegt. Im Zweifel müsstest du als Betroffener klagen.
Dann will das Gericht sehen, was bisher geschah. Da hilft dein Anwalt dir weiter.

Nein, das Gericht muss keinen öbuv SV bestellen. Ein Richter ist frei in seiner Entscheidung.

Fazit heute: Lass den Gutachter machen. Halt dich zurück.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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