Sachverständiger stellt Rechnung ohne Leistung aus?!

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn492774-55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachverständiger stellt Rechnung ohne Leistung aus?!

Hallo,
zu meinem Problem. Wir haben Wasser im Keller, auf der Bodenplatte steht das Wasser. Sieht man schön in der Garage, da ist die Bodenplatte ohne Belag. Die Versicherung hat ein Unternehmen beauftragt um Wasserrohrbruch zu ermitteln. Ist wohl kein Bruch da (sagt die Firma). Ich habe gedacht, frag mal den Experten.
Ein Sachverständiger war da, spezialisiert auf Schäden an Gebäuden. Einen Auftrag über (Originaltext) Begutachtung eines Gebäudes bzw baulicher Anlagen und der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens.

Der Experte war auch da. Hat mit seinem Supergerät alle Wände als feucht deklariert, im übrigen blättert da schon der Putz und die Farbe ab, sieht man also auch mit den Augen, eine Stunde philosophiert und wieder gefahren. Jetzt kam die Rechnung: 254,66€. Berechnet wurde 1h Zeit und 1/2h Anfahrt zum Preis von 140€. So weit so gut, nur bin ich jetzt 254,66€ ärmer aber nicht schlauer. Was soll ich bezahlen? Seine pure Anwesenheit? Ein Gutachten habe ich nicht bekommen, weder schriftlich noch mündlich. Mir wurde geraten eine Kernbohrung in der Bodenplatte und zu beobachten ob das Wasser dort ansteigt wenn es geregnet hat. Wir haben Hanglage und anscheinend Wasserader. Wobei das mit der Wasserader eine Vermutung ist. Kann ich mich gegen diese Unverschämtheit von Gutachter wehren?

Danke im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

Zitat (von msn492774-55):
Kann ich mich gegen diese Unverschämtheit von Gutachter wehren?

Welche genau?



Zitat (von msn492774-55):
Was soll ich bezahlen? Seine pure Anwesenheit?

Nö, Anfahrt plus Gutachten (was natürlich auch seine Anwesendheit einschließt) laut Rechnung.



Zitat (von msn492774-55):
Ein Gutachten habe ich nicht bekommen, weder schriftlich noch mündlich.

Der Schilderung nach doch-
Zitat (von msn492774-55):
Hat mit seinem Supergerät alle Wände als feucht deklariert, ... eine Stunde philosophiert

- verstanden hat man es aber nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
msn492774-55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

okay,
alos der Sachverständiger stellt nur den Schaden fest? Und dazu darf er sein Honorar verlangen? Alles klar, hab ich nicht gewußt. Nur doof ist, ich bin jetzt 250€ ärmer und kein bisschen schlauer, den das was er gesagt hat wußte ich schon und was er vermutet hat ist es nicht. Tolle Lage, nie wieder Sachverständiger.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9203 Beiträge, 1954x hilfreich)

Zitat:
Ich habe gedacht, frag mal den Experten.


Hätte man ja nicht machen müssen

Zitat:
alos der Sachverständiger stellt nur den Schaden fest? Und dazu darf er sein Honorar verlangen?


Arbeiten Sie ohne Bezahlung?

Zitat:
das was er gesagt hat wußte ich schon und was er vermutet hat ist es nicht. Tolle Lage, nie wieder Sachverständiger.


Hier weiss niemand, was genau der Sachverständige an Informationen hatte. Und es weiss auch neimand den Wortlaut des Auftrages, den sie an ihn gegeben haben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
go493472-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ja danke. Gestern war enreut eine Firma da die vond er Versicherung beauftragt wurde. Alle Leitungen nochmal abgedrückt - alles dicht. Abwasserrohr ist noch im Verdacht. Da wurde jetzt Farbe reingeschüttet, mal sehen ob ich die Farbe auch im Keller sehe. Ansonsten aufbuddeln. Mein problem war ja eher der unverschämte Gutachter, der ja beratend (also der war anwesend) locker mal in einer Studne 250€ verdient hat. Ok, Steuer ab, aber es ist immer noch eine Menge Geld für, und ich sage wie es ist, ncihts tun. Ich habe ein Unternehmen am Telefon gehabt und dem Mitarbeiter die Lage geschildert, ich habe von ihm mehr Informationen bekommen. Und das ganze umsonst. Ich versuche mal die Rechnung an die Versicherung weiterzuleiten, mehr als absagen können die auch nicht.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12258 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Arbeiten Sie ohne Bezahlung?


Bezahlen Sie ohne beauftragte Gegenleistung?

Zitat (von msn492774-55):
Einen Auftrag über (Originaltext) Begutachtung eines Gebäudes bzw baulicher Anlagen und der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens.


Zitat (von msn492774-55):
Ein Gutachten habe ich nicht bekommen, weder schriftlich noch mündlich.


Es ist doch relativ simpel.
Schreiben Sie dem Gutachter, dass für die Bezahlung seiner Rechnung, das beauftragte schriftliche Gutachten fehlt.
Sobald Ihnen dieses vorliegt, sollten Sie die Rechnung dann aber auch bezahlen.

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