Sachverständiger Ortsbesichtigung

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachverständiger Ortsbesichtigung

Guten Tag

der von Gericht bestellte Sachverständige hat einen Termin zur Ortsbesichtigung veranlasst mit allen Parteien.
Hat man hier die Möglichkeit nur den Anwälten Zutritt zu gewähren oder muss man auch den Kläger selbst ins Haus lassen ?
Der Kläger selbst hat uns bedroht und betrogen, so jemanden wollen wir eigentlich nicht in unser privates Haus lassen !

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 101x hilfreich)

So wie es klingt, seid Ihr anwaltlich vertreten. Empfehle daher, Euren Anwalt zu fragen.

So wie ich es kenne, hat auch die Partei selbst (nicht nur ihr RA) einen Anspruch, beim Ortstermin zugegen zu sein.
Hattet Ihr wegen der Bedrohungen seinerzeit etwas unternommen, gibt es evtl. eine einstweilige Verfügung gegen den Menschen?

Hilfreich wäre evtl. noch, ganz grob zu sagen, worum es sich handelt, die Bezeichnung "privates Haus" klingt nicht nach Mietstreitigkeit. Evtl. Handwerkerzwist?

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#2
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht im Grunde um Pfusch am Bau durch einen Handwerker, der uns dann auch noch bedrohte .
Und nun sollen wir diese tolle Person in unser Haus lassen müssen ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Und nun sollen wir diese tolle Person in unser Haus lassen müssen ?

Muss man nicht. Das einzige was man muss, wäre dann halt mit der Gefahr zu leben, das dann der Prozess halt verloren geht ...



Ansonsten ist das ein üblicher Vorgang, das der Sachverständige die Partei bei der Begutachtung befragt und sie deshalb anwesend sein muss. Die Parteivertretung wird da nicht viel zu beitragen können.

Die Hürden für die Abwehr einer solchen Anwesndheit sind recht hoch.
Und mangels Beweis für die behauptete Bedrohung wird man das wohl nicht abwehren können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 101x hilfreich)

Wie gesagt, ich sehe es ähnlich wie Harry.

Freut Euch doch evtl. darauf, dass der Handwerker vermutlich auch im Ortstermin nicht wird an sich halten können, insbesondere wenn er wirklich gepfuscht hat und der Gutachter erste vorsichtige Bewertungen abgibt.

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#5
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 0x hilfreich)

ok Danke, und ja er hat ordentlich gepfuscht

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#6
 Von 
Apfelbäumchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Da ich mich mit einer ähnlichen Problematik gerade herumschlagen muss und bei uns auch ein gerichtliches Gutachten im Raum stand, hatte ich mich auch damit beschäftigt, ob ich den Handwerker dafür Zutritt ins Haus gewähren muss. Mein Anwalt meinte damals, dass der Gutachter bei dem Vor Ort Termin das Hausrecht hat. Dazu hab ich dann noch dieses Urteil gefunden :

Im Rahmen baurechtlicher Prozesse kommt es regelmäßig zu einem Ortstermin, bei dem der Sachverständige im Auftrag des Gerichts behauptete Baumängel untersuchen soll. Wichtig ist dabei, dass beiden Parteien des Rechtsstreits ein Anwesenheitsrecht zu dem entsprechenden Termin zusteht. Übt der Bauherr also sein Hausrecht aus und untersagt dem Bauunternehmer die Teilnahme an dem Termin dadurch, dass er diesem gegenüber ein Zugangsverbot ausspricht, so führt dies regelmäßig dazu, dass Beweisfeststellungen nicht getroffen werden können. Diese Rechtsprechung wurde jüngst durch eine Entscheidung des OLG Koblenz bestätigt (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2013, Az. 3 U 775/12 ).

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